FachaerzteDeutschland.png Facharzt darf sich in Deutschland nur derjenige Arzt nennen, der eine mehrjährige Weiterbildung absolviert und mit einer Facharztprüfung erfolgreich abgeschlossen hat. Für Zeitdauer, Weiterbildungsinhalt und Anrechnung von Vorzeiten erlassen die Landesärztekammern für ihren Zuständigkeitsbereich eine Weiterbildungsordnung.
Der Erwerb des Titels „Facharzt“ ist seit einigen Jahren Voraussetzung für die Zulassung als Vertragsarzt der Gesetzlichen Krankenversicherungen. Bis dahin war es möglich, sich auch als „Praktischer Arzt“ niederzulassen.
Derzeit bestehen Bestrebungen, die Innere Medizin als eigenständiges Gebiet abzuschaffen. In einigen Bundesländern wurden dafür die Gebietsbezeichnungen „Innere und Allgemeinmedizin“ sowie die Gebietsbezeichnungen der Teilgebiete (Kardiologie, Gastroenterologie etc.) eingeführt.
Fachärzte gibt es für:
(Quelle: Bundesärztekammer)
Berufsrecht der medizinischen Berufe | Heilberuf | Medizinrecht
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