Fallmanagement (auch als Anglizismus Case Management) bezeichnet ein Ablaufschema organisierter bedarfsgerechter Hilfeleistung, in dem der Versorgungsbedarf eines Klienten sowohl über einen definierten Zeitraum als auch quer zu bestehenden Grenzen von Einrichtungen, Dienstleistungen, Ämtern und Zuständigkeiten geplant, implementiert, koordiniert, überwacht und evaluiert wird.
Das Konzept wurde zunächst als Erweiterung der Einzelfallhilfe in den USA entwickelt und fand in Deutschland in den letzten Jahren zunehmend Eingang in die Interventionsstrategien der sozialen Arbeit und im Gesundheitswesen. Zuletzt wurde Fallmanagement zum zentralen Hebel der Umsetzung der Hartz IV-Gesetze im Hinblick auf die Betreuung und Arbeitsintegration der ALG-II-Empfänger.
In beiden Systemen ergeben sich Handlungs- und Steuerungsbedarfe, die zur Unterstützung des Klienten möglichst effektiv miteinander verknüpft werden müssen.
Die Fallführung auf der "vertikalen", individuellen Ebene verläuft über verschiedene Phasen:
Im "horizontalen", institutionellen System geht es um:
In diesen Feld komplexer Handlungsbedingungen sollen Hilfsbedürftige vor allem mit multiplen Belastungen eine auf ihre individuelle Problemlage zugeschnittene Hilfestellung in Form eines abgestimmten Maßnahmepakets erhalten. Ein wesentliches Element dabei ist die aktive Einbeziehung des Betroffenen in die Planung, Zielvereinbarung und Umsetzung und nicht die "Beplanung" und Verwaltung von Fällen.
Besonders hervorgehoben werden dabei verschiedene Schlüsselkompetenzen wie:
Wenn der nach Hartz IV vorgesehene Betreuungsschlüssel von 1:75 umgesetzt wird, werden in Deutschland bis zu 30.000 Fallmanager benötigt. Um den daraus entstehenden Fortbildungsbedarf zu decken gibt es intensive Bemühungen zur Einrichtung von Lehrgängen und Weiterbildungsangeboten, die bundesweit denselben Standards verpflichtet sind. Dabei ist vorgesehen, die in anderen Handlungsfeldern wie in der Pflege und Gesundheit entwickelten Qualitätsstandards auf das Fallmanagement in der Beschäftigtenförderung zu übertragen. Nach den Standards der Deutschen Gesellschaft für Sozialarbeit umfasst eine zertifizierte Fortbildung im Fallmanagement mindestens 210 Stunden. Die Bundesagentur für Arbeit hat bereits begonnen, ihre Mitarbeiter in eigenen Fortbildungen zu schulen. Andere Angebote gibt es von Fachhochschulen (z.B. der Fachhochschulen Mainz, Freiburg oder Münster) oder in Weiterbildungseinrichtungen und Instituten.
Im Bereich der Beschäftigtenförderung im Rahmen der Hartz IV Umsetzung wird das Fallmanagement zunächst mit einem weiteren Anspruch diskutiert. Problemzonen sind aber ebenfalls schon jetzt deutlich erkennbar. Mit Fallmanagement betraute Mitarbeiter in der Agentur für Arbeit oder den Sozialverwaltungen der Kommunen benötigen für diese Aufgabe weit mehr Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum als für ihre bisherige Tätigkeit. Zusätzliche Qualifizierungen, Supervision und ein unterstützendes Betriebsklima sind unabdingbar, auch Vorgesetzte, die den Sinn und Anspruch des Verfahrens erkennen und unterstützen. In der Querschnittsdimension des Fallmanagement sind Bereiche miteinander zu verknüpfen, zwischen denen es bislang keine Kooperationsstrukturen gibt. Kooperationsnetze zwischen Sozialpartnern der öffentlichen und freien Träger sind in den letzten Jahren erst ansatzweise entstanden und oft weit davon entfernt, über Einzelprojekte überdauernde Kooperationsbeziehungen zu verfügen. Das Angebot an Maßnahmen ist regional nicht immer ausreichend ausgebaut und der Arbeitsmarkt bringt aufgrund der Einführung einer neuen Methode der Betreuung und Vermittlung keine neuen Arbeitsplätze hervor.
Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass Fallmanager A11 erhalten
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