Der Fachinformatiker ist ein Ausbildungsberuf in den Fachbereichen Informatik und Informationstechnologie.
Ein Fachinformatiker kann in praktisch allen Branchen eingesetzt werden. Der Großteil der Fachinformatiker ist in größeren Betrieben mit einer eigenen IT-Abteilung oder in eigenständigen Software- und Systemhäusern angestellt. Die Arbeitsbereiche von Fachinformatikern sind sehr vielseitig: Es beginnt bei der Analyse von Kundenanforderungen, der Planung, dem Einrichten, der Wartung und Administration von Systemen und Netzwerken, über die Anwendungs- und Datenbankentwicklung, Software-Engineering, Anpassung, Beschaffung und Installation von Hard- und Software bis zu Aufgaben in den Bereichen Consulting, Schulung, Sicherheit und Personalführung
Das Berufsbild des Fachinformatikers in Deutschland wurde am 11. Juli 1997 zusammen mit drei weiteren IT-Ausbildungsberufen Informatikkaufmann, IT-Systemkaufmann und dem IT-Systemelektroniker in der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik geregelt.
In der Schweiz wurde der Beruf des Informatikers mit eidgenössischem Fachausweis am 13. Oktober 1998 eingeführt und im Berufsbildungsgesetz verankert.
Das österreichische Pendant steckt noch in den Kinderschuhen, dies wurde am 17. September 1999 mit dem IT-Elektroniker, dem IT-Kaufmann, dem EDV-Verkäufer und dem EDV-Techniker als Ausbildungsversuch eingeführt. Daraus resultiert auch die in Österreich verwendete offizielle Berufsbezeichnung Informatiker/in (AV). Die Erfahrungsberichte, der Ausbildungsbetriebe und der Lehrlingsstellen werden darüber entscheiden, ob dieser Beruf in Österreich als Regellehrberuf eingeführt oder als Lehrberuf wieder aufgelassen wird.
In der DDR wurde ein ähnlicher Beruf unter der Bezeichnung Facharbeiter für EDV, bzw. unter Facharbeiter für Datenverarbeitung bereits 1980 als Ausbildungsberuf angeboten. Nach der Wiedervereinigung ging dieser Beruf im Datenverarbeitungskaufmann auf.
Die Ausbildung zum Fachinformatiker erfolgt in Deutschland in der Regel innerhalb von drei Jahren, im dualen System zwischen Betrieb und Berufsschule. Unter bestimmten Voraussetzungen, die sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden können, sind Verkürzungen der Ausbildungszeit auf 2,5 oder zwei Jahre möglich, z.B. durch nachweislich gute Leistungen in der Berufsschule bzw. in der Zwischenprüfung und durch Zustimmung durch den Ausbildungsbetrieb. Ferner können Nachweise einschlägiger Schulabschlüsse, z.B. der Allgemeinen Hochschulreife, automatisch zur Verkürzung der Ausbildungszeit qualifizieren, die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes und der zuständigen Industrie- und Handelskammer vorausgesetzt.
Der duale Grundgedanke der Ausbildung kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls unterbrochen werden: Umschulungen finden oft rein schulisch statt, wobei diese in der Regel durch einschlägige Praktika ergänzt werden, welche aber zumindest umfänglich meist nicht mit dem betrieblichen Part einer normalen dualen Berufsausbildung vergleichbar sind. Sind bereits genügend Schuljahre abgeleistet worden, z.B. durch Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife an einem Gymnasium, dann kann die Ausbildung unter Umständen auch gänzlich ohne Besuch einer Berufsschule, das heißt allein innerhalb des Ausbildungsbetriebes erfolgen. Näheres regeln die Industrie- und Handelskammern, sowie z.B. im Rahmen der Definition der Berufsschulpflicht die Kultusministerien der Länder.
Die Berufsausbildung zum Fachinformatiker kann auch in Kombination mit einem Studium an einer Fachhochschule absolviert werden. Es handelt sich dabei um so genannte „duale Studiengänge“, die jedoch nicht mit dem Modell der Berufsakademie zu verwechseln sind.
In Deutschland muss sich ein angehender Fachinformatiker zwischen den Fachrichtungen Anwendungsentwicklung und Systemintegration entscheiden.
Der Anwendungsentwickler ist auf die Auswahl, Entwicklung, Anpassung, Wartung von Software sowie Datenbanken und auf die Anwenderschulung spezialisiert, er benutzt dazu geeignete Methoden und Verfahren des Softwareengineerings, Programmiersprachen und Entwicklungswerkzeuge. (Siehe auch: Programmierer oder Softwareentwickler)
Der Systemintegrator plant, installiert, wartet und administriert Systeme sowie ganze Netzwerke und kennt sich besonders gut im Bereich der Betriebssysteme, Netzwerktechniken und Protokolle aus. Eine typische Beschäftigung nach der Ausbildung ist Systemadministrator und Systemintegrator.
Gemeinsam sind beiden Fachrichtungen die Kernqualifikationen (Datenbanktheorie, -entwurf und -abfrage, moderne Analyse- und Entwurfs- und Implementierungsmethoden in der objektorientierten Softwareentwicklung und der Systemtechnik, umfassende Kenntnisse betriebswirtschaftlicher Analyse, Steuerung und Kontrolle, Projektplanung, Kommunikationstechniken)
Am Ende der Ausbildung steht eine schriftliche Prüfung, ein reales betriebliches Abschlussprojekt (70 Stunden in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung, 35 Stunden in der Systemintegration), die schriftliche Dokumentation, die mündliche Präsentation des Abschlussprojekts und ein Fachgespräch hierüber vor einem IHK-Prüfungsausschuss. Bei erfolgreicher Teilnahme an diesen Prüfungen wird dem Auszubildenden der staatliche Abschluss „Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung“ beziehungsweise „Fachinformatiker/in Systemintegration“ zuerkannt.
