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Einleitung


In einer Fahrprüfung oder Fahrerlaubnisprüfung muss der Fahrerlaubnis-Bewerber nachweisen, dass er fähig ist, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Die hierbei gestellten Anforderungen sind in Deutschland in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) festgelegt. Die Fahrerlaubnisprüfung besteht aus einem theoretischen und/oder einem praktischen Prüfungsteil. Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP). In den alten Bundesländern ist für die Organisation der Prüfung der TÜV und in den neuen Bundesländern die DEKRA verantwortlich. Nach erfolgreicher Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung und wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, wird dem Fahrerlaubnisbewerber die Fahrerlaubnis in seiner angestrebten Fahrerlaubnisklasse erteilt. Dies geschieht durch Aushändigung des Führerscheins, entweder durch den Fahrprüfer oder durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Der Führerschein ist der amtliche Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis.

Historisches


Am 14. August 1893 fand die weltweit erste Fahrprüfung statt. Grund war eine Anordnung der Polizei in Paris. Die Prüfungen wurden damals vom Bergbauamt abgenommen. Es hatte ein "Inspektorat für Dampfmotoren". Den "Dampfmotoren" wurden auch alle Fahrzeuge mit selbstständigem Antrieb zugeordnet. Der Prüfer vergewisserte sich sowohl über die Fahrkenntnisse des Prüflings und dessen Wissen zu den Bestandteilen des Fahrzeugs, wollte aber auch sehen, ob er kleinere Reparaturen selbst auszuführen im Stande war. Kandidaten mussten mindestens 21 Jahre alt sein, um eine Lizenz zu erhalten. Am 10. März 1899 wurde der Führerschein dann in ganz Frankreich eingeführt.

Im deutschen Kaiserreich begann die Fahrerlaubnis-Ära 1906 auf Länderebene zusammen mit einem Beschluss über allgemeine Verkehrsregeln. 1909 trat das reichseinheitliche "Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen" in Kraft. Ein Jahr später wurden Führerscheinklassen geschaffen.

In Belgien war eine Fahrerlaubnis bis zum 1. August 1956 nicht notwendig. Seither ist auch dort eine Fahrprüfung zu absolvieren.

Theoretische Prüfung


Je nachdem welche Fahrerlaubnisklasse der Bewerber anstrebt, muss er eine theoretische Prüfung ablegen. Ausnahmen sind hierbei die meisten Erweiterungen von Fahrerlaubnisklassen auf die entsprechenden Anhängerklassen (B auf BE, C1 auf C1E, D1 auf D1E und D auf DE) und die Erweiterung der Kraftrad-Klasse A (leistungsbeschränkt) auf die leistungsunbeschränkte Klasse A.

Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor Erreichung des Mindestalters für die Fahrerlaubnisklasse abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Theorieprüfung ist in der Regel des Weiteren die Teilnahme am Theorieunterricht in einer Fahrschule.

Allgemein soll der Bewerber in der theoretischen Prüfung zeigen, dass er ausreichendes Wissen über die gesetzlichen Vorschriften und über umweltbewusste Fahrtechniken besitzt. Außerdem soll er zeigen, dass er mit den Gefahren im Straßenverkehr vertraut ist und weiß, wie er ihnen richtig begegnen kann. Im Einzelnen setzt sich der Prüfungsstoff zusammen aus Gefahrenlehre, Straßenverkehrsverhalten, Vorfahrt, Vorrang, Verkehrszeichen, Umweltschutz, Betriebsvorschriften, Technik und persönliche Kraftfahrereignung und -befähigung.

Die theoretische Prüfung erfolgt meistens mit Fragebögen aus Papier, die nach dem Multiple-Choice-Verfahren beantwortet werden. Die Fragen setzten sich aus dem Grundstoff für alle Fahrerlaubnisklassen und dem klassenspezifischen Zusatzstoff zusammen. Die einzelnen Fragen sind je nach ihrer eingeschätzten Wichtigkeit mit 2 bis 5 Fehlerpunkten belegt. Beim Überschreiten der zulässigen Fehlerpunktzahl (10 Punkte) ist die Prüfung nicht bestanden. Weiterhin wird die Prüfung bei Täuschungen oder Täuschungsversuchen als nicht bestanden gewertet.

