Als Fahrer werden Personen bezeichnet, die Fahrzeuge führen. Im Verkehrsrecht spricht man auch vom Fahrzeugführer, bei persönlichen Fahrern von Chauffeuren.
Bei fast allen Fortbewegungsarten durch Motor- oder andere Kräfte werden das Ablegen von Eignungstests, Prüfungen, und der Besitz von Lizenzen, Patenten, Berechtigungen oder Bescheinigungen bis hin zu Berufsausbildung und Studium gesetzlich gefordert.
Die Art des Fahrers richtet sich nach der Art des Fahrzeugs:
Dienstleistungsberuf | Sonstiges (Verkehr) | Personen nach Tätigkeit