Förster oder Försterin ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Forstingenieur, Forstwissenschaftler oder Forsttechniker. Dieser Beruf befasst sich mit der nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzung des Waldes unter Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Funktionen. In Abhängigkeit seines Dienstverhältnisses ist die Gewichtung der Funktionen des Waldes verschieden, weiterhin kann auch die Jagd zu seinem Aufgabenbereich zählen.
Um Förster (Deutschland) werden zu können, muss eine Person Forstwirtschaft studiert oder eine Ausbildung zum Forsttechniker oder Forstwart absolviert haben. Um Förster in Österreich zu werden muss man die Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft (Forstschule (HBLA für Forstwirtschaft) in Bruck an der Mur absolvieren. Nach einer Ausbildungszeit von fünf Jahren schließt man mit einer Reife- und Diplomprüfung ab. Anschließend muss eine zweijährige Praxis als Forstadjunkt unter einem leitenden Forstorgan nachgewiesen werden. Nach Ablegung der Staatsprüfung zum Forstdienst erhält man den Ingenieurstitel und ist damit als Förster berechtigt eine Waldfläche bis zu 3600 Hektar zu bewirtschaften.
Andere Definition (Deutschland): nach staatlicher Laufbahnprüfung als Forstinspektor (Eingangsvoraussetzung Dipl.-Ing. Forstwirtschaft (FH), dann gehobener Dienst) oder Forstassessor (Eingangsvoraussetzung Diplomforstwirt (Uni), dann höherer Dienst).