Im folgenden wird die Prüfung in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung beschrieben. Für die Fachrichtung Systemintegration gilt prinzipiell dasselbe, nur beträgt die Dauer des betrieblichen Projektes 35 Stunden. Der Fachinformatiker Anwendungsentwicklung z. B. führt im Rahmen der Prüfung selbständig ein reales betriebliches Projekt in 70 Stunden von der Analyse bis zur Endabnahme seitens des Betriebes durch. Dabei nutzt er moderne Methoden des Software-Engineerings, der Projektplanung und wirtschaftlicher Kostenanalyse-, -Rechnung und -Kontrolle. Diese Arbeit dokumentiert er zielgruppengerecht, didaktisch durchdacht und mit geeigneten Darstellungsmitteln in einem umfangreichen Projektbericht, wobei er ausführlich die Aufgabenstellung analysiert, die Alternativen diskutiert, die Projektplanung darlegt und die Gründe für die eingesetzten Analyse-, Implementierungs- und Testverfahren erläutert. Außerdem führt er eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung, eine abschließende Bewertung durch und erstellt eine Kundendokumentation. Die Dokumentation beinhaltet das Pflichtenheft, die Testpläne und -protokolle sowie die Kundendokumentation.
Für dieses Projekt erarbeitet er zusätzlich eine Präsentation. Er stellt die wesentlichen technischen, wirtschaftlichen, Kunden- und Anwender-bezogenen Aspekte seines Projektes in Wort und Bild zielgruppengerecht und kommunikativ kompetent dar. Anschließend führt er mit der Prüfungskommission ein Fachgespräch über diese Arbeit.
Unabhängig von der Projektarbeit legt er eine schriftliche Prüfung ab. Der Beruf des Fachinformatikers wie auch die anderen IT-Berufe (Informatiker, staatl. gepr., Medieninformatiker, Techn. Assistent Informatik etc.) sind Generalistenausbildungen, in denen einerseits Fachthemen in der Tiefe vermittelt werden, aber auch alle betriebswirtschaftlichen, arbeits- und kommunikationspsychologischen Kenntnisse, um im Unternehmen effizient die Anforderungen der Kunden und Märkte abdecken zu können.
In der Schweiz dauert die Ausbildung zum Informatiker 4 Jahre und erfolgt wie in Deutschland im dualen System zwischen Betrieb und Berufsschule.
Es ist laut des Reglements über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung eines Informatikers angedacht, dass der Auszubildende das dritte und vierte Lehrjahr nutzt, um sich in Eigeninitiative, also mittels Selbststudium in zweien der folgenden Themengebiete vertiefendes Wissen anzueignen.
In der Schweiz gibt es folgende 3 verschiedene Fachrichtungen in der Informatiklehre:
Der Informatikerlehrling (ausgenommen die Fachrichtung Support) macht am Ende seiner Ausbildung eine Facharbeit (individuelle praktische Arbeit, IPA) während 10 Tagen, in der er das Gelernte im Betrieb und der Schule umsetzt. Je nach Ausbildungsrichtung kann diese Arbeit die Entwicklung einer Applikation, eine Erweiterung einer bestehenden Software oder die Migration einer neuer Soft- bzw. Hardware im Betrieb sein. Während der Arbeit besucht ein Experte den Lehrling zwei Mal und überprüft die Ausführung und das bisherige Ergebnis der Prüfungsarbeit und stellt dabei in einem Fachgespräch projektbezogene Fragen. Am Ende seiner Arbeit liefert der Lehrling eine Dokumentation und den Quellcode ab. Eine abschließende Präsentation, das Fachgespräch, das Projektresultat und die Dokumentation werden von dem Fachvorgesetzten (ein betrieblicher Mitarbeiter, der den Lehrling während den 10 Tagen begleitete) und dem Experten (evtl. auch 2) beurteilt und benotet.
Hat der Lehrling die Fachrichtung Support (vormals Geräteinformatiker) gewählt, so stellt ihm der Lehrbetrieb eine Aufgabe (oder mehrere Teilaufgaben), die er während eines Tages unter Beobachtung eines Experten lösen muss.
Der Schulstoff wird in Modulen fortlaufend geprüft. Nach 4 Jahren und bestandene Prüfungen erlangt der Lehrling das Eidgenössische Fähigkeitszeugnis.
Es ist möglich die Berufsmaturität lehrbegleitet oder anschließend der Lehre zu erlangen, diese ermöglicht es dem Lehrling die Fachhochschule zu besuchen.
3 Jahre und 6 Monate dauert in Österreich die Ausbildung zum Informatiker, die wie in der Schweiz oder in Deutschland im dualen System durchgeführt wird. Fachrichtungen sind auch in Österreich nicht gegeben, Ausbildungsinhalte und Prüfungsvorschriften werden von der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten (II332/99) geregelt.
Die Abschlussprüfung umfasst in Österreich eine theoretische sowie eine praktische Teilprüfung, die praktische Prüfung selbst gliedert sich wiederum in eine Prüfarbeit/Arbeitsprobe und ein Fachgespräch. Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der Prüfungskandidat das Erreichen des Lehrziels der letzten Klasse der fachlichen Berufsschule oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat. Nach bestandener Prüfung erhält der Auszubildende den Berufsabschluss „Informatiker/in“.
Laut des Zollvertrags mit der Schweiz vom 29. März 1923 finden alle Bundesgesetze der Schweiz, mit Ausnahme derer, die durch eine Beitragspflicht des Bundes begründet werden, auch Anwendung auf das Fürstentum Liechtenstein. (siehe also: Ausbildungsmöglichkeiten und Inhalte in der Schweiz)
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Fachinformatiker".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world