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Die Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (FHöV, auch Verwaltungsfachhochschulen) sind interne Fachhochschulen des Bundes und eines großen Teils der Bundesländer. Sie dienen der Ausbildung der Anwärter für den gehobenen Dienst in der öffentlichen Verwaltung, indem sie die für die Berufsausübung notwendigen Fachkenntnisse und wissenschaftlichen Methoden sowie berufspraktische Fähigkeiten vermitteln.

Praktische und theoretische Ausbildung


Die Ausbildung findet zum einen in fachtheoretischen Studien an den Fachhochschulen und zum anderen in fachpraktischen Abschnitten während Praktika bei verschiedenen Behörden statt. Die Studierenden stehen während ihrer Ausbildung in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und erhalten Anwärterbezüge. Sie führen Dienstbezeichnungen, die das Eingangsamt ihrer Laufbahn kennzeichnen mit dem Zusatz „Anwärter“, z. B. „Finanzanwärter“ (Bereich Steuer und Zoll), „Regierungsinspektoranwärter“ (allgemeine innere Verwaltung), Stadt- oder Kreisinspektoranwärter (Stadt- bzw. Kreisverwaltung) oder „Kommissaranwärter“ (Polizei).

Die Auswahl an Ausbildungsrichtungen umfasst nahezu das gesamte Gebiet der öffentlichen Verwaltung. So gibt es unter anderem Fachbereiche in den Richtungen Steuern (Finanzamt), Polizei, allgemeine innere Verwaltung, Forstwirtschaft, Justizvollzug usw.

Zugang zum Studium


Da es sich um verwaltungsinterne Einrichtungen handelt, kann dort nur studieren, wer von einer dienstherrenfähigen Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts an die Fachhochschule abgeordnet wird. Ausnahme ist zur Zeit die Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin, die einige ihrer Studiengänge externalisiert hat. Möglicherweise zeichnet sich hier ein Trend zur Ausgliederung der Ausbildung beziehungsweise des Studiums aus dem öffentlichen Dienstrecht aus, wie es beim Lehrerberuf, beim Studium der Sozialarbeit oder auch den juristischen Berufen schon teilweise der Fall ist.

Aufteilung des Studiums


Das Studium ist meist in die drei Abschnitte Grund-, Haupt und Abschlussstudium gegliedert, die durch Praktikaabschnitte von einander getrennt sind. Es dauert, je nach Bundesland drei bzw. vier Jahre und endet mit der Verleihung eines Diplomgrades (FH), z. B. in der Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung „Diplom-Verwaltungswirt (FH)“, der Fachrichtung Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH)“, in der Fachrichtung Steuerverwaltung „Diplom-Finanzwirt (FH)“, in der Justiz Diplom-Rechtspfleger sowie der Erlangung der beamtenrechtlichen Laufbahnbefähigung für die jeweilige Fachrichtung des gehobenen Dienstes.

Studienreform


Momentan wird im Rahmen des Bologna-Prozesses eine kontroverse Debatte darüber geführt, ob und wie in den nächsten Jahren die Umstellung von den bisherigen Diplom- auf europaweit anerkannten Bachlor-Studiengänge erfolgen soll. Es wird angeführt, dass man den Diplom-Absolventen langfristig den Anschluss an die nächste Qualifizierungsstufe -den Masterabschluss- verbauen würde. Weiterhin gibt es auch die Idee, dass nur noch die Ausbildung der Kommissaranwärter/-innen durch die FHöV weitergeführt werden soll - die anderen Studiengänge würden dann wegfallen, bzw. durch freie Hochschulen neu aufgegriffen werden.

Siehe auch


Weblinks


Öffentliche Verwaltung (Deutschland) | Hochschule (Deutschland)

 

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