Audi TT Sport Edition.jpg]] Mit Fahrzeugtuning bezeichnet man Veränderungen an Fahrzeugen, zumeist an PKW. Der Begriff Tuning bedeutet im eigentlichen Sinn Feinabstimmung. Firmen, die Fahrzeugtuning anbieten, werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Fahrzeugtuner bezeichnet.
Beim Fahrzeugtuning unterscheidet man zwischen Motortuning, Fahrwerktuning, Karosserietuning und Innenraumtuning. Meist sind diese Bereiche miteinander verbunden.
Bei Autoliebhabern ist Fahrzeugtuning ein beliebtes Hobby, das Fan-Charakter haben kann. Freunde des Tuning sind in vielerlei Hinsicht vernetzt, sie geben Zeitschriften heraus, organisieren Veranstaltungen und Treffen, so dass man von einer Tuningszene bzw. von regionalen Tuningszenen sprechen kann. Bestimmte Auto-Marken und -Modelle waren und sind bei Anhängern des Tuning besonders beliebt (z.B. Opel Manta, VW Golf GTI, BMW 3er, etc.). Tuning-Fans dieser Modelle schließen sich oft in regionalen Clubs zusammen. Außerhalb ihrer Szene haben Tuningfans oft ein sehr spezifisches, klischeehaftes, eher negatives Image. Gemäß dieses Klischees werden Eigenschaften wie Imponierverhalten, prollige Umgangsformen, aggressiver Fahrstil, etc. assoziiert. Besonders ausgeprägt in dieser Hinsicht das Stereotyp des Mantafahrers.
Als Motortuning bezeichnet man in der Regel Maßnahmen, die die Leistung eines Motors erhöhen. Diese reichen vom einfachen Chiptuning bis hin zu einer kompletten Überarbeitung des Motors. Unter anderem durch Filme bekannt ist die Lachgaseinspritzung. Nennenswerte Leistungssteigerungen müssen vom TÜV eingetragen werden und erfordern häufig weitere Umbaumaßnahmen, um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu erhalten, wie beispielsweise die Verwendung einer stärkeren Bremsanlage oder eines anderen Fahrwerks.
Weit verbreitet ist die Leistungssteigerung mit Hilfe einer Motoraufladung. Diese Varianten sind je nach gewünschtem Ergebnis recht teuer (zw. 4000 - 10000 Euro), da anschliesend oft weitere Umbauten, beispielsweise an der Antriebstechnik nötig werden. Jedoch stellen diese Möglichkeiten in den meisten Fällen die einzig effektiven Lösungen dar, eine deutliche Leistungssteigerung des Motor zu erreichen, ohne die Haltbarkeit auf ein Minimum zu reduzieren.
Nicht selten werden in Fahrzeugen andere Motoren verbaut, die deutlich mehr Leistung als der ursprüngliche Motor erreichen. Oftmals werden hier sogar Motoren aus anderen Fahrzeugen verwendet.
Als Fahrwerktuning bezeichnet man Veränderungen im Bereich der Federn und Stoßdämpfer eines Fahrzeuges. Meistens werden hierbei kürzere Federn und stärkere Stoßdämpfer eingesetzt, um die Karosserieneigung bei Kurvenfahrten abzuschwächen. In der Regel wird hierbei auch die Bodenfreiheit des Fahrzeuges verringert, wodurch der Schwerpunkt der Karosserie nach unten verlagert wird. Bei Geländewagen kann durch ein Fahrwerktuning die Bodenfreiheit auch erhöht werden.
Als Karosserietuning bezeichnet man Veränderungen an der Fahrzeugkarosserie. Diese reichen vom Anbringen eines Spoilers bis hin zur kompletten Veränderung der Karosserie, die meist durch Anbauteile oder den Austausch von Serienteilen erfolgt. Komplettumbauten nach Bausätzen werden als Kitcar bezeichnet.
Hierbei unterscheidet man zwischen Maßnahmen, die alleine dem Zweck einer Veränderung des optischen Erscheinungsbildes des Fahrzeugs dienen und solchen, die aufgrund ihrer aerodynamischen Eigenschaften das Fahrverhalten des Fahrzeuges bei höheren Geschwindigkeiten verbessern.
Weitgehende Umbauten betreffen das Ersetzen ganzer Karosseriebereiche durch Umbauten, zum Beispiel dem Einbau von Flügeltüren oder Scherentüren. Solche Umbauten werden auch Extremtuning genannt.
