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Der Familienstand einer Person gibt im Personenstandswesen an, ob diese ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet ist, oder eine entsprechende Rechtstellung bezüglich einer Lebenspartnerschaft besteht.

Die Angabe des Familienstandes erfolgt z. B. in Personenstandsurkunden. Allerdings können manche Familienstände nur umschrieben werden, so nach Aufhebung einer Ehe oder bei Auflösung der Ehe eines für tot Erklärten, der in Wirklichkeit noch lebt, durch Wiederheirat des anderen Ehepartners. Im Einwohnermeldewesen werden die Kürzel LD (ledig), VH (verheiratet), GS (geschieden), VW (verwitwet), LP (verpartnert), LA (entpartnert), LV (partnerhinterblieben) und FU (unbekannt) verwendet. Wenn nichts anderes passt, wird FU eingetragen.

Der Familienstand wird in zahlreichen Situationen des Alltagslebens als Bemessungsgrundlage herangezogen, z. B. bei der Eingruppierung in eine Einkommensteuerklasse, bei der Berechtigungsprüfung für und der Zumessung von öffentlichen Fördergeldern (z. B. BAFöG, Wohngeld, Wohnungseigentumsförderung), bei der Prüfung von Ansprüchen des Staates gegen den Bürger (z. B. Wehrpflicht) usw.

Familienrecht

 

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