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Eine Fachhochschule (FH) ist eine Hochschule, die anwendungsorientierte Studiengänge auf wissenschaftlicher Grundlage anbietet. Das Angebot ist, wie bei Universitäten, breit gefächert in natur-, sozial-, wirtschaftswissenschaftliche, technische und künstlerische Studiengänge aufgeteilt. Manche Fachhochschulstudiengänge ermöglichen zudem eine Berufstätigkeit neben dem Studium. Eine spezielle Form der Fachhochschulen sind in Deutschland die Fernfachhochschule und die 'besonderen Fachhochschulen der öffentlichen Verwaltung' (FHöV, so genannte Beamtenfachhochschulen).

Allgemein


Einordnung der Fachhochschule in der Bildungslandschaft Europas

In der Bologna-Erklärung von 1999 wurde das Ziel gesteckt, bis 2010 im europäischen System der Hochschul- und Studiensysteme eine größere Verträglichkeit (Kompatibilität) und bessere Vergleichbarkeit (Komparabilität) mittels der ECTS-Punkte zu erreichen. Inzwischen haben, als Konsequenz darauf, auch viele Fachhochschulen im deutschen Sprachraum auf das neue System umgestellt und bieten so genannte Bachelor- und Masterstudiengänge an.

Ausrichtung und Methodik

Fachhochschulen bilden ihre Studierenden auf wissenschaftlicher Grundlage anwendungsorientiert aus. Der Studienbetrieb an Fachhochschulen orientiert sich in erster Linie an der Lehre, weniger an der Grundlagenforschung; Forschung hat dort eine weniger wichtige (wenn auch wichtiger werdende) Rolle. Fachhochschulen sind allerdings besonders um den Wissenstransfer zur Wirtschaft bemüht – vor allem im Technologiebereich – (zum Beispiel in Technologietransferzentren/-instituten, die dann den Fachhochschulen angegliedert sind).

„Universitäten für angewandte Wissenschaften“


Da die Fachhochschulen, wie auch die Universitäten, über ein breitgefächertes Studienangebot verfügen, verwenden sie seit einigen Jahren die englische Zusatzbezeichnung „University of Applied Sciences“, übersetzt als „Universität für angewandte Wissenschaften“. In einigen Bundesländern, beispielsweise Baden-Württemberg, werden die Fachhochschulen ab 2005 folgerichtig in „Hochschule für ...“ (gefolgt von der Nennung der jeweiligen Fachrichtung, z.B. Technik, Wirtschaft, Design etc.) umbenannt. Der Begriff der „wissenschaftlichen Hochschulen“, mit dem Hochschulen mit Promotionsrecht gemeint sind, (als Abgrenzung zu den Fachhochschulen) soll künftig im hochschulpolitischen Sprachgebrauch nicht mehr benutzt werden, da dies implizieren könnte, dass es auch „un-wissenschaftliche“ Hochschulen gäbe. Die besonderen Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung (FHöV) sind in der Regel für Anwärter des gehobenen Beamtendienstes zugänglich, allerdings wollen sich einige für alle Studienbewerber öffnen.

Voraussetzungen

Das Studium an einer Fachhochschule setzt in der Regel eine Hochschulzugangsberechtigung voraus, die durch das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife (Abitur) oder durch das Zeugnis der Fachhochschulreife belegt wird. An einigen Fachhochschulen besteht neuerdings auch die Möglichkeit, mit einem Meistertitel (mit guten bis sehr guten Noten) inklusive verpflichtenden Beratungsgesprächen ein fachspezifisches Studium aufzunehmen, wie z.B. an der FH Amberg-Weiden oder FH Würzburg-Schweinfurt. Hinzu kommt, je nach Studiengang, ein fachbezogenes Vorpraktikum, eine fachspezifische Berufsausbildung, ein einjähriges Fachpraktikum, z.B. im Rahmen der 11. Klasse einer Fachoberschule; es gibt aber häufig auch keine weiteren Voraussetzungen.

Ein Studium mit Abschluss Fachhochschul-Diplom kann in der Regelstudienzeit von 6 bis 8 Semestern absolviert werden. Im Studium sind meist ein oder zwei Praxissemester enthalten.

