Der Fahrtrichtungsanzeiger dient dazu, anderen Verkehrsteilnehmern anzuzeigen, dass man die Fahrtrichtung ändern möchte. In der Regel ist dieser als Blinklicht implementiert. Er wird umgangssprachlich auch als Blinker bezeichnet und ist ein Teil der Fahrzeugbeleuchtung.
Benutzungsvorschriften
Beim Anfahren und beim Abbiegen ist der Blinker rechtzeitig und deutlich (mindestens dreimaliges Aufleuchten) zu betätigen. Der Fahrstreifenwechsel (auf mehrspurigen Straßen wie
Autobahnen) muss ebenfalls durch ein mindestens einmaliges Aufleuchten des entsprechenden Blinkers angekündigt werden. Am
Kreisverkehr darf nach der
StVO in Deutschland nur beim Ausfahren geblinkt werden.
Ausrüstungsvorschriften
Bei ein- und mehrspurigen
Fahrzeugen ist auf jeder Seite je eine Blinkleuchte vorne und hinten vorgeschrieben.
Ausnahmen bestehen für einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor. Es müssen noch zusätzliche Blinkleuchten an den Außenseiten angebracht sein, sofern die Fahrzeuglänge mehr als 4 m und die Fahrzeugbreite mehr als 1,6 m beträgt. Bei vielen, vor allem größeren Fahrzeugen sind sie wegen der Ausfallsicherheit oder besseren Sichtbarkeit doppelt ausgeführt. Bei einigen
Limousinen sind die zusätzlichen Blinkleuchten in die
Außenspiegel integriert.
In Europa ist gelbes Licht für den Fahrtrichtungsanzeiger vorgeschrieben. Beim Einschalten blinkt er in Deutschland nach § 54 der StVZO auf der jeweiligen Seite phasengleich mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (= 90 Impulse ± 30 Impulse pro Minute). Sofern die Blinkleuchten nicht direkt vom Fahrer zu sehen sind, muss in dessen Blickfeld – z. B. am Armaturenbrett – in gleicher Frequenz, gleich- oder gegenphasig, eine grüne Kontrollleuchte aufleuchten und/oder die Funktion des Blinkers auf eine andere, unmissverständliche Weise angezeigt werden (bei Motorrädern meist akustisch).
Beim Ziehen von Anhängern muss eine zusätzliche Kontrollleuchte auch für die Blinker des Anhängers aufleuchten.
Technik
Ein Blinker wird typischerweise durch einen
astabilen Multivibrator realisiert, dem ein Leistungs-
Relais nachgeschaltet ist. In einigen Varianten wird der Lade- oder Entladestrom durch die elektrische Last, die Glühlampen geleitet. Fällt eine der
Glühlampen aus, so wird der Strom beeinflusst und somit auch die davon abgeleiteten Ladezeiten - das Blinken wird in seinem Tastverhältnis deutlich erkennbar unsymmetrisch, die Blinkfrequenz verdoppelt sich.
In historischen KFZ enthielt das Blinkrelais einen Bimetallstreifen. Bei betätigten Blinkerhebel und kaltem Bimetall ist ein durch den Bimetallstreifen betätigter Schalter geschlossen. An dem Kontakt sind die Blinklampen als auch eine um das Bimetall gewickelte Heizspule angeschlossen. Folge ist, das der Kontakt nach einigen Sekunden durch das sich biegenden Bimetall geöffnet wird und somit die Blinkerlampen als auch die Heizwicklung stromlos werden. Der Schaltmechanismus unterbricht hier den Strom bis zur Abkühlung des Bimetallstreifes. Nach Abkühlung des Bimetalls wiederholt sich der Vorgang periodisch. Kennzeichnend für diese Art von Blinkrelais war, dass das erste Blinkintervall länger dauert als die nachfolgenden.
Eine variante dieses Blinkrelais-Typs stellten Heizdrahtblinkgeber dar, bei denen die Längenänderung eines zwischen einem Massekontakt und der Schaltwippe des Blinkrelais gespannten Heizwiderstandsdrahtes ausgenutzt wurde.
Eine weitere Variante stellten Elektro-Pneumatische Blinkrelais dar, die in den 1970er Jahren aufkamen, dann aber schnell von elektronischen Konstruktionen abgelöst wurden. Bei diesen wurde ein kleiner Kolben durch eine vom Lampenstrom durchflossene Spule in einen Zylinder hineingezogen, bis dieser die Schaltwippe des Relais zum umschaltenm bringt, und damit den Lampen und Spulenstrom unterbricht. Eine Feder drückt dann den Kolben aus dem Zylinder wieder heraus, bis der Strom erneut eingeschaltet wird. die vom Kolben verdrängte Luft dämpft hierbei die Bewegung des Kolbens. Das besondere dieses Relaistyps war die universelle Einsetzbarkeit bei unterschiedlichen Bordnetzspannungen, z.B. bei Pneutron Typ AB 16: 2 bis 6x 26W an 6 oder 12V.
