Eine Fakultät (an den nach 1968 neu gegründeten Hochschulen häufig auch Fachbereich genannt, dann oft mit je engerem Fächerkanon) an einer Hochschule ist eine Gruppe zusammengehörender Wissenschaften oder eine Abteilung mit mehreren Wissenschaftsgebieten als Lehr- und Verwaltungseinheit einer Universität (auch TU), Kunsthochschule oder Fachhochschule. Zu ihr gehören Lehrende und Lernende, sowie auch das zugeordnete nichtwissenschaftliche Personal. An ihrer Spitze steht ein Dekan, der für die Fakultätsentwicklung verantwortlich ist. Dieser unterzeichnet stellvertretend für die Fakultät bei Habilitationen die Urkunde über die "Lehrbefugnis" und bei Promotionen diejenige über den Doktorgrad.
Eine Fakultät ist für die Organisation von Forschung und Lehre (= Studium) ihres Wissenschaftsbereichs zuständig. In gewissem Umfang ist sie körperschaftsrechtlich souverän (erkennbar am Promotionsrecht, eigener Siegelführung, eigenem (oft rechtlich noch existierenden, faktisch nicht mehr ausgeübten) Talarrecht u. a.).
Beispiele: Fakultät für Physik, Fakultät für Philologie, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Fakultät für Maschinenbau, Fakultät für Erziehungswissenschaften, Fakultät für Sportwissenschaften, Medizinische Fakultät, Theologische Fakultät. Hochschulorganisation Uebersicht.png
Der Fakultätsrat – entsprechend der jeweiligen Gliederung der Hochschule auch Fachbereichsrat – setzt sich aus Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrer (in vielen Bundesländern mit einer Stimme Mehrheit), Vertretern der Studierenden, des akademischen Mittelbaus sowie der technischen Angestellten zusammen.
Der Fakultätsrat wählt den Dekan und ggf. weitere Mitglieder des Kollegialorgans Dekanat (Prodekan, Vizedekan, Studiendekan o.ä.).
Aufgabe des Fakultätsrates ist die Entscheidung über die Mittelverwendung der Fakultät (Geld- und Sachmittel, Personal) und über Fragen der Forschung und Lehre an der jeweiligen Fakultät. Dazu gehört u. a. die Beschlussfassung über die Einrichtung oder Einstellung und Schließung von Studiengängen sowie studien- und Prüfungsordnungen. Außerdem ist der Fakultätsrat für die Erteilung akademischer Grade und Titel (Doktor, Doctor habilitatus, Privatdozent, Ehrendoktor) zuständig. Viele Entscheidungen bedürfen der Zustimmung des Senats oder der Hochschulleitung, bei Berufungen obliegt die endgültige Entscheidung in der Regel dem für Hochschulen zuständigen Landes-Ministerium.
In der traditionellen Gruppenuniversität war der Fakultätsrat das wichtigste Entscheidungsgremium auf Fachbereichsebene. Mit der zunehmenden Einführung von Mangementstrukturen in den Universitäten wird er jedoch - ähnlich dem Akademischen Senat - tendenziell zu Gunsten des Dekanates, der Hochschulleitung oder auch externer Entscheidungsträger geschwächt.
An der Spitze des Fakultätsrates (auch Fachbereichsrat) steht in der Regel der Dekan, der die Fakultät nach außen vertritt. Der Dekan wird aus der Reihe der Professoren auf Zeit (z. B. für 2 Jahre) vom Fakultätsrat gewählt.
Große Fakultäten gliedern sich in der Regel in Institute oder Seminare. In seltenen Fällen, wie dem Fachbereich (heute Fakultät) Mathematik der Technischen Universität Berlin, setzt sich dieser auch aus Arbeitsgruppen zusammen. Sie bilden die nächst kleinere Untergliederung einer Fakultät. Ein Institut umfasst oft einen Lehrbereich (z. B. Anglistik, Soziologie, Informatik...) und wird von einem Geschäftsführenden Direktor (aus der Reihe der Professoren) geleitet. Ein Institut oder Seminar umfasst in der Regel mehrere Lehrstühle.
Ein Lehrstuhl ist die kleinste organisatorische Einheit einer Fakultät. Ein Lehrstuhl ist die Arbeitseinheit eines Professors. Ein Lehrstuhl umfasst in der Regel einen Forschungs- und Lehrbereich, z. B. "Lehrstuhl für Finanzierung und Kreditwirtschaft" in der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften im Studiengang "Betriebswirtschaftslehre Diplom". Zu einem Lehrstuhl gehören neben dem Lehrstuhlinhaber u. U. andere Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, Verwaltungsangestellte, Techniker, wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte.
Eine Fakultät betreibt in der Regel gemeinsame Einrichtungen. Dies können sein: die Fakultätsbibiothek, Labore, Werkstätten etc.
Zu einer Fakultät gehört oft auch das Prüfungsamt und der Prüfungsausschuss dieser Fakultät, das die Prüfungen (Vordiplom, Bachelor, Diplom, Master...) organisiert und verwaltet. An einigen Hochschulen gibt es auch Zentrale Prüfungsämter, die die Prüfungen entweder für die gesamte Hochschule oder für mehrere Fakultäten organisieren.
Zu den Einrichtungen einer Fakultät gehört auch der Promotionsausschuss, der für die Promotionen zuständig ist.
Weiterhin sind alle Mitarbeiter einer Fakultät zur Studienberatung verpflichtet. In der Regel ernennen die einzelnen Fakultäten spezielle Berater als Studienfachberater, die sowohl Studenten wie auch Studieninteressenten zu den angebotenen Studienfächern beraten.
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"Fakultät (Hochschule)".
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