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Der Ausdruck Fahrt (=das Fahren) bezeichnet:

  • allg. Bezeichnung für den Bewegungsvorgang und den -zustand fahrfähiger Objekte (Land-, Luft- und Wasser-Fahrzeuge);
  • im Verkehrswesen die Kategorisierung nach typischem Fahrzeug oder Medium, z. B. Luftfahrt, Raumfahrt, Seefahrt, Dampfschifffahrt u.a.
  • insbes. im Verkehrsingenieurwesen den Betriebsstatus von Verkehrsmitten, z. B. Leerfahrt, Nutzfahrt, Rangierfahrt;
  • Begriff im Personenverkehr für die Ortsveränderung einer Person vom Startort zum Zielort ggf. über mehrere Streckenabschnitte bzw. Einzelfahrten (vgl. auch Reise);
  • in der Bergmannssprache
  • in der Luftfahrt die mit dem Fahrtmesser gemessene Fluggeschwindigkeit;
  • in der Schifffahrt
    • die Geschwindigkeit des Schiffes durch das Wasser (FdW) oder über Grund (FüG);
    • derjenige Bestandteil einer Schiffsreise, in dem sich das Schiff in Bewegung befindet, also nicht im Hafen, vor Anker oder auf Reede;
    • in der Seemannssprache den Fahrtbereich eines Schiffes (z. B. Ostindienfahrer);
  • bei der Bündischen Jugend bezeichnen das bewusste Unterwegssein in der Natur, siehe Fahrt (Jugendbewegung).

 

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