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Der Fachberater für Finanzdienstleistungen, ist ein finanzwirtschaftlicher Abschluss, der nach erfolgreich abgelegter Prüfung vor einer IHK vergeben wird. Der Rahmenstoffplan umfasst nach dem überarbeiteten Rahmenstoffplan aus dem Jahre 2004 einen Umfang von 370 Unterrichtsstunden und wird bundeseinheitlich an zwei Prüfungstagen abgelegt. Bis 1999 haben die IHKn auch berufsbegleitende Teilprüfungen angeboten, die jedoch Rationalisierungsbestrebungen zum Opfer fielen. Der Fachberater ist inhaltlich identisch zum Grundlagenteil des höherwertigeren Abschlusses zum Fachwirt für Finanzberatung.

Der Fachberater ist auf eine privatkundenorientierte Finanzberatung ausgelegt und war zum Zeitpunkt seiner Entwicklung im Jahre 1996 dafür noch ausreichend. Heute ist der Abschluss für eine ganzheitliche Kundenberatung nicht mehr zeitgemäß. Professionelle Finanzberater nutzen daher eher umfangreichere Abschlüsse zum Fachwirt für Finanzberatung oder zum Masterconsultant in Finance.

Der Fachberater findet im Gesetzgebungsverfahren zur Gewerbeerlaubnis von Versicherungsvermittlern gem. EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie als hinreichende Qualifikation keine Berücksichtigung. Grund dafür ist u.a., dass für eine Prüfungszulassung grundsätzlich eine mehrjährige Berufspraxis nachgewiesen werden muss. Eine Gewerbeerlaubnis hingegen fordert einen Sachkundenachweis vor Tätigkeitsbeginn.

Beruf | Dienstleistungsberuf

 

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