Eine nicht bestandene theoretische Prüfung darf zweimal nach jeweils zwei Wochen wiederholt werden. Nach einem dritten Nichtbestehen darf die theoretische Prüfung erst wieder nach 3monatiger Wartefrist wiederholt werden. Dieselbe Regelung findet auch bei der praktischen Prüfung Anwendung. Das Bestehen der theoretischen Prüfung ist Voraussetzung für das Ablegen der praktischen Prüfung. Nach Bestehen der theoretischen Prüfung hat man 12 Monate Zeit, die praktische Prüfung abzulegen. Danach erlischt ihre Gültigkeit, und sie muss wiederholt werden.

In besonderen Fällen kann u.U. auf die Abnahme einer theoretischen Prüfung verzichtet werden, z.B. wenn die Fahrerlaubnis zuvor entzogen wurde und bei der Neuerteilung noch keine 2 Jahre vergangen sind oder bei der Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis. Dies kann je nach Fall auch für die praktische Prüfung zutreffen. Genaueres dazu findet sich in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Praktische Prüfung


Die Ablegung einer praktischen Prüfung ist in den meisten Fällen Voraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse. Lediglich die Fahrerlaubnis der Klasse L und die Mofa-Prüfbescheinigung werden nur theoretisch abgelegt.

Die praktische Prüfung kann frühestens 1 Monat, bevor das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse erreicht wurde, abgelegt werden.

Allgemein soll der Bewerber in der praktischen Prüfung zeigen, dass er ein Kraftfahrzeug seiner Klasse im Straßenverkehr sicher und umweltbewusst führen kann (Fahrfähigkeit). Für die Bus-Klassen D1, D1E, D, DE wird außerdem ein gewisses Maß an Fahrfertigkeit gefordert. Im Einzelnen setzt sich die Prüfung je nach Fahrerlaubnisklasse zusammen aus der Fahrvorbereitung, der Abfahrtkontrolle, den Handfertigkeiten, dem Verbinden und Trennen von Anhängern, den Grundfahraufgaben und der Prüfungsfahrt. Genaueres kann der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und der "Prüfungsrichtlinie Kfz" entnommen werden. Außerdem wird der Bewerber i.d.R. von seinem Fahrlehrer auf die speziellen Prüfungsbedingungen in seiner Fahrerlaubnisklasse vorbereitet.

Falls die Prüfung nicht bestanden wurde, erhält man vom Fahrprüfer ein Prüfprotokoll, auf dem die gemachten Fehler markiert und erklärt sind.

Praktische Prüfung Klasse A

Die Prüfungszeit beträgt ca. 60 Minuten, beinhaltend eine stichprobenartige technische Abfahrtkontrolle, sechs Grundfahraufgaben (immer: Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit/ Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung / Ausweichen ohne Abbremsen / Ausweichen nach Abbremsen; wahlweise: kurzer Slalom / langer Slalom; wahlweise: Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus / Stop and Go / Kreisfahrt) und Fahren, also Bewegen des Kraftrads im Straßenverkehr.

Praktische Prüfung Klasse A1

Die Prüfungszeit beträgt ca. 45 Minuten, beinhaltend eine stichprobenartige technische Abfahrtkontrolle, sechs Grundfahraufgaben (siehe Klasse A) und Fahren, also Bewegen des Kraftrads im Straßenverkehr.

Praktische Prüfung Klasse B

Die Prüfungszeit beträgt ca. 45 Minuten, beinhaltend eine stichprobenartige technische Abfahrtkontrolle, zwei Grundfahraufgaben (wahlweise: Rückwärtsfahren in eine Parkbox / Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt; wahlweise: Einfahren in eine Parklücke / Umkehren / Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung) und Fahren, also Bewegen des Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr.

Praktische Prüfung Klasse BE

Die Prüfungszeit beträgt ca. 45 Minuten, beinhaltend Verbinden und Trennen, eine Grundfahraufgabe (Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links) und Fahren, also Bewegen des Zuges im Straßenverkehr.

