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Fürstenberg
 

Fürst (lat. princeps = der Erste, davon engl. u. franz. prince) ist in der hierarchischen Ordnung des Adelssystems im „alten Reich” der höchste Titel, unter dem auch Herzöge und Landgrafen inbegriffen waren. Etymologisch ist das deutsche Wort Fürst mit dem engl. the first = "der (die, das) Erste" verwandt.

In den fränkischen Königreichen und später im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation waren Fürsten die Landesherren nach dem König bzw. Kaiser, das heißt königliche Amtsträger mit teils erblicher Hoheit über einen weltlichen und ggf. auch kirchlichen Herrschaftsbereich. Zum Fürstenstand (Reichsfürst) zählten im Spätmittelalter Herzöge, Land-, Mark- und Pfalzgrafen. Als geistliche Fürsten wurden Erzbischöfe, Bischöfe und manche Äbte bezeichnet. Im Hochmittelalter wählten die Fürsten den König, später war dieses Recht den sieben Kurfürsten vorbehalten.

Mit dem Ende des alten Reiches wurden viele deutsche Fürsten souveräne Herrscher ihres Landes. Die anderen, deren Territorium unter die Herrschaft eines anderen Staates kam, behielten den Fürstentitel als Ehrenprädikat.

Eine deutsche Besonderheit ist die Bezeichnung Prinz oder Prinzessin für die Kinder des Fürsten, daher rührt der häufige Fehler Übersetzungsfalle prince mit Prinz zu übersetzen.

Heute werden in Europa noch die Kleinstaaten Monaco und Liechtenstein von Fürsten regiert; in Luxemburg nennt sich der fürstliche Regent Großherzog.

Siehe auch


Literatur


  • Niccolo Machiavelli: Der Fürst. Insel Verlag, Stuttgart 2001, ISBN 3458344721

Adelstitel

Fyrste | Fürst | Fürst | Vürst | Vorst (heerser) | Fyrste | Князь | Furste | Князь

 

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