Als Fahrdienstleiter bezeichnet man Mitarbeiter/-innen einer Eisenbahngesellschaft, die die Zugfolge eigenverantwortlich regeln und alle damit zusammenhängenden Aufgaben erledigen. Ein Fahrdienstleiter hat seinen Arbeitsplatz im Stellwerk, in einer Fernsteuerzentrale oder in einer Betriebszentrale der Deutschen Bahn AG. Ein Fahrdienstleiter, der die Einrichtungen im Fahrweg beim Rangieren bedient, ist in dieser Funktion auch Weichenwärter.
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Der Begriff Fahrdienstleiter wird oft mit der "roten Mütze" in Verbindung gebracht, die in Deutschland vor der Privatisierung der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn vom Aufsichtsbeamten getragen wurde. Dieser konnte zugleich Fahrdienstleiter sein, was jedoch eher selten zutraf und wenn, dann meist nur in kleinen Bahnhöfen an Nebenbahnstrecken. Bei der Deutschen Bahn nimmt heute der "Mann mit der roten Mütze" in der Regel Serviceaufgaben wahr; in einigen großen Personenbahnhöfen gibt es ihn jedoch noch als örtliche Aufsicht. Die Tätigkeit des Fahrdienstleiters findet eher im Verborgenen statt und wird daher in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. In modernen Stellwerken mit großen Stellbezirken ist sie im weitesten Sinne mit der Tätigkeit eines Fluglotsen vergleichbar.
Für jede Zugfolgestelle ist ein Fahrdienstleiter zuständig. Örtlich nicht besetzte Zugfolgestellen, wie Bahnhöfe und Abzweigstellen an Fernsteuerstrecken und Blockstellen an Eisenbahnstrecken mit selbsttätigem Streckenblock sind dem Fahrdienstleiter zugeteilt, der diese Anlagen bedient.
Ein großer Bahnhof kann in mehrere mit je einem Fahrdienstleiter besetzte Bereiche unterteilt sein. Mitunter sind die Aufgaben des Fahrdienstleiters dann nach Bahnhof und freier Strecke getrennt. In diesem Fall unterscheidet man Bahnhofsfahrdienstleiter und Streckenfahrdienstleiter. Fahrdienstleiter in Zentralstellwerken mit ausgedehnten Stellbezirken werden auch Zentralfahrdienstleiter genannt. Fahrdienstleiter, die den Bahnbetrieb auf einer Strecke mit Zugleitbetrieb regeln, heißen Zugleiter. In der Regel nimmt der Fahrdienstleiter eines an die Zugleitstrecke angrenzenden Bahnhofs die Aufgaben des Zugleiters mit wahr. Der Fahrdienstleiter einer örtlich besetzten Blockstelle wird auch Blockwärter genannt. In den Betriebszentralen der Deutschen Bahn heißt ein Fahrdienstleiter, der ausschließlich den Zugverkehr einer oder mehrerer Strecken regelt, Zuglenker. Ein Fahrdienstleiter, der in der Betriebszentrale nur für einen Bahnhof und dort auch für das Rangieren zuständig ist, wird örtlich zuständiger Fahrdienstleiter genannt.
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