Der Begriff Fürstentum bezeichnet das Herrschaftsgebiet eines Fürsten.
Unter Fürstentümern verstand man bis zur Auflösung des Heiligen römischen Reiches deutscher Nation 1806 die Herrschaftsgebiete der reichsunmittelbaren Reichsstände mit einem Fürsten als Oberhaupt. In geistlichen Territorien war das geistliche Oberhaupt gleichzeitig auch das weltliche: man sprach vom Fürstbistum, Fürstbischof oder Fürstabt. Die geistlichen Fürstentümer wurden im Zuge der Säkularisation 1803 aufgehoben; die weltlichen Fürstentümer wurden entweder 1806 mediatisiert oder erlangten im Verband des Rheinbundes ihre Souveränität.
Der von einem ranghöheren Monarchen (z.B. an Otto von Bismarck oder Hermann von Pückler-Muskau) verliehene Fürstentitel war nicht mit einem Fürstentum verbunden.
Heutzutage versteht man unter einem Fürstentum das rechtlich selbstständige (souveräne) Herrschaftsgebiet eines adligen Monarchen im Fürstenrang. Dazu zählen die Fürstentümer Andorra (dessen einer Fürst ein Präsident und dessen anderer Fürst ein Bischof ist - vgl. Doppelherrschaft), Liechtenstein und Monaco.
Auch die von der Staatengemeinschaft nicht anerkannten Fürstentümer Sealand, Seborga und New Utopia beanspruchen diese Bezeichnung für sich.
Politische Geographie | Europäische Geschichte
Principat | Fyrstedømme | Principality | Principado | Principauté | נסיכות | Principato (storia romana) | 공국 | Vorstendom | Fyrstedømme | Księstwo | Principado | Furstendöme
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Fürstentum".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world