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__NOTOC__ Der Fahrzeugschein wird von der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (auch Straßenverkehrsamt genannt) bei der Anmeldung von Kraftfahrzeugen ausgestellt und dient der Hilfe bei der Identifizierung eines motorbetriebenen Fahrzeugs. Seit Oktober 2005 unterliegt der Fahrzeugschein in Deutschland EU-einheitlichen Regelungen zur Zulassungsbescheinigung, wie dies in Österreich schon seit 2003 der Fall ist. Die neuen Fahrzeugscheine, die im Gesetz noch immer Fahrzeugschein heißen, diese Bescheinigung im Formular jedoch nur noch als Klammerzusatz zur Bezeichnung „Zulassungbescheinigung Teil I“ tragen, werden bei Um- und Neuzulassung ausgestellt.

Rechtliche Bedeutung


In Deutschland ist der Fahrzeugschein (§ 24 StVZO) seit 1. Oktober 2005 Teil I der Zulassungsbescheinigung, deren Teil II der Fahrzeugbrief ist. Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Angaben, die der Betriebserlaubnis zugrunde liegen, sowie Name und Anschrift des Fahrzeughalters, amtliches Kennzeichen und Vermerke über die Durchführung der Hauptuntersuchung.

Bei der Zulassung eines Kraftfahrzeuges wird mit der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens eine neue Zulassungsbescheinigung (Teil I) ausgestellt und bei der Abmeldung des Fahrzeuges wird der bisherige Fahrzeugschein entwertet.

Aussehen und Beschaffenheit sind in Muster 2a (und 2c für Fahrzeuge der Bundeswehr) der StVZO vorgeschrieben. Die „Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II“ (Verkehrsblatt 2005 S. 188) erläutert den Fahrzeugschein und regelt die Ausgabe und das Ausfüllen durch die Zulassungsstellen (Muster der Zulassungsbescheinigung). Der Fahrzeugschein ist eine Urkunde, damit sind die Vorschriften des § 267 StGB (Urkundenfälschung) anwendbar.

Die Polizei ist bei einer Kontrolle zur Einsicht in den Fahrzeugschein berechtigt, er ist im Fahrzeug ständig mitzuführen. Wird der Fahrzeugschein bei einer polizeilichen Kontrolle nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht vorgezeigt, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 69a Abs. 2 Nr. 9 StVZO vor und kann ein Bußgeld von 10 € nach sich ziehen (BKat Nr. 174).

Beschreibung des alten Fahrzeugscheines


Der Fahrzeugschein enthält:

Seite 1

  • amtliches Kennzeichen
  • Name und Anschrift des Fahrzeughalters

Seite 2

  • Schlüsselnummer zu 1 - zu 2 - zu 3
  • 1. Fahrzeug- und Aufbauart
  • 2. Fahrzeughersteller
  • 3. Typ und Ausführung
  • 4. Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • 5. Antriebsart
  • 6. Höchstgeschwindigkeit in km/h
  • 7. Leistung in kW bei U/min
  • 8. Hubraum cm³
  • 9. Nutz- oder Aufliegelast
  • 10. Rauminhalt des Tanks in m³
  • 11. Steh-/Liegeplätze
  • 12. Sitzplätze
  • 13. Maße über alles in mm Länge/Breite/Höhe
  • 14. Leergewicht in kg
  • 15. zul. Gesamtgewicht

Seite 3

  • 16. zul. Achslast in kg vorn/mitten/hinten
  • 20. - 23. Bereifung (siehe Autoreifen)
  • 32. Tag der ersten Zulassung
  • 33. Bemerkungen (gehen über Seite 1 und 2)

Seite 4, 5 und 6

Vermerke über die Durchführung der Hauptuntersuchung und Termin der nächsten Hauptuntersuchung.

Infotext zur Allgemeinen Betriebserlaubnis und zu einigen Ziffern.

Beschreibung des neuen Fahrzeugsscheins (Teil I der Zulassungsbescheinigung)


Feld Bezeichnung
BDatum der Erstzulassung
D.1Marke
D.2Typ/Variante/Version
D.3Handelsbezeichnung(en)
2Herstellerkurzbezeichnung
2.1Code zu (2), frühere Herstellerschlüsselnummer (Ziffer im alten Schein: 2)
2.2Code zu D.2 (mit Prüfziffer), frühere Typ-Schlüsselnummer (Ziffer im alten Schein: 3)

Urkunde | Straßenverkehrszulassungsrecht | Kraftfahrzeug

 

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