Die Fachhochschulreife ist nach der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) bzw. der Fachgebundenen Hochschulreife (fachgebundenes Abitur) der zweithöchste allgemeine Schulabschluss. Das Zeugnis berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule oder bestimmten Studiengängen an einer Gesamthochschule.
In Hessen berechtigt das Zeugnis der Fachhochschulreife seit dem Wintersemester 2004/2005 auch zu einem Studium eines gestuften Studienganges an einer Universität.
Die allgemeine Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen und einem berufsbezogenen Teil:
Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangen Schüler nach Abschluss der 12. Klasse einer höheren Schule: Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg, Fachoberschule oder Berufsoberschule. In einigen bundesdeutschen Ländern auch an Fachschulen oder Berufsschulen, wenn zusätzliche allgemeinbildende Fächer auf Oberstufenniveau abgeschlossen wurden.
Der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife wird durch ein mindestens einjähriges, einschlägiges Berufspraktikum oder durch eine mindestens zweijährige, einschlägige Berufsausbildung (Lehre) erlangt.
In einigen Bundesländern, beispielsweise in Bayern, gibt es neben der Allgemeinen Fachhochschulreife auch die Fachgebundene Fachhochschulreife getrennt für technische und nichttechnische FH-Studiengänge.
Die Fachhochschulreife wird umgangssprachlich auch als „Fachabitur“ bezeichnet. In früheren Jahren und heute insbesondere noch im süddeutschen Raum, war damit eher die fachgebundene Hochschulreife gemeint. Nimmt man allerdings das Wort "Abitur" allgemein als Synonym für "Hochschulreife" und "Fachabitur" als Synonym für "Fachhochschulreife", sind diese neuen Begriffszuweisungen nachvollziehbbar.
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"Fachhochschulreife".
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