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Die Föderalismusreform soll die größte und umfangreichste Reform der Beziehung zwischen Bund und Ländern in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland werden. Dazu sind umfangreiche Änderungen des Grundgesetzes erforderlich.

Föderalismuskommission


Aufgrund der langwierigen Entscheidungsprozesse in der deutschen Gesetzgebung und der Tendenz der jeweiligen Opposition, den Bundesrat zur parteipolitisch motivierten Blockade gegen Regierungsvorlagen zu nutzen, einigten sich Bundestag und Bundesrat am 17. Oktober 2003, die „Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ einzusetzen.

Unter dem Vorsitz von Edmund Stoiber (CSU) und Franz Müntefering (SPD) sollten die Mitglieder Vorschläge erarbeiten, wie die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern verbessert, die politischen Verantwortlichkeiten entwirrt und die Effizienz der Aufgabenerfüllung gesteigert werden könne.

Obwohl die Föderalismuskommission am 17. Dezember 2004 an der Neuordnung der Kompetenzen in der Bildungspolitik scheiterte, bildete ihr bis dahin erreichter Verhandlungsstand die Grundlage für die weitere Entwicklung.

Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder, Joschka Fischer, Edmund Stoiber und Angela Merkel vereinbarten auf dem „Jobgipfel“ am 17. März 2005 zwar die Wiederaufnahme der Arbeit an der Reform, aufgrund des außerplanmäßigen Wahlkampfes zur Bundestagswahl 2005 wurde dies aber zurück gestellt..

Neuer Anlauf in Großer Koalition


In den Verhandlungen zur Bildung einer Großen Koalition im Herbst 2005 einigten sich CDU/CSU und SPD darauf, „auf der Grundlage der Vorarbeiten in der Föderalismusreform“ zügig eine Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland zu beschließen.

Nach abschließenden Beratungen im Bundeskabinett, in den Koalitionsfraktionen und der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. März, traten am 10. März 2006 die Gesetzentwürfe der Großen Koalition in die parlamentarische Debatte ein und wurden gleichzeitig in Bundestag und Bundesrat beraten.

Die beiden Gesetzentwürfe, der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes“ und der „Entwurf eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes“, betreffen die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen auf Bund und Länder sowie die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes.

Die Vorschläge in den Bereichen Umwelt- und Bildungspolitik sind bei Fachpolitikern auf große Kritik gestoßen; ebenso gibt es generelle Vorbehalte gegen die Reform, die damit begründet werden, dass sie den Weg von einem eher kooperativen zu einem konkurrenzorientierten Föderalismus in Deutschland ebnen soll.

Nach der Anhörung der Öffentlichkeit vor den einzelnen Ausschüssen beschloss der Bundestag am 30. Juni 2006 mit 428 Ja-Stimmen gegen 162 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes und das Föderalismusreform-Begleitgesetz. Damit haben mindestens 40 Abgeordnete der Regierungskoalition, hauptsächlich aus der SPD-Fraktion, der Verfassungsänderung ihre Zustimmung verweigert. Am 7. Juli stimmte auch der Bundesrat der Reform mit 62 von 69 Stimmen zu. Mecklenburg-Vorpommern lehnte das Gesetzespaket ab und Schleswig-Holstein enthielt sich seiner Stimmen. Die Föderalismusreform wird nun durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und kann dann einen "Tag nach der Verkündung" im Bundesgesetzblatt somit voraussichtlich Anfang 2007 in Kraft treten.

Die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern soll erst in einem zweiten Schritt den veränderten Rahmenbedingungen inner- und außerhalb Deutschlands angepasst werden.

Kernpunkte der Staatsreform


Gesetzgebungskompetenz

Das Gesetzgebungsverfahren soll beschleunigt und transparenter werden. Dazu soll die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze von derzeit rund 60 Prozent auf etwa 35 bis 40 Prozent sinken. Der Bundestag ist damit weniger oft auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen und Blockaden von Gesetzesinitiativen der Regierung durch die Opposition sollen schwieriger gemacht werden. Der Bundesrat muss aber weiterhin Gesetzen zustimmen, die erhebliche Kosten in den Ländern verursachen.

Im Gegenzug für diesen Verzicht der Länder auf Mitwirkung im nationalen Gesetzgebungsverfahren sollen sie künftig die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht der Landes- und Kommunalbeamten, den Strafvollzug, das Heimrecht, das Ladenschluss- und Gaststättenrecht, das Versammlungsrecht und das Presserecht erhalten. Zusätzlich bekommen die Länder im Bereich des Umwelt- und Bildungsrechts ein so genanntes „Abweichungsrecht“, durch das sie von Bundesregelungen abweichende, eigene Gesetze beschließen können.

Der Bund soll künftig alleine für das Melde- und Ausweiswesen, die Kernenergie, das Waffen- und Sprengstoffrecht, das Kriegsfolgenrecht, das Notariatsrecht sowie den „Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland“ zuständig sein.

