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Nuernberg-spitalbruecke-spital-v-s.jpg, Fahrradstraße auf der Spitalbrücke, von S (2004-07-29)]]

Eine Fahrradstraße im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Straße, auf der grundsätzlich nur Radfahrer zugelassen sind, andere Fahrzeuge müssen durch Zusatzbeschilderung explizit erlaubt werden. Auf Fahrradstraßen dürfen Fahrzeuge nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren. Radfahrer dürfen hier ausdrücklich auch nebeneinander fahren.

Beschaffenheit


Beschaffenheit und Zustand der Straße müssen so sein, dass eine Benutzung für den Radverkehr zu verantworten ist, d.h. sie darf nicht zu schmal sein und muss einen entsprechenden Belag aufweisen. Im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen ist eine sichere Verkehrsführung vorzusehen. Beginn und Ende einer Fahrradstraße können durch Aufpflasterung oder Verengung zusätzlich kenntlich gemacht werden.

Rechtsgrundlage (StVO)


Die Fahrradstraße wird in § 41 Abs. 2 Ziff. 5 StVO beschrieben. Anfang und Ende einer Fahrradstraße werden durch Zeichen 244 bzw. 244a angezeigt.

Siehe auch


Weblinks


Straßenverkehrsordnungsrecht

Segregated cycle facilities | Fietspad | Велосипедная дорожка

 

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