Der Führerschein ist die Urkunde über die Erteilung einer Fahrerlaubnis (Deutschland), beziehungsweise einer Lenkberechtigung (Österreich). Sie ist beim Führen von Kraftfahrzeugen immer mitzuführen und auf Verlangen Berechtigten vorzulegen. In der Schweiz wird das entsprechende Dokument "Führerausweis" bzw. umgangssprachlich "Fahrausweis" genannt.
In Nicht-EU-Ländern (außer z.B. Schweiz) wird oft ein Internationaler oder zwischenstaatlicher Führerschein benötigt. Er enthält alle Daten des normalen Führerscheins in verschiedenen Sprachen, und ist nur in Kombination mit diesem gültig. In Deutschland kann er bei der gleichen Stelle, Gemeinde oder Landratsamt, wie der normale Führerschein beantragt werden. In Österreich wird er von den Autofahrerclubs ÖAMTC oder ARBÖ ausgestellt. Um ihn zu beantragen benötigt man allerdings einen EU-Führerschein (keinen alten von vor 1999). Er hat nur eine Gültigkeit von einem Jahr.
Umgangssprachlich werden Führerschein und entsprechende Erlaubnis oft gleichgesetzt. In der Umgangssprache wird der Führerschein häufig auch als Lappen bezeichnet.
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Umstritten ist zurzeit die 18-Jahre-Schranke: Einige Länder haben die Initiative für "Begleitetes Fahren", auch "Führerschein mit 17" genannt, ergriffen. Bundestag und Bundesrat haben einem Gesetzesentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt, der den Weg für einen bundesweit einheitlichen Modellversuch frei macht. Nun müssen die einzelnen Bundesländer entscheiden, ob sie an dem Modellversuch teilnehmen wollen.
Nach Ansicht von Fahrlehrern bedrohen bis zu 100.000 Personen mit gefälschten Führerscheinen die Sicherheit auf deutschen Straßen. "Es sind diejenigen, die mit massiven Alkohol- und Drogenproblemen jeden Preis zahlen, um an einen Führerschein zu kommen", sagte der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), Gerhard von Bressensdorf, bei einer Feier zum 100-jährigen Bestehen des Führerscheins. Dokumentenhandel gebe es vor allem in Tschechien und Polen. Hierzulande steigt ein Preiskampf unter Fahrschulen: Bei steigenden Kosten nimmt die Zahl der Kunden ab. Eine normale Fahrstunde kostet zwischen 22 und 35 Euro. Autos und Benzin sind teurer geworden. Fahrschulen bieten schon einmal um sich besser zu verkaufen eine Durchfallversicherung an. In Hessen etwa fällt jeder fünfte durch. Bei welchen Anbietern gehäuft, muss der Kandidat selbst heraus finden. (FAZ, 15. Februar 2006)
Dennoch greift der EU-Führerschein in den Rechtsbestand ein. Wer weiterhin ein Fahrzeug über 12 Tonnen und bis zu 18,5 Tonnen fahren will (was er mit einem etwas älteren Führerschein darf), muss sich bis zum Alter von 50 Jahren einen EU-Führerschein besorgen, weil er sonst dieses Recht verliert. Zudem muss er sich alle fünf Jahre einer kostenpflichtigen ärztlichen Untersuchung stellen: auch dies eine Zusatzbedingung, die in den Rechtsbestand des Führerscheininhaber eingreift.
Für alle Fahrzeuge, die mit der Führerscheinklasse "S" bewegt werden dürfen, gilt, dass die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h betragen darf und außerdem bei Otto-Motoren der Hubraum nicht mehr als 50 cm³ betragen bzw. bei Diesel- oder Elektromotoren die Leistung 4 kW nicht übersteigen darf.
Die neue Führerscheinklasse hat im Zusammenhang mit den entsprechenden Fahrzeugen ("Leichtfahrzeuge") bei Politikern, Verkehrsexperten und Eltern gleichermaßen viele Fragen aufgeworfen und ist hoch umstritten.