Bildungspolitik

Die Bildungspolitik wird weitgehend ausschließlich Ländersache. Beim Bund verbleiben lediglich die Kompetenzen zur Regelung der Hochschulzulassung und der Hochschulabschlüsse sowie für die berufliche Bildung. Die bisherige Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau geht ebenso in die Autonomie der Länder über wie die Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung. Damit zieht sich der Bund aus der Finanzierung des Hochschulenbaus und direkten Finanzhilfen im Schulbereich zurück.

Beamtenrecht

Für Landes- und Kommunalbeamte verbleibt beim Bund nur noch eine grundsätzliche Rahmenkompetenz, die aber der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Besoldung, Versorgung und Dienstrecht der Beamten geht in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer über.

Inneres

Als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland wird Berlin ins Grundgesetz aufgenommen. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes.

Die Länder treten in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, Zuständigkeiten an das Bundeskriminalamt ab. Die Abwehr von terroristischen Gefahren fällt damit ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die Länder erhalten dafür mehr Kompetenzen im Katastrophenschutz.

Weiterhin werden die Haushalte der Kommunen geschützt. Künftig dürfen per Bundesgesetz Gemeinden und Gemeindeverbände keine Aufgaben übertragen bekommen.

Umweltrecht

Der Bund ist künftig bei der Umweltgesetzgebung nur noch in einigen wenigen Bereichen zuständig. Er erhält für das Umweltwesen, in dem er bisher nur Rahmengesetze schaffen kann, die Zuständigkeit für Naturschutz, Landschaftspflege und Wasserhaushalt. Damit kann er künftig ein umfassendes „Umweltgesetzbuch“ schaffen. Im Gegenzug erhalten die Bundesländer nach einer Übergangsfrist von 4 Jahren das Recht, eigene, vom Bundesrecht abweichende Vorschriften zu erlassen. Bestimmte Teile, die so genannten „abweichungsfesten Kerne“, bleiben für eine Abweichung der Länder ausgeschlossen.

Europa

Die in Art. 23 GG garantierten Zustimmungsrechte der Bundesländer in EU-Fragen fallen weg. Allein auf Gebieten, „die im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betreffen“, wird künftig ein Vertreter der Bundesländer die Rechte der Bundesrepublik in Verhandlungen wahrnehmen. In allen anderen Materien vertritt die Bundesregierung die deutschen Interessen.

Finanzen

Die gemeinsame Verpflichtung von Bund und Ländern zur Haushaltsdisziplin wird festgelegt. In Fällen, in denen die Europäische Union Sanktionszahlungen gegen Deutschland verhängt, weil es gegen den Stabilitätspakt oder die Umsetzung von EU-Richtlinien verstoßen hat oder vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurde, trägt der Bund 65 Prozent, die Bundesländer 35 Prozent der Strafe.

Eine Reform der Finanzverfassung, insbesondere der diversen Mischfinanzierungstatbestände und des Länderfinanzausgleichs, wurde im vorliegenden Gesetzesentwurf weitgehend ausgeklammert und soll erst in einem zweiten Schritt noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden. Vorgesehen ist allerdings die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben Hochschulbau und Bildungsplanung.

Kritik


Kritiker befürchten einerseits das Ende des Solidarprinzips in der föderalen Ordnung der Bundesrepublik. Durch die Abgabe von Bundeskompetenzen in Länderhand werde es zu Konkurrenzen kommen, die die finanziell starken Länder einseitig bevorzuge.

Durch den weitgehenden Rückzug des Bundes aus der Bildungspolitik (70 % der Kosten für den Hochschulbau sollen in Zukunft die Bundesländer tragen) und der Einheitlichkeit der Beamtenbesoldung oder dem Ladenschlussrecht würde sich der Bund seiner sozialen Verpflichtungen und Hoheitsbefugnissen zugunsten einer Kleinstaaterei entledigen und so die Länder in einen Wettbewerb um die niedrigsten Kosten zwingen, zu Lasten der Studenten, Forschungseinrichtungen, Spitzenbeamten, usw.

Auch im Hinblick auf die Regelungen zum Haftvollzug und Umweltschutz befürchten Umweltschützer und Bürgerrechtler einen Wettlauf um die jeweils niedrigsten Standards.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die nur sehr schwache parlamentarische Legitimation der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung bzw. die nur sehr zaghafte parlamentarische und öffentliche Diskussion über die Ergebnisse der Verhandlungen in der Kommission.

Bei seinem Besuch hatte bereits Vernor Munoz die Bildungspolitik in Deutschland, insbesondere den Föderalismus, kritisiert, und auf erfolgreiche gegensätzliche Modelle verwiesen: es sei nicht hilfreich, in einem Land mehrere verschiedene Bildungspolitiken zu haben.