Warnblinklicht
Zusätzlich zur normalen Anzeige der Fahrtrichtungsänderung wird der Blinker auch als Warneinrichtung verwendet und wird als
Warnblinker bezeichnet. In diesem Fall blinken alle Blinker gleichzeitig. Sie dienen bei Stillstand des Fahrzeuges zur Absicherung bei
Verkehrsunfällen. Beim Fahren werden die Warnblinker in
Deutschland beim abrupten Abbremsen von Kolonnen verwendet. In
Österreich ist dies zwar verboten, wird aber auch immer häufiger zu diesem Zweck verwendet. Auch beim Abschleppen eines Fahrzeuges sieht man es in Österreich öfter, obwohl es im Gegensatz zu Deutschland verboten ist.
Regelung in Österreich
Bei
Schulbussen gibt es in Österreich eine Regelung zur Verwendung der Blinkanlage zum Schutz der ein- und aussteigenden Kinder. In diesem Fall blinken die rechten und linken Blinkleuchten abwechselnd. Nachfolgende Fahrzeuge dürfen in Österreich am stehenden
Schulbus nicht vorbeifahren, sondern müssen anhalten.
Regelung in Deutschland
Die Benutzung der Warnblinkanlage ist vorgeschrieben bei:
- einer Panne,
- beim Abschleppen,
- bei Gefahr (z.B.: letztes Fahrzeug in der Kolonne, Unfall) und
- bei Schul- und Linienbussen. An besonders gefährlichen Stellen für Linienbusse und generell bei Schulbussen muss der Warnblinker eingeschaltet werden, sofern Fahrgäste/Kinder ein- oder aussteigen. Ein fahrender Bus mit Warnblinker darf nicht überholt werden, am stehenden Bus darf nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden - dies gilt für die anliegenden zwei Fahrspuren. Bei einer "normalen" Straße mit einer Spur für jede Richtung also auch für den Gegenverkehr.
Regelung in der Schweiz
Das Warnblinklicht darf nur verwendet werden, um die übrigen Verkehrsteilnehmer auf eine besondere Gefahr aufmerksam zu machen:
- wenn ein liegen gebliebenes oder verunfalltes Fahrzeug nicht sofort entfernt werden kann, so dass es ein Hindernis für die übrigen Verkehrsteilnehmer darstellt,
- wenn den übrigen Verkehrsteilnehmern eine unmittelbare drohende Gefahr angezeigt werden soll.
- bei Annäherung an einen Stau
Bedienung
In den meisten PKW Modellen ist der Schalter für die Warnblinkanlage optisch hervorgehoben. Bei vielen Herstellern befindet sich dieser Schalter in der Mittelkonsole oder auf Höhe der Luftaustrittsdüsen. Besonders Ende der 1980er Jahre war es in Mode den Schalter auf der Lenksäule zu platzieren. Davon ist man heute jedoch abgewichen. Bis vor kurzem war dieser Schalter in BMW- und Renault-Modellen auch in der Nähe des Schalthebels anzutreffen. Bei einigen Modellen gab es auch den so genannten
Bedienungssatelliten.
Historisches
Ursprünglich waren es keine elektrischen Lichter, sondern so genannte
Winker, die zuerst seitlich manuell, später mit einem
Elektromagnet ausgefahren wurden. Später wurden sie dann zusätzlich beleuchtet. Der Blinker im heutigen Sinn wurde erst in den
1950er Jahren eingeführt.
Ausfall des Fahrtrichtungsanzeigers
Ist der Blinker ausgefallen (Unfall o.ä.) und der Fahrer hat dies bemerkt, so hat er dennoch die gewünschte Fahrtrichtung anzuzeigen. Er tut dies mit ausgestrecktem Arm aus dem Seitenfenster. Bei Ausfall des rechten Blinkers ist, so der Fahrer alleine im Gefährt sitzt, der Arm aus dem linken Seitenfenster so abzuwinkeln, dass die Hand über dem Fahrzeugdach nach rechts zeigt.
Sonstiges
Bei manchen Fahrzeugen wird der Warnblinker bei abnormal starkem
Abbremsen automatisch eingeschaltet.
Bei Fahrzeugen, die eine Fernsteuerung für die Türschlösser haben, wird auch der Blinker als Kontrolle verwendet ob das Fahrzeug richtig versperrt ist.
Siehe auch: Spiegelei-Effekt, Technik/Themenliste Fahrzeugtechnik
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