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Nach dem Führerprinzip ist eine Gruppe (ein Volk, eine Organisation etc.) ohne Einschränkungen den Entscheidungen eines einzelnen Führers untergeordnet, welcher wiederum gegenüber den Untergebenen wie auch gegenüber den Vorgesetzten für seine Entscheidungen die unmittelbare Verantwortung übernimmt.

Das Führerprinzip war in allen Formen des Faschismus/Nationalsozialismus beherrschend. Es ist gegen Demokratie, Parlamente und Menschenrechte gerichtet.

Im Gegensatz zum demokratischen Prinzip, bei dem eine Gruppe seine Vertreter wählt und die Machtbefugnisse des Vertreters durch die Wahl legitimiert werden, erfolgt beim Führerprinzip die Einsetzung des „Vertreters“ durch die jeweils übergeordnete Instanz ohne Möglichkeit der Einflussnahme durch die entsprechend untergeordnete Gruppe. In sofern lässt sich in einem nach dem Führerprinzip organisierten System die „Wahl“ von Amts- und Entscheidungsträgern immer bis auf den obersten Führer zurückverfolgen, während zum Beispiel in einer Demokratie die Macht vom Volk, also "von unten" ausgeht.

Das Führertum strahlt dabei ab auf die jeweiligen Vorgesetzten in der Hierarchie. In diesem Sinne wurde das Führerprinzip bei der Reorganisierung von Kollektiven im Laufe der NS-Gleichschaltung verwirklicht, zum Beispiel in den Betrieben, deren Leiter zu "Betriebsführern" umgedeutet wurden und mitsamt der Arbeitnehmer als „Gefolgschaft“ in Massenorganisationen untergebracht wurden: der ideologisch unerwünschte Gegensatz in den Produktionsverhältnissen wurde so aufzulösen versucht.

Nach Diemut Majer ist das Führerprinzip grundsätzlich ahistorisch, das heißt es steht in keinem geschichtlichen Zusammenhang beispielsweise zu absolutistischen Ideen. Diese kannten im Gegensatz zum totalen Führerstaat noch gewisse Rechte (Naturrecht) und Pflichten gegenüber dem Untertanen, während jener keine Rechenschaft abzulegen brauchte. Gleichzeitig ist das Führerprinzip stark irrational und greift deswegen zu seiner eigenen Legitimation auf Mystizismus und Verklärung des Führers zurück.

Der irrationale Charakter des Führerprinzips zeigte sich auch im Scheitern aller Versuche, das ideologische Konstrukt in eine juristische Form zu gießen (siehe Ernst Rudolf Huber, 1939). Das Führerprinzip konnte nach Majer schon rein logisch nicht zu einer staatsrechtlichen Kategorie werden, weil es selbst Staat und Recht negiert.

Der Führergedanke ist eng verwoben mit der nationalsozialistische Massenideologie, die um die Notwendigkeit der Akklamation durch die Masse wusste. Die entpersönlichte Verwirklichung von Bedürfnissen der Masse geschah in der Person des Führers, die volkstribunhafte Akzeptanz in der Volksgemeinschaft genoss. In dieser fast fanatischen Akzeptanz besteht ein wesentlicher Unterschied beispielsweise zum historischen Stalinismus.

Effizienz des Führerprinzips


Das Führerprinzip wird dort angewendet, wo es auf hohe Effizienz ankommt, z.B. beim Militär. Das es auch zur völligen Ineffienz führen kann, zeigt das Beispiel des Nationalsozialismus, der in einem organisatorischen Chaos endete.

Siehe auch


Nationalsozialismus | Rechtsextreme Konzepte und Ideologien

Führerprinzip | Führerprinzip

 

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