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Das Fürstentum Ansbach bzw. Markgraftum Brandenburg-Ansbach war ein reichsunmittelbares Territorium im fränkischen Reichskreis, das von Nebenlinien des Hauses Hohenzollern regiert wurde. Ungeachtet der engen familiären Bindungen seiner Landesherren zum kurfürstlichen (seit 1701 königlichen) Haus der Hohenzollern in Berlin bildete es bis 1792 ein selbstständiges Staatsgebilde. Die politischen Aktivitäten seiner Herrscher beschränkten sich dabei nahezu ausschließlich auf den Fränkischen Reichskreis und die daran angrenzenden Gebiete.

Geschichte


Entstehung und geschichtliche Entwicklung

Das Fürstentum Ansbach entstand 1486, als nach dem Tod von Albrecht Achilles die Burggrafschaft Nürnberg entsprechend der 1473 erlassenen Dispositio Achillea unter dessen beiden jüngeren Söhnen aufgeteilt wurde. Die Zuweisung der beiden Landesteile wurde durch Losentscheid entschieden. Friedrich V. fiel dabei mit dem untergebirgischen Land das damit neu geschaffene Fürstentum Ansbach zu, während sein Bruder Siegmund mit dem zweiten Landesteil das Fürstentum Kulmbach erhielt.

Das Fürstentum Ansbach wurde zwar mehrfach in Personalunion mit dem Fürstentum Kulmbach (bzw. seit 1604 Bayreuth) regiert (1495-1515, 1557-1603 und 1769-1791), es blieb aber bis zum Ende des alten Reiches ein staatsrechtlich eigenständiges Territorium. Mit dem Fürstentum Bayreuth wurde es 1791 an den preußischen Staat angegliedert und mit diesem zusammen als Ansbach-Bayreuth zunächst von Karl August von Hardenberg gemeinsam verwaltet. Noch vor der Niederlage Preußens im vierten Koalitionskrieg fiel es durch Tausch 1806 an das Königreich Bayern.

Die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach

Geografie


Topografie und territorialer Bestand

Die natürlichen Gegebenheiten des Territoriums boten günstige Voraussetzungen für eine intensive Landwirtschaft: Die Bodenbeschaffenheit war in weiten Teilen sehr fruchtbar und gestattete die Einbringung reicher Ernten. Das Fürstentum galt deshalb als ein reiches Agrarland, wovon zu einem gewissen Teil auch die Bevölkerung des Landes profitieren konnte.

Nachdem 1541 mit dem Regensburger Teilungsvertrag die Grenze zum benachbarten Unterland des Fürstentums Kulmbach (dem Gebiet um Erlangen und Neustadt a. d. Aisch) endgültig festgelegt worden war, gab es bis zum Ende der Selbstständigkeit keine tiefgreifenden Änderungen mehr am territorialen Bestand des Fürstentums. Lediglich mit der 1741 durch Erbschaft angefallenen Grafschaft Sayn-Altenkirchen im Westerwald ergab sich nochmals ein größerer Gebietszuwachs.

Administrative Gliederung

Die obere administrative Ebene des Fürstentums Ansbach bestand in der Mitte des 18. Jahrhunderts aus insgesamt 15 Verwaltungsgebieten (ohne die Grafschaft Sayn-Altenkirchen):
  • Hofkastenamt Ansbach
  • Oberamt Burgthann
  • Oberamt Cadolzburg
  • Oberamt Colmberg
  • Oberamt Crailsheim
  • Oberamt Creglingen
  • Oberamt Feuchtwangen
  • Oberamt Gunzenhausen
  • Oberamt Hohentrüdingen
  • Oberamt Roth
  • Oberamt Schwabach
  • Oberamt Stauf
  • Oberamt Uffenheim
  • Oberamt Wassertrüdingen
  • Oberamt Windsbach

Der oberen Verwaltungsebene nachgeordnet waren ca. 60 Vogt-, Richter-, Stadtvogteiämter, sowie die Verwaltungen der im Zuge der Reformation aufgehobenen Klöster.

Literatur


  • M. Spindler, A. Kraus: Geschichte Frankens bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, München 1997. ISBN 3-406-39451-5
  • Gerhard Taddey: Lexikon der deutschen Geschichte, Stuttgart 1998. ISBN 3-520-81303-3
  • M. Spindler, G. Diepolder: Bayerischer Geschichtsatlas, München 1969.

Hohenzollern | Bayerische Geschichte (Gebiet) | Weltliches Fürstentum | Staat (historisch) | Ansbach

 

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