Factoring ist eine Art der Unternehmensfinanzierung, die ihren Ursprung in den Vereinigten Staaten hat. Ziel des Factoring ist eine umsatzkongruente Finanzierung in Kombination mit einer Bilanzverkürzung sowie eventuell eine Versicherung gegen den Ausfall von Forderungen anstelle einer Warenkreditversicherung. Oft werden im so genannten Full-Service-Factoring auch Serviceaufgaben des Forderungsinkassos erfüllt.
Das Factoringinstitut - der Factor - (in Deutschland oft Tochtergesellschaft einer Bank) kauft die Forderungen seines Klienten nach Einreichung der Rechnungsdurchschrift (oder EDV-technisch) und schreibt diesem den Rechnungsbetrag umgehend gut. In der Regel werden zwischen 10 und 20 Prozent des Forderungsbetrages aus Sicherheitsgründen einbehalten. Der Factor übernimmt so das Risiko des Forderungsausfalles (Delkredererisiko) und übt so auch Aufgaben einer Kreditversicherung aus.
Der Klient löst mit der gewonnenen Liquidität in der Regel seine kurzfristigen Verbindlichkeiten auf und verkürzt so seine Bilanz. Der Factor finanziert sich zum einen durch eine Umsatzgebühr, zum anderen durch Zinsen, die bis zur Zahlung des Rechnungsbetrages seitens des Drittschuldners durch den Klienten entrichtet werden müssen. In der Praxis gibt es weitere Gebührenmodelle.
Der Factor kauft grundsätzlich nicht jede Forderung an, sondern prüft die Drittschuldner auf Bonität und beschränkt sich bei negativem Ergebnis auf das reine Inkasso des Rechnungsbetrages.
Der Factor erfüllt Dienstleistungsfunktionen durch Beratung, Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen und Inkassodienst.
Unter der Delkredere-Funktion versteht man die Haftung eines Gläubigers für einen Forderungsverlust, die bei der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners eintritt, z. B. durch Insolvenz oder Eidesstattliche Versicherung. Der Delkrederegeber verpflichtet sich einem Lieferanten gegenüber, dass ein Kunde seine finanziellen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Geschäft erfüllt.
Die Risiken durch das Delkredere werden in der Praxis vor allem übernommen von zentralregulierenden Einkaufsgesellschaften (auch "Delkrederegesellschaften" oder Kontore genannt), durch Factoring oder eine Kreditversicherung. Voraussetzung für die Übernahme des Ausfallrisikos ist eine eingehende Analyse der Bonität des Schuldners von Seiten des Delkrederegebers.
Das Delkredere spielt auch bei den Privatliquidationen der Ärzte eine Rolle. Der Delkrederegeber steht dafür ein, dass der Privatpatient seinen Verbindlichkeiten aus den in Anspruch genommenen ärztlichen Leistungen nachkommt.
Durch Factoring erlöschen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in der Bilanz. Der Sperrbetrag wird als sonstige Forderungen ausgewiesen.
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