Unter Fangen und Freilassen (eng. Catch and Release, folgend auch C&R genannt) versteht man in der Anglersprache das schonende Zurücksetzen gefangener Fische ohne Hintergrund den Fisch für eine Verwertung zu entnehmen. Die einen sprechen den Ursprung des C&R der Karpfenfischerei zu. Da ist es seit längerem Tradition, gefangene Fische zu wiegen, vermessen, fotografieren und wieder zurückzusetzen. Englischsprachige Literatur schreibt den Ursprung den USA zu. Beides kann aber auch unabhängig voneinander entstanden sein.
Laut solchen Quellen liegt der tatsächliche Ursprung im Fischereimanagement der USA, wo die Fischbestände nach Rückkehr der Soldaten und die fortschreitende Industrialisierung (Wasserkraftwerke) massiv einbrachen. Catch and Release (auch C&R genannt)war der Kompromiss zwischen der Schonung der verbleibenden Fischbestände und der Anglerschaft. In den USA wurde die Fischereiverwaltung zudem nahezu zu 100% vom Verkauf der Angellizenzen getragen, zudem ist Angeln in den USA einer der meist getätigten Freizeitbeschäftigungen mit einer immensen Wertschöpfung (Geräteindustrie und Tourismus). Ein Fangverbot war also aus ökonomischen Überlegungen wenig sinnvoll. Das Fliegenfischen in Europa wurde bei schon lange getätigt, Fischentnahmen waren jedoch eher Regel. Durch einige Medien, insbesondere das Kino (Film "A River runs trough it" von Robert Redford) wurde Fliegenfischen bei uns in den Neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts sehr populär. Die aktuelle Fliegenfischerei setzt denn sehr auf das amerikanische "Vorbild" und hat C&R mehr oder weniger unhinterfragt übernommen. Aber auch in der Karpfenfischerei wird C&R getätigt, zumal hier die Fischwaid meist auf Großkarpfen erfolgt die kulinarisch wenig Wert haben und so meist wieder freigelassen werden.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, dass zurückgesetzte Fische, schonende Behandlung und entsprechende Behandlung vorausgesetzt (z.B. beim Karpfenfischen durch sog. Abhakmatten), wenig (aber nicht keine) Folgeschäden durch Hakenverletzungen davontragen. Widerhakenloses Fischen dürfte allerdings eine der ersten Voraussetzungen hierfür sein. Die aktuelle wissenschaftliche Forschung beschäftigt sich denn auch mehr mit den Hakenformen als noch vor Jahren. Zudem dürfte eine praxisgerechte Ausbildung der Anglerschaft zum richtigen Umgang mit dem Lebewesen Fisch genau gleich wichtig sein wie in der Jagd (wo eine entsprechende Ausbildung mit Prüfung schon länger existiert). Der gefangene Fisch wird nicht zwangsläufig abgeschlagen (getötet) – die einzig sinnvolle Verwertung laut Auslegung des Fischereigesetzes – sondern, die Umstände und Bedingungen der Situation des Fanges (Gewässer, Fischbestand, Fanggröße, etc.) fließen mit in diese Entscheidung ein und es wird abgeschätzt, ob der Fisch freigelassen werden soll oder nicht.
Während in Ländern wie den USA Fangen und Freilassen bei bestimmten Fischarten oft vorgeschrieben ist, ist in Deutschland und der Schweiz ein Zurücksetzen des Fisches nur erlaubt, wenn der Fisch in der Schonzeit gefangen wurde oder noch unter dem Schonmaß liegt. Beim C&R wird der gefangene Fisch also nicht zwangsläufig abgeschlagen (getötet) – laut aktueller Tierschutzgesetzgebung in Deutschland und der Schweiz eine der wenigen "sinnvolle Verwertungen" – sondern freigelassen. Die Umstände und Bedingungen der Freilassung (Gewässer, Fischbestand, Fanggröße, etc.) sollten mit in die Entscheidung des Anglers einfließen, ob er einen Fisch verwerten oder freilassen will. Auf reiner Eigenverantwortung kann C&R, objektiv betrachtet, jedoch wohl kaum basieren und muss durch eine sinnvolle Fischereigesetzgebung, die Tierschutz-, Bestands- und Artenmanagement, sowie soziologische Aspekte (Angeln als sinnvolle Freizeitbeschäftigung)berücksichtigt begleitet werden. In Anglerkreisen ist die Praxis des Fangens und Freilassens derzeit denn auch sehr umstritten. Das viel von Anglern ins Feld geführte Argument "je größer ein Fisch abwächst, desto mehr Rogen kann das Weibchen produzieren" ist wissenschaftlich nicht belegt (Fischgröße sagt nichts über die Qualität des Rogens aus).
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"Fangen und Freilassen".
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