Falschgeld wird gefälschtes bzw. nachgemachtes Geld genannt, das nicht den Geldwert besitzt, den es vorgibt.
Der Biss in einen Goldtaler wurde beispielsweise genutzt, um unechte Münzen (meist aus härterem Material) von echten zu unterscheiden.
Im 2. Weltkrieg lief eine Geldfälschungsaktion des Sicherheitsdienstes des Deutschen Reiches unter dem Decknamen Aktion Bernhard. Dabei wurden in großem Stil gefälschte ausländische Banknoten hergestellt um die Wirtschaft feindlicher Länder zu destabilisieren.
In den 70er Jahren erlangte Günter Hopfinger Berühmtheit durch handgemalte Tausend- und Hundertmarkscheine. Er wurde dafür zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt.
In Deutschland ist Geldfälschung gemäß § 146 StGB ein Verbrechen und das Inverkehrbringen von Falschgeld gemäß § 147 StGB ein Vergehen. Aufgefundendes Falschgeld wird von Banken eingezogen, wobei kein Ersatz geleistet wird.
Im Schweizerischem Strafgesetzbuch Art. 240 befindet sich folgende Passage: Wer Metallgeld, Papiergeld oder Banknoten fälscht, um sie als echt in Umlauf zu bringen, wird mit Zuchthaus bestraft. Auf den Noten selbst steht in allen Landessprachen: Banknoten sind strafrechtlich geschützt.
Heute werden moderne Münzen und Banknoten mit speziellen Sicherheitsmerkmalen versehen, um das Erstellen von Falschgeld so schwer wie möglich zu machen.
Details finden sich im Artikel Sicherheitsmerkmale von Banknoten
Fälschungen (im Fachausdruck Falsifikate) werden im allgemeinen bei den Filialen der Staatsbanken (Deutsche Bundesbank, Schweizerische Nationalbank usw.) erkannt und an festgelegte Behörden geschickt. In Deutschland ist dies die Falschgeldstelle der Deutschen Bundesbank, in der Schweiz die Zentralstelle Falschgeld der Schweizer Bundeskriminalpolizei.
Für die Erkennung von Fälschungen stehen in Deutschland bei den Bundesbanken verschiedene Techniken zur Verfügung:
Die häufigsten gefälschten Geldstücke im EU-Raum sind 2- und 1-Euro-Münzen sowie 50-Euro-Cent-Münzen. In der Schweiz ist es der Fünfliber (5-Franken-Münzen).
Das Falschgeldaufkommen bei 2-Euro-Münzen ist sehr hoch und von der Stückzahl erheblich höher als bei den Papierfalsifikaten. Erfahrungsgemäß fallen bei der Bearbeitung von ca. 75.000 2-Euro-Münzen ca. 15 bis 25 Falschmünzen an. Die Stückzahl von Falsifikaten hängt allerdings von der Region ab (in Metropolen wie z. B. Köln ist das Falschgeldaufkommen größer als auf dem flachem Land). Die Chance für einen Laien, eine falsche Münze zu erkennen, ist im Alltag fast ausgeschlossen. Nach Fachmeinungen werden diese Falsifikate den deutschen Markt in absehbarer Zeit überschwemmen.
Nachdem in der Schweiz täuschend echt gefälschte Fünfliber auftraten, die in Italien produziert worden sind, hat sich nach der Auflösung der Falschgeldwerkstätte die Lage etwas beruhigt. Als Maßnahme werden momentan sämtliche Fünf-Franken-Stücke von 1985 bis 1993 eingezogen und vernichtet, da sie eine vertiefte Randschrift haben. Sie sind ab 2007 ungültig. Andere Jahrgänge haben eine erhöhte Randschrift und sind daher schwieriger zu fälschen. Während 1998 über 21.000 Falschmünzen festgestellt werden konnten, waren es 2004 lediglich 339 Münzen.
Daneben wurde noch eine größere Zahl an gefälschten Zweifränklern sowie den Zwanzigfranken-Goldstücken festgestellt.
