Ein Fahrverbot ist ein Verbot, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art oder einer bestimmten Art zu führen.
Das Fahrverbot kommt in Deutschland in zwei verschiedenen Formen vor.
Zu unterscheiden vom Fahrverbot ist die Entziehung der Fahrerlaubnis, die ausgesprochen wird, wenn jemand zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Auch hier gibt es in Deutschland verschiedene Formen:
Weiterhin gibt es seit den 70er Jahren generelle Fahrverbote, deren Ziel Energieeinsparung, Schutz von Anwohnern oder der Umwelt sind. Dazu gehören das Sonntagsfahrverbot für LKW über 7,5 Tonnen in Deutschland und für über 3,5 Tonnen in der Schweiz.
Das Wochenendfahrverbot für Lkw in Österreich gilt für Samstag und Sonntag.
Ein generelles Nachtfahrverbot gibt es nur in der Schweiz. Auf deutschen Fernstraßen kann ein solches Fahrverbot auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) nur unter sehr eng begrenzten Ausnahmefällen angeordnet werden.
Weitere generelle Fahrverbote werden bei Überschreitung von Gesundheitsgrenzwerten erlassen (Ozon, Feinstaub, Smog)
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