Ein Abt (v. spätlat.: abbas, aus hebr.: abba Vater) war ursprünglich ein allgemeiner Ehrenname und ist seit dem 5./6. Jahrhundert den Vorstehern eines Klosters vorbehalten; die weibliche Entsprechung ist die Äbtissin.
Die seit dem 10. Jahrhundert gegründeten Orden wählten meist andere Titel, wie Propst, Prior, Guardian, Superior oder Rektor. Die Äbte wie die anderen Klostervorsteher werden meist von den Mönchen des betreffenden Klosters, bei einigen neueren Orden vom Provinzialkapitel, auf Lebenszeit oder (bei den Bettelorden) auf einige Jahre gewählt. Seit neuerem kann auch bei den Orden, die den Abt üblicherweise auf Lebenszeit wählen - etwa die Benediktiner, die Amtsperiode auf 12 Jahre begrenzt werden. Ungeachtet dessen hat der Abt auch die Möglichkeit der Resignation, er ist dann Altabt. Die Entsprechung in der russisch-orthodoxen Kirche ist Igumen bzw. Archimandrit.
Der Abt wird von allen Professen des Klosters gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Bischof oder den zuständigen Generalabt (Prämonstratenser) oder in Ausnahmefällen durch den Papst. Anschließend erhält der Abt vom Bischof oder einem anderen Abt die Benediktion und die Amtsabzeichen:
Von den wirklichen (Regular-) Äbten sind zu unterscheiden die Säkular-, Kommendatar- und Laienäbte.
Im Prämonstratenser-orden dagegen übt ein Abt eigene Jurisdiktion unter Leitung und Verantwortung des Generalabtes aus. Er leitet seine Abtei frei und muß nur in wenigen (tls. vermögensrechtlichen) Fragen vor seiner Entscheidung den Rat der Mitbrüder einholen. Die Abtsweihe wird entweder durch einen Bischof, der nicht der Ortsbischof sein muß, oder durch einen anderen Abt gespendet. Sie stellt somit hier keine Beauftragung durch den Ortsbischof dar.
Daneben gab es auch zwei gefürstete Probsteien, die Fürstpropstei Ellwangen und Berchtesgaden.
Auf Grund eines zwischen Papst Leo X. und König Franz I. von Frankreich abgeschlossenen Kontrakts (zwischen 1515 und 1521) stand den Königen von Frankreich das Recht zu, 225 Abbés commendataires (s. Kommendatarabt) für fast alle französischen Abteien zu ernennen. Diese bezogen Einkünfte aus einem Kloster, ohne dafür Dienst leisten zu müssen.
Seit Mitte des 16. Jahrhunderts führten den Titel Abbé generell junge Geistliche mit oder ohne geistliche Weihen. Ihre Kleidung bestand in einem schwarzen oder dunkelvioletten Gewand mit kleinem Kragen, und ihr Haar war in eine runde Haarlocke geordnet.
Da von diesen Abbés nur wenige zum Besitz einer Abtei gelangen konnten, betätigten sich einige zum Beispiel als Hauslehrer oder Gewissensräte in angesehenen Familien, andere widmeten sich der Schriftstellerei.
Christlicher Geistlicher | Kloster und Orden (römisch-katholisch) | Abt
Abbod | Abat | Opat | Abbed | Abbot | Abato | Abad | Apotti | Abbé | Abade | Apát | Abba | Abate | აბატი | Abdis | Abt | Abt (abdij) | Abbed | Opat | Abade | Аббат | Abbot