Der Begriff Fahrendes Volk ist heute im Umgangsdeutsch veraltet und spielt nur bei der Selbstbeschreibung der Fahrenden noch eine Rolle.
Als Fahrende bezeichnet man keine fest umrissene ethnische Gruppe, sondern solche Gruppen, die mehrheitlich einen "fahrenden" Lebensstil pflegen.
Etliche – nicht alle – von diesen wurden als "Vaganten" (vom lateinischen vagare = "herum streifen") beschrieben und beargwöhnt.
Nicht zum "Fahrenden Volk" gehörten ortsfeste Bettler und Obdachlose ("Berber"); Räuber und berufsmäßige Taschendiebe (die große Messen und Sportveranstaltungen aufsuchen, aber einen festen Wohnsitz, ggf. auch einen Tarnberuf haben); wandernde Gesellen des Handwerks ("auf der Walz"), Hausschneider ("auf Stöer"), unzünftige Handwerker ("Bönhasen"); Fernkaufleute; Seeleute.
Um Nachstellungen und Willkür seitens der städtischen Gerichtsbarkeit zu entgehen, bildeten die Fahrenden oft selbst zunftmäßige Vereinigungen, die unter dem Schutz eines vornehmen Herrn standen (der natürlich zu bezahlen war) mit eigenen Rechten (z.B.: Pfeiferrecht). Im späteren Mittelalter wandten sich die Fahrenden, deren Anzahl nach den Kreuzzügen immer größer wurde, mit ihren Diensten und Darbietungen fast ausschließlich nur noch an das Volk. Hier zeigten sie ihre Künste als Musikanten, Kraftmenschen, Feuerfresser, Fechter, Schwertschlucker, Seiltänzer und Puppenspieler. Sie führten seltene Tiere und Behinderte als Missgeburten vor.
Die Reformation sowie die stärker werdenden Landesverwaltungen bedeuteten einen Rückgang des Fahrenden Volkes. Ende des 15. Jahrhunderts verschwindet auch langsam die Bezeichnung. Einige wenige wurden als Hofnarren und Fechtkünstler sesshaft. Allerdings traten nun neuere Typen auf. Jetzt sah man vermehrt Bänkelsänger, Alchimisten, Geisterbeschwörer (dazu vgl. Scharlatan), landfahrende Hausierer und Komödianten.
Mit aller Vorsicht lässt sich sogar vertreten, dass die Fahrenden, zusammen mit Räubern, Verbannten u.ä., im 18. Jahrhundert mehr als 10% der Gesamtbevölkerung Deutschlands ausmachten.
So war das amtliche und allgemeine Misstrauen gegen sie groß. Der aufgegriffene Vagant erhielt keinen gültigen Pass im modernen Sinne, sondern eine Art Laufzettel, nach dem er auf dem kürzesten Wege seinen angegebenen Zielort oder seine Heimat aufsuchen musste. Bei mehrfacher Festnahme konnte er auch nicht mehr im erforderlichen Maße, sei es durch Bettel, Diebstahl oder gar Arbeit, für seinen Unterhalt sorgen und riskierte zudem als unverbesserlicher Landstreicher in ein Arbeitshaus gesteckt zu werden oder unter Umständen sogar einem Inquisitionsprozess, falls er sich irgend etwas hatte zuschulden kommen lassen.
Während Jahrhunderten wurden Landstreicher teils verfolgt, teils mit milden Gaben unterstützt. In Deutschland wurden sie während der Zeit des Nationalsozialismus zu den Asozialen gerechnet und in Konzentrationslagern inhaftiert und ermordet. "Zigeuner" waren hiervon besonders betroffen.
Bis 1974 konnten Landstreicher in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Geldstrafe bis zu 500 DM oder mit einer Haftstrafe von bis zu sechs Wochen bestraft werden (§ 361 Ziff. 3 StGB). Es handelte sich hierbei aber um eine Übertretung, war also unterhalb des Vergehens angesiedelt. Heute können die Gemeinden aufgrund des Polizeirechtes gegen Bettler vorgehen, wobei in der Regel aber nur aggressives Betteln als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, während zurückhaltendes Betteln zumindest geduldet, wenn nicht sogar gestattet wird. Die Ordnungswidrigkeit wird mit einem Bußgeld geahndet, die Höhe hängt vom Landesrecht ab. Die Obergrenze der Buße bewegt sich meist zwischen 500 und 2500 Euro.
In Österreich war außerdem die Stellung unter Polizeiaufsicht zulässig (Gesetze vom 10. Mai 1873 und 24. Mai 1885; aufgehoben mit Wirkung vom 1. Jänner 1975).
In den Erklärungen zu Artikel II-6 (Titel II Artikel 6 - Erläuterung (1) e) ) des Vertrags über eine Verfassung für Europa wird Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention zitiert. Danach ist der Freiheitsentzug unter anderem auch für Landstreicher wieder erlaubt.
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Fahrendes Volk".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world