Besonders die "kleinen Autos", die Leichtmobile, leiden unter gravierenden Sicherheitsmängeln. Wegen der gesetzlich geregelte Gewichtsgrenze verzichten viele Hersteller auf elementare Sicherheitsmerkmale wie steife Fahrgastzelle, Gurtstraffer und Airbag(s).
Tests des ADAC zeigen, dass die Insassen eines Leichtmobils bei einem Frontalcrash extremen Belastungen ausgesetzt sind. Selbst bei einem Zusammenstoß mit 40 km/h mit einem Kleinwagen (z.B. einem "leichten" Renault Twingo, der doppelt so schwer wie das Leichtmobil ist), ergeben die Messwerte für den Fahrer im Bein- und Kopfbereich das höchstmögliche Verletzungsrisiko, im Bereich des Brustkorbes ein "hohes Verletzungsrisiko".
Die Freiheit, die der Führerschein bietet, möchten insbesondere Jugendliche so früh wie möglich erleben. Jedoch sind die Anschaffungskosten solcher Leichtmobile (ca. 10.000 Euro) sowie die Kosten für den entsprechenden Führerschein (ca. 1.500 Euro) relativ hoch, sodass der "Kosten-Nutzen-Faktor" besonders in Betracht gezogen werden sollte.
Derzeit gibt es Alternativen wie z.B. den Modellversuch des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren.
Bundesländer in denen ein Führerschein mit 17 Jahren möglich ist:
Der Bundesrat hat mit seiner Entscheidung die Bundesregierung ermächtigt, bundeseinheitliche Regeln zu formulieren, die für die Ausbildung und das anschließende Fahren mit 17 gelten, zunächst nur zeitweise (Modellversuch). Inzwischen hat eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung und des Straßenverkehrsgesetzes stattgefunden. Jedem einzelnen Bundesland obliegt nun die Entscheidung einer Durchsetzung von begleitetem Fahren.
Die Voraussetzung für den "Führerschein mit 17" ist die individuelle Entscheidung eines jeden Bundeslandes darüber. Sofern der Wohnsitz in einem Land liegt, das diese Regelung durchgesetzt hat, ist eine Anmeldung an einer Fahrschule zur Fahrausbildung der Klasse B prinzipiell mit 16½ Jahren möglich. Ebenso muss ein Fahrerlaubnisantrag beim zuständigen Amt gestellt werden - die Erziehungsberechtigten müssen diesem zustimmen. Wird der Antrag bewilligt (Regelfall) so kann mit der üblichen Führerscheinausbildung begonnen werden.
Frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag kann die Fahrprüfung abgelegt werden. Wird die Prüfung bestanden erhält man eine Prüfbescheinigung mit einer Ausnahmegenehmigung zum Begleiteten Fahren.
Das Dokument ist in ganz Deutschland gültig, also berechtigt es auch zum Fahren in Bundesländern, die die Ausnahmeregelung nicht beschlossen haben. Mit dem Vollenden des 18. Lebensjahres kann die Prüfbescheinigung in eine normale Fahrerlaubnis umgetauscht werden, eine zusätzliche Prüfung ist nicht notwendig. Es kann allerdings auch noch 3 Monate ab dem 18. Geburtstag mit der Prüfbescheinigung als Führerschein-Ersatz gefahren werden.
Bei jeder Fahrt muss eine der höchstmöglichen 4 vorher mit in den Antrag eingetragenenen Begleitpersonen mitfahren. Als Begleitperson sind grundsätzlich Personen zulässig, die den Führerschein mehr als 5 Jahre haben, mindestens 30 Jahre alt sind und nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben. Für Fahrer gilt die 0,3-Promille-Grenze und die übrigen Rauschmittelvorschriften bzw. generelle Vorschriften über die Fahrtüchtigkeit. Die Promille-Grenze für Beifahrer ist je nach Bundesland unterschiedlich. Sie reicht von 0,3 Promille bis hin zu 0,5 Promille, beispielsweise in Rheinland-Pfalz. Die Begleitperson ist nicht der Fahrzeugführer - sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern nur als Berater mitfahren. Außerdem ist die begleitende Person nicht verpflichtet auf dem Beifahrersitz Platz zu nehmen, es wird jedoch geraten, da sonst die eigentliche Funktion des Führerscheins ab 17 verfehlt wird. Bei einer Fahrt ohne die Begleitperson drohen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro und vier Punkte im Verkehrszentralregister. Außerdem wird die Fahrerlaubnis entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarngeld von zehn Euro belegt.
