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Der Fachkaufmann/die Fachkauffrau verfügt über eine systematische Weiterbildung in einem betriebswirtschaftlichen Funktionsbereich und unterscheidet sich dadurch von den wirtschaftszweigbezogenen Fachwirten und den Betriebswirten.

Diese der Meisterprüfung gleichgestellte kaufmännische Aufstiegsfortbildung erfolgt in der Regel im Anschluss an eine möglichst kaufmännische Berufsausbildung mit anschließender umfassender Berufspraxis. Die Qualifizierung wird von privaten und öffentlichen Bildungseinrichtungen nach den Richtlinien des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vorgenommen. Sie dauert in der Regel zwischen 9 und 24 Monaten (Vollzeit- oder Teilzeitform).

Die Abschlussprüfungen der verschiedenen Fachrichtungen sind durch einheitliche Rechtsvorschriften geregelt und werden von den Ausschüssen der zuständigen Industrie- und Handelskammern durchgeführt.

Erfolgreiche Absolventen erfüllen die Voraussetzungen zur Teilnahme am weiterführenden IHK-Studium zum Betriebswirt IHK.

Weblinks


Beruf

 

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