Praktische Prüfung Klasse C

Die Prüfungszeit beträgt ca. 75 Minuten, beinhaltend eine technische Abfahrtkontrolle, zwei Grundfahraufgaben (immer: Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen; wahlweise: Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt / Rückwärtsfahren in eine Parklücke / rückwärts quer oder schräg einparken) und Fahren, also Bewegen des Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr.

Praktische Prüfung Klasse CE

Die Prüfungszeit beträgt ca. 75 Minuten, beinhaltend Verbinden und Trennen, zwei Grundfahraufgaben (Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links / Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen) und Fahren, also Bewegen des Zuges im Straßenverkehr.

Praktische Prüfung Klasse C1

Die Prüfungszeit beträgt ca. 75 Minuten, beinhaltend eine technische Abfahrtkontrolle, zwei Grundfahraufgaben (siehe Klasse C) und Fahren, also Bewegen des Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr.

Praktische Prüfung Klasse C1E

Die Prüfungszeit beträgt ca. 75 Minuten, beinhaltend Verbinden und Trennen, zwei Grundfahraufgaben (Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links / Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen) und Fahren, also Bewegen des Zuges im Straßenverkehr.

Praktische Prüfung Klasse D

Die Prüfungszeit beträgt ca. 75 Minuten, beinhaltend eine technische Handfertigkeits- und Abfahrtkontrolle, zwei Grundfahraufgaben (immer: Halten zum Ein- oder Asussteigen; wahlweise: Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt / Rückwärtsfahren in eine Parklücke / rückwärts quer oder schräg einparken) und Fahren, also Bewegen des Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr.

Praktische Prüfung Klasse DE

Die Prüfungszeit beträgt ca. 70 Minuten, beinhaltend Verbinden und Trennen, eine Grundfahraufgabe (Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links) und Fahren, also Bewegen des Zuges im Straßenverkehr.

Praktische Prüfung Klasse D1

Die Prüfungszeit beträgt ca. 75 Minuten, beinhaltend eine technische Handfertigkeits- und Abfahrtkontrolle, zwei Grundfahraufgaben (siehe Klasse D) und Fahren, also Bewegen des Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr.

Praktische Prüfung Klasse D1E

Die Prüfungszeit beträgt ca. 70 Minuten, beinhaltend Verbinden und Trennen, eine Grundfahraufgabe (Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links) und Fahren, also Bewegen des Zuges im Straßenverkehr

Praktische Prüfung Klasse M

Die Prüfungszeit beträgt ca. 30 Minuten, beinhaltend eine stichprobenartige technische Abfahrtkontrolle, vier Grundfahraufgaben (immer: Fahren eines kleinen Slaloms / Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung; wahlweise: Ausweichen ohne Abbremsen / Ausweichen nach Abbremsen; wahlweise: Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus / Stop and Go / Kreisfahrt) und Fahren, also Bewegen des Kraftrads im Straßenverkehr.

Praktische Prüfung Klasse T

Die Prüfungszeit beträgt ca. 60 Minuten, beinhaltend Verbinden und Trennen, eine technische Abfahrtkontrolle, eine Grundfahraufgabe (Rückwärtsfahren geradeaus) und Fahren, also Bewegen des Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr.

Rechtsgrundlagen


  • Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Richtlinie für die Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen (Prüfungsrichtlinie)

Weblinks


  • http://fuehrerschein.aral.de/_struktur/inside.cfm?si_id=2 Fragebögen aller Klassen online ausfüllen(einfach anmelden, kostenlos)
  • http://www.fahrschulen.de
  • http://www.tuev-sued.de/fuehrerschein_tuev/default.asp
  • http://www.dekra.de/dekra/show.php3?id=72&nodeid=72&_language=de
  • theoretical.de Dynamische Fragebogenerstellung!
  • http://www.fahrhof.be/phpw/index.php?auto Der Weg zur Autoprüfung in der Schweiz

Fahrerlaubnisrecht | Abschlüsse und Zertifikate

 

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