Fürstentum Minden 1710-1730.jpg Das Fürstentum Minden war ein weltliches Territorium des Heiligen Römischen Reiches. Es entstand 1648 in Nachfolge des Hochstifts Minden, gehörte zum Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreis und war bis zum Ende seines Bestehens 1807 in brandenburgisch-preußischem Besitz.
In Minden-Lübbecke lag das Gebiet der meisten heutigen Kommunen vollständig im Herrschaftsbereich des Fürstentums, von Preußisch Oldendorf nur die Stadtteile Hedem und Lashorst, von Bad Oeynhausen nur der nördlich der Werre gelegene Teil.
Im Kreis Herford gehörten Löhne, die Bünder Stadtteile Dünne und Spradow, der Herforder Stadtteil Falkendiek, der Vlothoer Stadtteil Uffeln und Kirchlengern nördlich der Werre dazu.
Die eingesetzte Regierung saß zunächst in Petershagen, ab 1650 vorübergehend und ab 1669 dauerhaft in Minden. Von hier aus wurden ab 1719 das Fürstentum Minden und die Grafschaft Ravensberg zusammen verwaltet (Minden-Ravensberg).
1807 wurde das Territorium von Napoleon dem Königreich Westfalen zugeschlagen, was sein Ende der Gebietseinheit darstellte. 1810 fiel der Teil links der Weser unmittelbar an das Kaiserreich Frankreich. 1813/14 kam das Land wieder unter preußische Kontrolle.
Bei der Neugliederung des preußischen Staatsgebietes 1815 wurde das Fürstentum nicht wiederhergestellt, der Titel des Fürsten zu Minden blieb jedoch im Großen Titel der preußischen Herrscher erhalten. Das Gebiet wurde Teil des Regierungsbezirks Minden in der Provinz Westfalen und hatte Anteil an den Kreisen Minden, Lübbecke und Herford.
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