Der Fahrzeugbrief (auch Kfz-Brief, in Österreich Typenschein bzw. Einzelgenehmigung, in der Schweiz Fahrzeugausweis) ist eine amtliche Urkunde, die in erster Linie das Eigentum an einem Kraftfahrzeug sichert. Er enthält Angaben über die Beschreibung des Fahrzeuges als Auszug aus der Betriebserlaubnis. Bei jeder Zulassung des Fahrzeuges werden die Personalien und das amtliche Kennzeichen eingetragen.
Der Kraftfahrzeugbrief wurde in Deutschland bereits mit der "Verordnung über den Kraftfahrzeugverkehr" vom 11. April 1934 eingeführt. Er verbindet die Belange der Verkehrssicherheit mit der Eigentumssicherung nach § 933 BGB. Ein Auszug des Fahrzeugbriefs findet sich im Fahrzeugschein.
Von deutschen Behörden ausgestellte Fahrzeugbriefe heißen seit dem 1. Oktober 2005 Zulassungsbescheinigung Teil II und sind völlig anders aufgebaut (Umsetzung von EU-Recht), die bis zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen Kraftfahrzeugbriefe behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit.
Bedeutung
Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das
Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist. Insoweit hat der Fahrzeugbrief einen erheblichen Beweiswert. Der Kauf eines Autos ohne Fahrzeugbrief schließt den gutgläubigen Erwerb (siehe
Übereignung) aus. Sollte sich herausstellen, dass der Verkäufer nicht berechtigt war, das Fahrzeug zu verkaufen, hat der Käufer kein
Eigentum an dem Kraftfahrzeug erworben.
"Die Nichtaushändigung der Fahrzeugbriefes beim Kauf berechtigt zur Aufhebung des Kaufvertrages."
BGH vom 26. Juni 1953
Die "Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II" (Verkehrsblatt 2005 S. 188) erläutert den Fahrzeugbrief und regelt die Ausgabe und das Ausfüllen durch die Zulassungsstellen. Ohne Vorlage des Fahrzeugbriefes kann die Zulassungsstelle kein amtliches Kennzeichen zuteilen (§ 25 Abs. 4 Satz 2 StVZO).'' Der Grund dafür ist, zu verhindern, dass ein gestohlenes oder widerrechtlich erlangtes Kraftfahrzeug in den Verkehr gebracht wird.
Liegt der Fahrzeugbrief im Auto, wird dies als Grobe Fahrlässigkeit gewertet. Eine Versicherung lehnt daher in der Regel ab, Ersatz zu leisten. Das Oberlandesgericht Köln urteilte jedoch, dass die Versicherung trotzdem zur Zahlung verpflichtet ist. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn sie beweisen kann, dass der Wagen nur wegen der darin befindlichen Papiere gestohlen wurde (Az: 9 W 50/03, OLG Köln).
Bei der Abmeldung des Fahrzeuges wird der Fahrzeugbrief nicht eingezogen, sondern wird mit einem Abmeldevermerk versehen. Er wird nicht entwertet, da sonst der Brief die Gültigkeit verliert.
Erläuterungen zu den Eintragungen in Deutschland
- Punkt 1: Fahrzeug- und Aufbauart (z. B. Pkw geschlossen). Die sechsstellige Schlüsselnummer hat folgende Bedeutung:
- Punkt 2: Fahrzeughersteller. Die vierstellige Herstellerschlüsselnummer (HSN) ist die Kennzahl für den Hersteller.
- Punkt 3: Typ und Ausführung. Enthält die Angabe des Herstellers über den Typ, welcher auch in der Typschlüsselnummer (TSN) kodiert ist.