Da die Begleitperson nicht in die Fahrzeugführung eingreifen darf, ist eine Ausrüstung des Fahrzeugs mit den von Fahrlehrern benutzten Hilfsmitteln (z.B. Doppelpedale) nicht nötig. Ein zusätzlicher Innenspiegel kann sich jedoch als nützlich erweisen.
Zur gewerblichen Beförderung von bis zu 8 Passagieren benötigt man einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung.
Bei der Bundeswehr existieren eigene Führerscheine mit zusätzlichen militärischen Klassen, siehe Dienstführerschein der Bundeswehr. Bei einigen Behörden sind spezielle Dienstführerscheine zum Führen von Dienstfahrzeugen vorgeschrieben.
In der gewerblichen Schifffahrt ist das Äquivalent hierzu das Befähigungszeugnis (Patent), in der sog. Sportschifffahrt die verschiedenen Sportbootführerscheine; in der Luftfahrt wird der Luftfahrerschein verlangt. Im Eisenbahnverkehr gibt es den Triebfahrzeugführerschein.
Eine neue EU-Richtlinie bestimmt, dass die rund 110 verschiedenen Führerscheinmodelle innerhalb der EU ab 2012 durch einen einheitlichen europäischen Plastikführerschein abgelöst werden.
Ab 2012 ist er bei Neuausstellung verbindlich, die Alten gelten bis zu 20 Jahre weiter, erst dann wird der Umtausch in den neuen Führerschein verbindlich.
Der neue Führerschein wird nicht mehr unbefristet gelten, sondern jedes Land kann für sich entscheiden, ob es eine 10 bzw. 15-jährige Geltungsdauer einführt. Er soll fälschungssicher sein und neu ist auch, dass jedes Land verpflichtend im Heimatstaat des Bewerbers nachfragen muss, ob ihm dort die Fahrerlaubnis entzogen worden ist; damit will man den "Führerschein-Tourismus" unterbinden.
Beim Umzug in die Schweiz behält der deutsche Führerschein 1 Jahr seine Gültigkeit. Er muss spätestens dann in einen schweizerischen Führerausweis umgetauscht werden. Dabei können u.U. Klassen verlorengehen. Gemäß der Schweizerischen Rechtsauffassung bezüglich des Abkommens mit Deutschland müssen die zuvor in Deutschland gültigen Klassen nach Rückkehr nach Deutschland wieder gewährt werden. So handhabt es umgekehrt auch die Schweiz mit Schweizern, die aus Deutschland in die Schweiz zurückkehren. Die Rechtsauslegung des deutschen Bundesverkehrsministeriums (2006) entspricht derjenigen der Schweiz, wonach der deutsche Führerschein, der ja auch als "unbegrenzt gültig" (Klasse 3) ausgestellt wurde, bei Rückkehr nach Deutschland, wenn das beantragt wird, wieder Gültigkeit erlangt.
Die Klassen C und D werden nur noch befristet auf 5 Jahre ausgestellt. Danach ist eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung zur Verlängerung notwendig. Diese wird von einem Arzt oder vom Gesundheitsamt durchgeführt. C1 bzw. C1E und D1 bzw. D1E werden bis zum 50. Lebensjahr befristet, danach jeweils für 5 Jahre (wie bei Klasse C bzw. D).
Fahrerlaubnis, Entzug der Fahrerlaubnis
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