Da die wichtigsten Gesetzesvorhaben auch weiterhin der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, ist zudem umstritten, ob der Ertrag für den Bund, nämlich die Verhinderung von Blockaden von Regierungsvorlagen durch die Opposition im Bundesrat, tatsächlich so gross ist wie behauptet.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Ausklammerung der Reform der Finanzverfassung, die für eine echte Neugestaltung des deutschen Föderalismus grundlegend wäre.

Literatur


  • Röttgen, Norbert: Die Arbeit der Kommission zur Modernisierung der Bundesstaatlichen Ordnung. Ein Zwischenbericht. In: Hermann-Josef Blanke (Hrsg.): Zustand und Perspektiven des deutschen Bundesstaaten. Tübingen 2005. S. 99 - 106.
  • Henneke, Hans-Günter: Bestandsaufnahme der Kommissionsarbeit und Umsetzungsperspektiven für die Föderalismusreform in Deutschland. Bericht über das DLT-Professorengespräch 2005 in Frankfurt am Main. In: Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg; Zeitschr. für öffentl. Recht u. öffentl. Verwaltung 26 (2005), 7. S. 249 – 264.
  • Behrens, Eckhard: Föderalismusreform und Bildungspolitik. PositionLiberal bei www.pro-kopf.de
  • Hrbek, Rudolf / Eppler, Annegret 2003: Deutschland vor der Föderalismus-Reform. Eine Dokumentation, Tübingen.
  • Hrbek, Rudolf / Eppler, Annegret 2005: Die unvollendete Föderalismus-Reform. Eine Zwischenbilanz nach dem Scheitern der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung im Dezember 2004, Tübingen.
  • Peter Bußjäger / Rudolf Hrbek (Hrsg.): Projekte der Föderalismusreform – Österreich-Konvent und Föderalismuskommission im Vergleich. Schriftenreihe des Instituts für Föderalismus, Band 96 2005.
  • Michael Borchard / Udo Margedant (Hrsg.)2004: Föderalismusreform: Vor der Reform ist nach der Reform? Eine erste Bilanz der Arbeit der Bundesstaatskommission, Sankt Augustin.
  • Michael Borchard / Udo Margedant (Hrsg.) 2006: Der deutsche Föderalismus im Reformprozess, Zukunftsforum Politik Nr. 69, hrsg. von der Konrad-Adenauer-Stiftung, Sankt Augustin, *)
  • Aus Politik und Zeitgeschichte: Föderalismus, Heft 13-14/2005. (*)
  • Deutscher Bundestag, Bundesrat, Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.) 2005: Zur Sache 1/2005. Dokumentation der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung, Berlin, mit einer CD-Rom, auf der alle relevanten Dokumente gespeichert sind. Die Dokumente der Bundesstaatskommission sind außerdem abrufbar unter: www.bundesrat.de
  • Fischer, Thomas / Große Hüttmann, Martin 2001: Aktuelle Diskussionsbeiträge zur Reform des deutschen Föderalismus. Modelle, Leitbilder und die Chancen ihrer Übertragbarkeit, in: Jahrbuch des Föderalismus 2001. Föderalismus, Subsidiarität und Regionen in Europa, Baden-Baden, S. 128-142.
  • Große Hüttmann, Martin 2004: „Wir müssen aus dem Mischmasch raus“: Die Europafähigkeit des deutschen Föderalismus, in: Decker, Frank (Hrsg.): Föderalismus an der Wegscheide? Optionen und Perspektiven einer Reform der bundesstaatlichen Ordnung, Wiesbaden, S. 203-222.
  • Hrbek, Rudolf 1986: Doppelte Politikverflechtung: Deutscher Föderalismus und die europäische Integration. Die deutschen Länder im EG-Entscheidungsprozess, in: Hrbek, Rudolf/ Thaysen, Uwe (Hrsg.): Die deutschen Länder und die Europäische Gemeinschaft, Baden-Baden, S. 17-36.
  • Hrbek, Rudolf 2001: Die föderale Ordnung – Anspruch und Wirklichkeit, in: M.-L. Recker / B. Jellonek / B. Rauls (Hrsg.): Bilanz: 50 Jahre Bundesrepublik Deutschland, St. Ingbert, S 33-68.
  • Kemmler, Iris 2005: Arbeit und Ergebnisse der Föderalismuskommission im Bereich der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, in: Europäisches Zentrum für Föderalismus-Forschung (Hrsg.): Jahrbuch des Föderalismus 2005. Föderalismus, Subsidiarität und Regionen in Europa, Baden-Baden, S. 118-134.
  • Fischer, Thomas 2003: Deutscher Föderalismus vor der Herausforderung einer europäischen Verfassung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, H-B 29-30/2003, S. 3-5. (*)

Weblinks


Staats- und Verfassungsrecht | Politik (Deutschland)

 

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