Texteintragungen bei der Einführung des Kraftfahrzeugbriefes 1934 in Deutschland
- Art des Fahrzeugs: Personenwagen, Omnibus, Krankenwagen, Lastwagen, Kipper, Brennstoffkesselwagen, Zugmaschine, Sattelschlepper, Sonderfahrzeug: für Feuerlöschzwecke, für Straßenreinigung, für sonstige Zwecke
- Fahrgestell: a) Hersteller, b) Fabriknummer, c) Baujahr
- Antriebsmaschine: a) Art des Antriebs - Verbrennungsmaschine: Vergaser, Diesel, Glühkopfmotor, Gasgenerator für Holz - für Kohle, Dampfmaschine, Elektromotor b) Leistung in PS c) Hubraum in cm³ (nur bei Verbrennungsmaschinen): Zahl der Zylinder, Durchmesser der Zylinder in mm, Kolbenhub in mm d) Fabriknummer e) Hersteller f) Takt: Zweitakt - Viertakt
- Eigengewicht des Fahrzeugs in kg
- Zulässige Belastung (außer bei Zugmaschinen) in kg - Tragfähigkeit des Fahrgestells (nur bei Lastwagen und Omnibussen) in kg
- Zahl der Sitze (einschl. Führersitze und Notsitze) - Bei Personenwagen (Sitzplätze), bei Omnibussen (Sitzplätze, Stehplätze), bei Krankenwagen (Sitzplätze, Liegeplätze)
- Art des Aufbaus: a) bei Personenwagen (Offen - Geschlossen - Kabriolett - Roll- oder Schiebedach b) bei Lastwagen und Sattelschleppern (Plattform - Offener Kasten - Geschlossener Kasten - Plane mit festem Spriegelgestell - Lose Spriegel)
- Maße über alles, bei Sattelschleppern einschl. aufgesatteltem Anhänger: Länge, Breite und Höhe des Fahrzeugs einschl. Verdeck oder Spriegel
- Räder, Bereifung, Gleisketten: a) Rad- oder Gleiskettenantrieb? b) Zahl der Räder ohne Ersatzräder (Zwillingsräder sind einfach zu rechnen) c) Zahl der angetriebenen Achsen d) Art der Bereifung: einfach - doppelt: Luft - Elastik - Eisen e) Felgengröße (z. B. 3,25 Ex17) g) Sind Greifer vorhanden? (nur bei Zugmaschinen): ja - nein
- Kleinste Bodenfreiheit in mm
- Bremsanlage: a) Art der Bremsen (Mechanisch - Druckluft - Saugluft - Hydraulisch) b) Hersteller c) Bei Druckluft Höhe des Bremsdruckes in atü d) Besteht Bremsanschluss zum Anhänger? ja - nein
- Ist Anhängevorrichtung vorhanden? Wenn ja: a) Art der Befestigung des Anhängers: Durchsteckbolzen - Zughaken b) Durchmesser des Durchsteckbolzens oder des Zughakens in mm c) Höhe der Anhängevorrichtung über der Fahrbahn in mm d) Größte Zugkraft (nur bei Zugmaschinen) in kg und km/h - auf der Straße - auf dem Acker
- Ist Seilwinde oder Spill vorhanden? (außer bei Personenwagen) ja - nein Wie angetrieben? Von Hand - Von Motor
- Höchstgeschwindigkeit in km/h
- Achs- und Felgendruck in kg und kg/cm vorn - hinten in beladenen Zustand (nur bei Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht 5,5 t übersteigt; Felgendruck dabei nur, falls das Fahrzeug nicht mit Luftreifen versehen ist)
- Laderaum (nur bei Lastwagen) a) Höchste innere Maße in mm Länge - Breite - Höhe b) Höhe der Ladefläche über der Fahrbahn in mm c) Ist Ladefläche mit Blech ausgeschlagen? ja - nein d) Sind Vorrichtungen zum Anbringen von Sitzen vorhanden? ja - nein
- Bei Brennstoffkesselwagen a) Fassungsvermögen m³ b) An wieviel Stellen kann gleichzeitig gezapft werden? c) Höhe der Zapfstellen über der Fahrbahn in mm d) Ist Vorrichtung zum mechanischen Füllen und Entleeren eingebaut? ja - nein
- Listenpreis des fabrikneuen Fahrzeugs in RM
Die unterzeichnete Firma bescheinigt, dass das Fahrzeug in diesem Brief richtig beschrieben ist, zu der Gattung von Fahrzeugen mit dem Kennwort - Unterscheidungszeichen ...... gehört und mit ihr in den in der Genehmigung gekennzeichneten Teilen übereinstimmt.
Es wird versichert, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Straßenverkehrszulassungsrecht | Urkunde