Fälschungsidentifizierungsmerkmale für Hartgeld z. B. in Automaten:
Im ersten Halbjahr 2004 waren die häufigsten Fälschungen in Deutschland 50-Euro-Noten (43,6 %), gefolgt von 20-Euro- (28,2 %) und 100-Euro-Noten (21,3 %). Am seltensten wurden falsche 500-Euro-Noten (0,4 %) entdeckt. Insgesamt sind in diesem Zeitraum in der gesamten Eurozone etwa 300.000 Fälschungen aufgetaucht, wobei zur Zeit neun Milliarden echte Scheine im Umlauf sind.
Von den Schweizer Noten sind im Jahr 2003 8.277 Falschnoten im Wert von 4 Millionen Schweizer Franken sichergestellt worden. Am Nominalwert (Gesamtumlauf 34 Milliarden Franken) betrug der Falschgeldanteil daher 0,022 %. Von den 4 Millionen Franken Falschgeld waren 2,3 Millionen Franken, sogenannte Faksimile-Noten. Diese werden vor allem bei Geldübergaben in der organisierten Geldwäscherei zur Täuschung der mit den Schweizer Noten nicht vertrauten Empfänger verwendet. Hierbei werden Faksimile-Noten häufig in einem Geldbündel zwischen echten Banknoten übergeben.
Am meisten Probleme bereiten in der Schweiz die Euro-Fälschungen. Es wurden 2004 gefälschte Euro-Noten und Münzen im Wert von 2 Millionen Euro sichergestellt. Dazu gesellen sich etwa 1 Millionen US-$.
Von den Werten war die 100-Franken-Note mit 53% im Jahr 2003 das beliebteste Objekt. Dann folgen mit 16% die 50-Franken-Note und mit 14% die 20-Franken-Note. Am wenigsten gefälscht wird die 1000-Franken-Note mit einem Anteil von 2,9%. Zudem wurde eine 2000-Franken-Note http://internet.bap.admin.ch/d/themen/falschgeld/bilder/galerie/2000-falsch-vorne-gross.jpg, http://internet.bap.admin.ch/d/themen/falschgeld/bilder/galerie/2000-falsch-hinten-gross.jpg sichergestellt, die offiziell gar nicht existiert.
Manche Falsifikate sind mittlerweile so gut, dass sie erst von geschultem Fachpersonal der Bundesbank und den Falschgeldsachbearbeitern der Polizei sowie von einigen Zählmaschinen erkannt werden können.
Percotronic - Der Inhalt der geöffneten Beutel wird in die Percotronic geschüttet und auf einem Teller vereinzelt, jede Münze wird auf elektrischen Widerstand, Magnetismus, Größe, Dicke und Verbiegungen überprüft. Die vorkontrollierten Münzen werden in die so genannte LCC20 weitertransportiert und durch einen Teller wiederum vereinzelt. Eine Kamera photographiert jede einzelne Münze und vergleicht diese mit einem im Computer hinterlegten Bild.
Münzsortiermaschinen
Zum Sortieren von Münzen setzt die Deutsche Bundesbank Maschinen der Firma Scancoin ein, welche Münzen entsprechend Ihrer Stärke, Magnetismus und ihres Durchmessers sortieren. Die Genauigkeit der Scancoin liegt bei ca. 95 %, problematisch sind bei der Scancoin Ronden und ausländische Münzen.
Vollautomaten sind vom Aufbau ähnlich, der Unterschied eines Vollautomaten besteht in der wesentlich höheren Durchsatzrate und der hiermit verbundenen Taktung. Zum Betreiben eines Vollautomaten werden in der Regel mindestens drei Personen eingesetzt. Die Erkennungssicherheit von Falschnoten ist mit der der Halbautomaten identisch. Im Gegensatz zu Halbautomaten werden Scheine, welche nicht der Norm entsprechen, nicht zu Päckchen zusammengefasst, die dem Restebearbeiter zugeteilt werden, sondern auf speziellen Spulen mit den Streifbändern abgelegt. Die Erhaltungsqualität von maschinenbearbeiteten Noten ist nicht so gut wie von handbearbeiteten. Vollautomaten sind ca. 5×2,5×1,7 Meter groß und sind wie Halbautomaten mit Schreddermodulen ausgerüstet.