Abschluss

Als die Fachhochschulen in den 1970er Jahren gegründet wurden, verliehen die Fachhochschulen ihren Absolventen den akademischen Grad: Ing. (grad.), Betriebswirt (grad.), usw. Seit 1980 (Hochschulrahmengesetz von 1973) erhalten die Absolventen den akademischen Grad in Form des Diploms mit Angabe der Fachrichtung, zum Beispiel Diplom-Ingenieur, -Kaufmann/-Betriebswirt, -Sozialarbeiter, usw.; seit 1987 mit dem Zusatz „FH“ (zum Beispiel Diplom-Betriebswirt (FH)). Durch die Umstrukturierung der Hochschulen werden heute in vielen Studienfächern auch oder nur noch, die englischsprachigen Abschlussbezeichnungen Bachelor und Master vergeben.

Im Gegensatz zu Universitäten besitzen Fachhochschulen kein Promotions- und Habilitationsrecht, d. h. sie haben nicht die Berechtigung, einen Doktorgrad zu verleihen. FH-Absolventen können nur an einer Universität promovieren, wobei FH-Professoren als Zweitgutachter agieren können. Die Anerkennung eines FH-Diploms zwecks Promotion an einer Universität ist in Ausnahmefällen möglich, allerdings kommt es im Einzelnen vor, dass ein FH-Absolvent 1 oder 2 Semester an der Universität in seinem Fachgebiet studieren muss, um eine vollständige Promotionsanerkennung zu erhalten. Für gewöhnlich ist zur Promotion allerdings die Erlangung eines Universitäts-Diploms notwendig. Viele Universitäten erkennen das FH-Diplom hierfür in etwa äquivalent zum Universitäts-Vordiplom an, was in der Regel für FH-Absolventen die Absolvierung des Hauptstudiums an einer Universität bedeutet (wobei das FH-Vordiplom in manchen Bundesländern als Fachgebundene Hochschulreife anerkannt wird, im Allgemeinen ist das Studium an einer Universität allerdings erst mit dem FH-Diplom und der damit verbundenen Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife möglich). Je nach individueller Prüfung durch den Fachbereich der Universität kann es zu Überschneidungen kommen, so dass zum Teil Prüfungsleistungen aus dem Grundstudium nachgeholt werden müssen (z. B. in Fächern mit hohem theoretischen Anteil). Auf der anderen Seite kann der FH-Absolvent Leistungsnachweise aus dem Hauptstudium einer Fachhochschule für das Hauptstudium an einer Universität anerkennen lassen, so dass die noch zu erbringenden Prüfungsleistungen hier etwas geringer ausfallen. Obligatorisch für die Zulassung zur Promotion ist bei dieser Variante in jedem Fall die Erstellung einer Diplomarbeit an der Universität.

Der Mastergrad einer Fachhochschule berechtigt hingegen grundsätzlich zur Promotion, allerdings scheinen sich hier Probleme anzubahnen, da nicht alle Universitäten die Master-Abschlüsse von Fachhochschulen als Promotionsberechtigung anerkennen.

Bezüglich des Bachelor- (beziehungsweise Bakkalaureat-) Abschlusses sind die FH-Absolventen und die Universitäts-Absolventen (rechtlich) gleichgestellt. Bei einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst (Staat oder Kommune) erfolgt die Regeleinstufung in den gehobenen Dienst. Bei einem Master-Abschluss können Universitätsabsolventen generell, FH-Absolventen nur bei entsprechender Akkreditierung des eigenen Studiengangs in den höheren Dienst der öffentlichen Verwaltung eingestellt werden (es gibt auch akkreditierte Master-Studiengänge an Fachhochschulen, die diese Berechtigung nicht enthalten). Besoldungsrechtlich sind Diplom (FH) und Bachelor gleichgestellt, das universitäre Diplom wird generell dem höheren Dienst zugeordnet.

Die Zahl der Studierenden an bundesdeutschen Fachhochschulen variiert stark: von einigen hundert Studierenden bis zu mehr als 16.000 Studierenden (FH Köln, Stand WS 05/06). Bei den staatlichen Fachhochschulen zeichnet sich aufgrund von Sparmaßnahmen ein Trend zur Zusammenlegung kleinerer Fachhochschulen ab.