Golf_3_VR6_mit_Flügeltüren.jpgen nach Lamborghini-Art]]
Eine spezielle Art des Innenraumtunings sind Veränderungen durch Multimedia-Geräte, wie zum Beispiel Audioanlagen, Lautsprecherboxen, DVD-Spieler oder ähnliches . Dies führt in Extremfällen zur völligen Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs.
Das Resultat solcher Maßnahmen basiert meistens sehr auf den Vorlieben des Fahrzeugbesitzers und trifft oft nicht den Geschmack der breiten Masse. Hierbei sind die Grenzen, ab welchen Veränderungen man von Tuning spricht, nicht klar gesetzt.
Tuning im eigentlichen Sinn hat seinen Ursprung in den 1950er Jahren. Erste Firmen, so genannte Autotuner, beschäftigten sich mit der Abstimmung (engl. to tune) und Leistungssteigerung von Motoren. In der damaligen Zeit war der VW Käfer als weit verbreitetes Fahrzeug ein beliebtes Tuningobjekt.
1953 stellte die Firma Kamei den ersten Spoiler für den Käfer her. Dieser sollte bei Geschwindigkeiten von über 100 km/h für einen höheren Anpressdruck an der Vorderachse sorgen. Die Bezeichnung für diesen ersten Spoiler war Tiefensteuer.
In den 1950er und 1960er Jahren beschränkte sich das Fahrzeugtuning meist auf reines Motortuning, allenfalls noch wurden notwendige Fahrwerksmodifikationen nachgezogen, die der höheren Leistung Rechnung trugen, wie z.B. Sportstoßdämpfer, oder in wenigen Fällen auch bessere Bremsanlagen.
In den 1970er und 1980er Jahren wurde das Fahrzeugtuning sehr beliebt, so dass zahlreiche Tuningfirmen gegründet wurden. Auffällig waren die vielen angebotenen Extremumbauten. So wurden nicht selten Limousinen, Coupes und Sportwagen, mit Anbauteilen und einer Breite von 2,00 Metern angeboten. Der Begriff Showtuning wurde geprägt.
In den 1990er und 2000er Jahren wurde das Fahrzeugtuning allmählich wieder dezenter. Die Zeit der Extremumbauten durch Tuningfirmen war vorbei. Nur noch selten wurden Fahrzeuge angeboten, die in enormer Weise von den Serienmodellen abwichen. Der Trend ging mehr zu dezenten Umbauten, bei denen ein größerer Wert auf innere Werte und die Technik gelegt wurde als auf äußerliche Auffälligkeit.
Die für das Tuning maßgeblichen Regelungen der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung:
StVZO § 18 (Zulassungspflichtigkeit): Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch Erteilung einer Betriebserlaubnis oder einer EG-Typgenehmigung und durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens zugelassen sind.
StVZO § 19 (Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis): Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die a) die Fahrzeugart geändert wird, b) eine Verkehrsgefährdung zu erwarten ist, oder c) das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn für die eingebauten Teile eine eigene deutsche oder EG-weite Betriebserlaubnis oder eine Bauartgenehmigung besteht, oder wenn die Teile in der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs vorab eingetragen sind. Die Betriebserlaubnis kann vom Hersteller als Bauartgenehmigung mitgeliefert werden oder mit einem Gutachten vom zugelassenen Sachverständigen (TÜV, DEKRA u.a.) beantragt werden.
StVZO § 69a (Ordnungswidrigkeiten): Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Beschränkungen nicht beachtet.
Fazit: In der Regel gehört zu jedem selbst vorgenommenen Umbau eine Einzelabnahme beim Sachverständigen, um die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten. Um schon vorher sicher zu gehen, sollte man Fahrzeugteile mit ABE, also „Allgemeiner Betrieberlaubnis“ kaufen, aber auch Teile mit Teilegutachten sind eintragbar, allerdings muss der Umbau dann auch vom TÜV oder der DEKRA abgenommen werden, dies ist häufig bei Felgen, Fahrwerken und aufwändigen Stoßstangen der Fall. Anschließend wird der Fahrzeugbrief um die Erweiterungen ergänzt und alle Teile sind anschließend legal. Doch Vorsicht: Diese Eintragungen schützen nicht vor dem Zwang durch die Polizei, die Umbauten rückgängig zu machen. Zum Beispiel muss ein zu lauter Auspuff trotz Eintragung demontiert werden, da er die Umwelt belästigt und somit gegen den Lärmschutz verstößt.
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