Es gibt auf der Seite der Forscher verschiedene Bemühungen, das Geld fälschungssicherer zu machen. Es könnten photochrome Farben (Ausgangsstoff: das Eiweiß Bakteriorhodopsin) verwendet werden, die bei starker Belichtung ausbleichen, um die Fotokopiermöglichkeit zu unterbinden. Bei Eintreten normaler Beleuchtungsverhältnisse nimmt der Geldschein dann wieder den normalen Farbton an. Dieser Effekt ist nach heutigem Stand der Wissenschaft millionenfach wiederholbar und nimmt auch in einer Wäsche bei 60 °C keinen Schaden. Andere Verfahren sind die Kennzeichnung der Papierfaserausrichtung auf dem Papier durch eine verschlüsselte und versteckte Nummer auf dem Schein oder eine Ausstattung des Scheins mit einem sandkorngroßen Mikrochip.
Beim Auftauchen von Falschgeld wird dieses in Deutschland an die Bundesbank weitergeleitet (in anderen Ländern an die jeweils nationale Zentralbank). Zur Bearbeitung hat die Bundesbank ein Nationales Analysezentrum (NCC) in Mainz eingerichtet. Eventuell wird die Fälschung auch an die Europäische Zentralbank (EZB) weitergegeben (je nach Qualität der Fälschung).
Die EZB hat darüber hinaus für ganz Europa ein Counterfeit Analysis Center (CAC) errichtet. Über die dort geführte Datenbank Counterfeit Monitoring System (CMS) erhalten die Mitgliedsstaaten Informationen über gefälschtes Geld.
In der Schweiz ist das Bundesamt für Polizei und die Bundeskriminalpolizei als ausführendes Organ für Falschgeld zuständig.
Neben der Europäischen Zentralbank befassen sich insbesondere auch Europol und Interpol mit Falschgeld. Außerdem wurde von verschiedenen Notenbanken eine internationale Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Falschgeld gegründet (CBCDG).
2003 hat die Europäische Zentralbank Falschgeld im Wert von über 26 Millionen Euro sichergestellt, die Tendenz ist steigend. In der Schweiz wurden 2003 18 Millionen Franken, 3.3 Millionen Euro, 400'000 US-Dollar und geringe Mengen an weiteren Währungen sichergestellt.
Während sich in Deutschland pro Kopf ca. 30 Cent Falschgeld im Umlauf befindet, beträgt der Wert in der Schweiz pro Kopf rund 50 Cent. Dazu kommen 27 Cent ausschließlich auf Euro-Münzen und Noten, also fast gleich viel wie in Deutschland, obwohl die Schweiz nicht in der Euro-Zone ist.
2003/2004 wurden ca. 100 Fälle registriert, bei denen Kunden behauptet haben, aus Geldausgabeautomaten Falschgeld erhalten zu haben - bewiesen werden konnte jedoch kein einziger Fall. Es könnte jedoch sein, dass aus Kostengründen die Automaten aus Beständen der Banken befüllt worden sind anstatt mit durch die Bundesbank geprüften Banknoten.
2006 sollen etwa 10 Millionen gefälschter 1- und 2-Euro-Münzen im Umlauf seinhttp://www.n-tv.de/649624.html.
Umgangssprachlich sind Blüten Falschgeld, nicht jedoch im polizeilichen Amtsdeutsch, wonach unter Blüten Spielgeld, z. B. für Monopoly, zu verstehen ist. In den "Richtlinien für den Nachrichtenaustausch bei Falschgelddelikten" des Hessischen Landeskriminalamtes von 1985 heißt es: "Blüten sind Abbildungen/Nachahmungen von Banknoten, die ein- oder zweiseitig bedruckt sind, oft abweichende Druckbilder aufweisen und nach dem Willen des Herstellers nicht als Zahlungsmittel verwendet werden sollen."
In der Schweiz wird klar definiert, wann die Reproduktion erlaubt ist (Merkblatt über die Reproduktion von Banknoten der Schweizerischen Nationalbank):
Auch in der Euro-Zone gibt es eine entsprechende Vorschrift: Die EZB-Entscheidung Nr. 4 aus 2003 vom 20. März 2003, dort insbesondere Artikel 2 Absatz 3, enthält in den Unterabschnitten a-f einen "Positivkatalog", wann Reproduktionen von Euro-Banknoten erlaubt sind. Ist bei körperlichen Reproduktionen mindestens einer der Punkte a-e erfüllt, ist die gesamte Reproduktion zulässig. Punkt f regelt die Zulässigkeit von elektronischen Reproduktionen. Im Einzelnen:
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