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Unter Fahndung versteht man allgemein die polizeiliche Suche nach Personen, die Straftaten begangen haben oder Straftaten verdächtigt werden, vermisst werden, geisteskrank bzw. selbstmordgefährdet sind, als Zeugen vor Gericht erscheinen sollen oder aus anderen Gründen gesucht werden, oder die Suche nach Sachen (Gegenständen), die im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen stehen, insbesondere gestohlene Fahrzeuge, Ausweise und Kunstgegenstände. Die Personen sind entweder per Haftbefehl oder per Fahndungsverfügung (bei Gefahrenabwehr) gesucht.

Dabei unterscheidet man verschiedene Fahndungsarten wie Grenzfahndung oder Zielfahndung, die im Folgenden erläutert werden. Bei Schleierfahndung und Rasterfahndung handelt es sich dagegen nicht um Fahndungsmethoden im eigentlichen Sinn (Schleierfahndung = Personenkontrollen, Rasterfahndung = Datenabgleich).

Personen und Sachen werden national (z. B. im bundesdeutschen Informationssystem der Polizei (INPOL)), oder international (z. B. im europäischen Schengener Informationssystem (SIS)) zur Fahndung ausgeschrieben.

Personenfahndung


Fahndungszweck ist bei Personen
a) die Festnahme, Ingewahrsamnahme oder Verhaftung,
b) die Ermittlung des derzeitigen Aufenthaltsorts (bei Vermissten oder zwecks Zustellung einer gerichtlichen Vorladung) oder
c) die Anhaltung zwecks Identitätsfeststellung oder Ingewahrsamnahme (z. B. bei Minderjährigen, die von zu Hause ausgerissen sind), bei Sachen ist es die Sicherstellung. Sobald der Fahndungszweck erreicht ist, wird die Fahndung von der ausschreibenden Dienststelle widerrufen, und die Fahndungsmaßnahmen werden eingestellt.

Fahndungsinstrumente bei Personenfahndungen sind erkennungsdienstliches Material (Lichtbild und Fingerabdruckblatt), Personenbeschreibungen, die Auswertung der Rufdaten von Telefonanschlüssen, die Schleppnetzfahndung (§ 163d StPO), das Nachvollziehen von Reisebewegungen (Grenzkontrollen, Passagierlisten u. ä.), Kontrollstellen sowie die Einschaltung der Öffentlichkeit über Fahndungsplakate, Handzettel, Pressemitteilungen oder Fernsehsendungen wie "Aktenzeichen XY ... ungelöst" (Öffentlichkeitsfahndung).

Die Sofortfahndung ist die Fahndung, die während eines Einsatzes angestrengt wird. Sie kann in ländlichen Bereichen auch eine Ringfahndung beinhalten.

Ringalarmfahndung


Eine Ringalarmfahndung wird unverzüglich nach einer Straftat eingeleitet. Ziel dieser Fahnungart ist den Täter noch kurz nach der Tat festzunehmen und um so eine Flucht verhindern zu können

Vorgehensweise:

Die Polizei erfährt von einer frisch begangenen Straftat, z.B. ein Bankraub. In der Folge wird durch die Polizeileistelle der sogenannte Ring ausgelöst. Den Einsatzfahrzeugen (meist nur Streifenwagen) werden taktische vorher festgelegte Punkte (sogenannte Ringpunkte) innerhalb des Bezirks zugewiesen, die sie anfahren müssen, um dort z.B. Kennzeichen passierender Fahrzeuge zu notieren oder nach einem Fahrzeug Ausschau zu halten. Der Ring wird immer in einem bestimmten Radius um den Tatort gezogen, so ist beispielsweise der "Ring-20 X" im Umkreis vom 20km um die Stadt/den Stadtbereich X gezogen. Vielfach werden Ringalarmfahndungen auch auf angrenzende Polizeibezirke ausgeweitet.
Wenn die Ringalarmfahndung keinen Erfolg mehr verspricht wird der Ring aufgelöst, die weitere Fahndung erfolgt dann, neben dem Einsatz der Kriminalpolizei, im Rahmen der Streife.

Sach(en)fahndung


Fahndungsinstrumente bei Sachenfahndungen sind u. a. Kontrollen an den Grenzen (inklusive Flughäfen), in Pfandhäusern, auf Flohmärkten und die Beobachtung von Auktionen bei in- und ausländischen Auktionshäusern und im Internet.

Steckbrief und Öffentlichkeitsfahndung


Für Hinweise, die zur Ergreifung von flüchtigen Personen führen oder für Hinweise auf Sachen werden von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft oder auch von Privat Belohnungen ausgelobt.

In den Vereinigten Staaten von Amerika gibt es Bürger, deren einzige Tätigkeit es ist, flüchtige Straftäter aufzuspüren und so von den Belohnungen zu leben. Diese Leute werden Kopfgeldjäger genannt.

Siehe auch: Fahndungsfoto, Steckbrief

Grenzfahndung


Grenzfahndung bezeichnet die allgemeine oder gezielte Fahndung an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der inländischen Flug- und Seehäfen. Sie ist Teil der grenzpolizeilichen Kontrolle.

Zielfahndung


Zielfahndung ist die planmäßige, aktive Suche der Sicherheitsbehörden nach ausgewählten Straftätern, die besonders gefährlich sind oder wegen besonders schwerer Gewalt- oder Wirtschaftsdelikte (§§ 98a, 100a, 110a deutsche StPO) ausgeschrieben sind. Kriminalbeamte stellen zu diesem Zweck intensive Nachforschungen an und reisen gegebenenfalls in andere Länder, um die dortigen Behörden zu unterstützen, sollte es konkrete Hinweise auf den Aufenthaltsort der Zielperson geben.

PDV


Die einschlägige Polizeidienstvorschrift ist Nr. 384.1.

Kriminalistik | Polizeieinsatzart

 

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