Geschichte

Die ersten Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland gingen in den frühen 1970er Jahren (neu geschaffenes Hochschulrahmengesetz 1973) aus den (Staatlichen) Ingenieurschulen (SIS) und aus Höheren Fachschulen (zum Beispiel für Betriebswirtschaftslehre oder Sozialpädagogik) hervor. Die Absolventen der Ingenieursschulen nannten sich bis Mitte der 1960er Jahre Ingenieur i. V. mit der jeweiligen Fachrichtung; später (ab etwa 1967) wurde ihnen als Abschluss die staatliche Bezeichnung Ing. (grad.) (graduierter Ingenieur) verliehen und Absolventen früherer Jahrgänge (auf Antrag) nachgraduiert.

Dem FH-Absolventen wurde dagegen (bis 1977/1978, je nach Bundesland) der Abschlusstitel als akademischer Grad verliehen und ab 1977/1978 (je nach Bundesland und Landeshochschulgesetz) als Diplom. Seit Mitte der 1990er Jahre mit dem Zusatz „FH“. Wobei der Zusatz auch nach 1987 eine Zeit lang nicht in allen Bundesländern (beispielsweise Nordrhein-Westfalen) vergeben wurde. Frühere Graduierungstitelträger wurden (auf Antrag) nachdiplomiert.

Auch in der früheren DDR gab es neben den Universitäten weitere Schultypen, die als Hochschule der DDR, Ingenieurschule der DDR oder Fachschule der DDR bezeichnet wurden.

Bis etwa 2000 war das Diplom (FH) der traditionelle Abschluss der Fachhochschulen; seit Beginn des neuen Jahrhunderts und im Zuge des Bologna-Prozess werden EU-weit FH-Studiengänge in Bachelor- und/oder Masterstudiengänge umgewandelt.

Problematik

Fachhochschuldozenten und Professoren haben weniger Forschungskontingent als ihre universitären Kollegen. Somit ist in vielen Wissenschaftsgebieten die Forschungsarbeit nicht so intensiv möglich, wie sie an Universitäten betrieben wird.

Österreich


Der Beschluss zum Aufbau von Fachhochschulen wurde von der österreichischen Bundesregierung im Jahr 1990 gefasst. Im Studienjahr 2004/05 gab es 18 Fachhochschulen und andere Anbieter von FH-Studiengängen mit insgesamt 25.554 Studienplätzen. Circa ein Drittel der 136 angebotenen FH-Studiengänge ist als berufsbegleitend organisiert. Im Zuge des Bologna Prozesses werden immer mehr Studiengänge im internationalen Bakkalaureats- und Mastersystem angeboten.

Schweiz


Lange waren in der Schweiz die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV) und die Höhere Technische Lehranstalt (HTL, kurz Technikum oder Tech genannt) die einzige mögliche akademische Weiterbildung nach einer Berufslehre. Mit dem am 6. Oktober 1995 in Kraft gesetzten Fachhochschulgesetz des Bundes wurden diese rund 70 höheren Fachschulen in sieben (organisatorische) Fachhochschulen zusammengefasst. Heute (2005) wird in verschiedenen Fachhochschulkreisen intensiv darüber diskutiert, die Anzahl der Schuleinrichtungen auf ca. 30–40 zu senken.

Die Voraussetzung zu einem FH-Studium ist eine abgeschlossene Berufslehre mit Berufsmatura oder eine abgeschlossene Matura mit einem Praxisjahr im entsprechenden Bereich.

Durch die Integration in den Bologna-Prozess starten an den Schweizer Fachhochschulen im Herbst 2005 erstmals Bachelorstudiengänge. Einzelne Masterstudiengänge (Architektur ZHW) sind bereits verfügbar, die meisten werden voraussichtlich ab Herbst 2008 zur Verfügung stehen. Bis dahin wird der Titel eines Ingenieurs FH oder der Namen des Studienganges mit hintenangestelltem FH verliehen. Diese werden nach Abschluss der ersten Bachelor-Studiengänge in entsprechende Titel umgewandelt werden können.

Liechtenstein


Das Fürstentum Liechtenstein verfügt seit dem Inkraft-Treten des Gesetzes über Fachhochschulen, Hochschul- und Forschungsinstitute vom 25. November 1992 formell über einen tertiären Bildungsbereich. Am 21. Januar 2005 trat das neue Gesetz über das Hochschulwesen (Hochschulgesetz; HSG) in Kraft. Derzeit gibt es in Liechtenstein vier staatlich anerkannte Hochschulen bzw. Hochschuleinrichtungen .

Siehe auch


Weblinks


Akademische Bildung | Studium | Hochschule

Fachhochschule | Fachhochschule | Ammattikorkeakoulu | 应用科学大学

 

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