Die Fahrradbeleuchtung ist eine Einrichtung am Fahrrad, welche dazu dient, während der Fahrt dem Fahrer Sicht auf den Fahrweg zu verschaffen, und es anderen Verkehrsteilnehmern erleichtert, das Fahrrad schnell wahrzunehmen.
Die Beleuchtung umfasst aktive und passive Elemente, eine Stromquelle und die Verkabelung. Aktive und passive Elemente unterscheiden sich in ihrer Funktion dadurch, dass aktive Elemente Licht ausstrahlen - Batterie oder Dynamobetrieben- und passive Elemente lediglich fremdes Licht reflektieren. Passive Elemente arbeiten ohne Stromzufuhr.
In Deutschland ist für den Betrieb eines Fahrrads im öffentlichen Straßenverkehr der Aufbau der Fahrradbeleuchtung gesetzlich geregelt.
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Aktive Beleuchtungselemente
Frontscheinwerfer
Der
Frontscheinwerfer strahlt weißes Licht aus. Das Licht wird dabei gesammelt und strahlt gezielt vor das Fahrrad. Lichtquelle ist entweder eine herkömmliche
Glühbirne, eine
Halogenlampe oder auch eine oder mehrere
LED. Die in von einem Dynamo gespeisten Frontscheinwerfern zulässigen
Glühlampen haben eine Leistungsaufnahme von 2,4 Watt bei 6V Betriebsspannung.
Sie können zusätzlich mit einer weißen Standlicht-
LED ausgestattet sein, die über einen in die Lampe integrierten
Kondensator mit Strom versorgt wird.
Rückleuchte
Die
Rückleuchte strahlt rotes Licht aus. Das Licht strahlt durch eine
Streuscheibe diffus nach hinten. Lichtquelle ist entweder eine Glühbirne, oder eine oder mehrere
LEDs. Die Rückleuchte wird entweder durch den Dynamo oder durch Batterien gespeist. Die Glühlampe in einem dynamobetriebenen Rücklicht hat eine Leistungsaufnahme von 0,6 Watt bei 6V. Die meisten moderneren Rückleuchten verfügen über eine Standlichtfunktion. Besonders batteriebetriebene Rückleuchten können ausser leuchten auch blinken, was im Straßenverkehr nicht zugelassen ist.
Passive Beleuchtungselemente
Retro-Reflektoren
Retro-Reflektoren strahlen das Licht von fremden Lichtquellen (z.B. aus Fahrzeugscheinwerfern) direkt zu diesen zurück. Das charakteristische Bild das die "Katzenaugen" eines Fahrrades abgeben wird von anderen Verkehrsteilnehmern schnell erkannt. Sie sind daher ein wichtiger Teil der Fahrradbeleuchtung.
Folgende Reflektoren werden durch die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung StVZO vorgeschrieben:
- ein weißer Reflektor nach vorne, der im Frontscheinwerfer intergriert sein darf
- ein roter Reflektor nach hinten, der höchstens 60 cm über dem Boden angebracht sein darf
- ein roter Großflächenreflektor (Z-Reflektor); einer der beiden nach hinten weisenden Reflektoren darf in der Rückleuchte integriert sein
- vier gelbe Reflektoren an den Pedalen
- vier (zwei Bauteile zu je zwei Reflektoren) gelbe Reflektoren im Vorderrad
- vier (zwei Bauteile zu je zwei Reflektoren) gelbe Reflektoren im Hinterrad
Die Reflektoren in den Laufrädern können auch durch Reifen mit weiß reflektierenden Seitenwänden ersetzt werden.
Weiterei passive Beleuchtungseinrichtungen sind an Fahrrädern in Deutschland nicht zulässig.
Stromquellen am Fahrrad
Die aktive Beleuchtung wird an einem Fahrrad entweder per
Dynamo oder per
Batterie betrieben.
Dynamobetrieb
Der Dynamo erzeugt eine 6V
Wechselspannung. Um den Strom zu erzeugen, muss dass Fahrrad allerdings in Bewegung sein, wobei seine Leistung von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängt. Bei einer Geschwindigkeit von 15 km/h liefert er seine maximale Leistung von 3W. Bei höheren Geschwindigkeiten liefert er nicht mehr Leistung sondern verringert seinen
Wirkungsgrad und erhöht den Tretwiderstand des Radfahrers. Sein Vorteil ist die ständige Verfügbarkeit.
Batterie-/Akkubetrieb
Batteriebeleuchtung arbeitet üblicherweise mit 3-6V
Gleichspannung. Per Stecksystem können die Lampen schnell am Fahrrad montiert werden.
Vorteilhaft sind die einfache Montage und das im Gegensatz zu Dynamobetrieb der Tretwiderstand des Fahrers nicht erhöht wird. Der Nachteil besteht in der schlechteren Lichtausbeute der meisten in Deutschland zugelassenen Batteriebeleuchtungen. Weiterer Nachteil ist, dass die Beleuchtung nicht beliebig lange betrieben werden kann. Sie versagt sobald die Batterien oder Akkus leer sind. Auch kann die Beleuchtung nicht am Fahrrad verbleiben wenn es abgestellt wird, da sie durch das Stecksystem leicht gestohlen werden kann.
Batteriebeleuchtung ist in Deutschland als alleinige Beleuchtung nur bei Rennrädern (unter 11kg) zulässig. Eine geplante Änderung, diese Ausnahmeregelung auf Mountainbikes (unter 13kg) auszuweiten, ist bis heute (Stand Juni 2006) nicht verabschiedet worden.
In Deutschland zulässig ist es, eine funktionierende, auf Dynamoversorgung basierende Beleuchtung mit einem Akku zu betreiben. Damit lassen sich die meisten Nachteile der unterschiedlichen Systeme Dynamo- und Akkubeleuchtung aufheben.
Verkabelung
Verkabelung ist bei dynamobetriebener Beleuchtung notwendig um den Dynamo mit den beiden Lampen zu verbinden. Man unterscheidet einadrige und zweiadrige Verkabelung.
Einadrige Verkabelung
Diese Verkabelung leitet den Strom über ein Kabel zur Lampe und benutzt den Rahmen als Rückleitung. Dies sieht man vor allem bei älteren Fahrrädern. Nachteil dieser Verkabelung ist, dass durch Rost am Rahmen oder im
Steuersatz die Stromführung unterbrochen wird. Außerdem wird durch den elektrischen Strom der Verschleiß aller
Lager erhöht, die von ihm durchflossen werden.
Zweiadrige Verkabelung
Diese Verkabelung leitet den Strom über ein Kabel zur Lampe und über ein zweites zum Dynamo zurück. Dies bietet höhere Zuverlässigkeit gegenüber der einadrigen Verkabelung.
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