Die Föderalismusreform soll die größte und umfangreichste Reform der Beziehung zwischen Bund und Ländern in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland werden. Dazu sind umfangreiche Änderungen des Grundgesetzes erforderlich.
Aufgrund der langwierigen Entscheidungsprozesse in der deutschen Gesetzgebung und der Tendenz der jeweiligen Opposition, den Bundesrat zur parteipolitisch motivierten Blockade gegen Regierungsvorlagen zu nutzen, einigten sich Bundestag und Bundesrat am 17. Oktober 2003, die „Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ einzusetzen.
Unter dem Vorsitz von Edmund Stoiber (CSU) und Franz Müntefering (SPD) sollten die Mitglieder Vorschläge erarbeiten, wie die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern verbessert, die politischen Verantwortlichkeiten entwirrt und die Effizienz der Aufgabenerfüllung gesteigert werden könne.
Obwohl die Föderalismuskommission am 17. Dezember 2004 an der Neuordnung der Kompetenzen in der Bildungspolitik scheiterte, bildete ihr bis dahin erreichter Verhandlungsstand die Grundlage für die weitere Entwicklung.
Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder, Joschka Fischer, Edmund Stoiber und Angela Merkel vereinbarten auf dem „Jobgipfel“ am 17. März 2005 zwar die Wiederaufnahme der Arbeit an der Reform, aufgrund des außerplanmäßigen Wahlkampfes zur Bundestagswahl 2005 wurde dies aber zurück gestellt..
In den Verhandlungen zur Bildung einer Großen Koalition im Herbst 2005 einigten sich CDU/CSU und SPD darauf, „auf der Grundlage der Vorarbeiten in der Föderalismusreform“ zügig eine Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland zu beschließen.
Nach abschließenden Beratungen im Bundeskabinett, in den Koalitionsfraktionen und der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. März, traten am 10. März 2006 die Gesetzentwürfe der Großen Koalition in die parlamentarische Debatte ein und wurden gleichzeitig in Bundestag und Bundesrat beraten.
Die beiden Gesetzentwürfe, der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes“ und der „Entwurf eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes“, betreffen die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen auf Bund und Länder sowie die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes.
Die Vorschläge in den Bereichen Umwelt- und Bildungspolitik sind bei Fachpolitikern auf große Kritik gestoßen; ebenso gibt es generelle Vorbehalte gegen die Reform, die damit begründet werden, dass sie den Weg von einem eher kooperativen zu einem konkurrenzorientierten Föderalismus in Deutschland ebnen soll.
Nach der Anhörung der Öffentlichkeit vor den einzelnen Ausschüssen beschloss der Bundestag am 30. Juni 2006 mit 428 Ja-Stimmen gegen 162 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes und das Föderalismusreform-Begleitgesetz. Damit haben mindestens 40 Abgeordnete der Regierungskoalition, hauptsächlich aus der SPD-Fraktion, der Verfassungsänderung ihre Zustimmung verweigert. Am 7. Juli stimmte auch der Bundesrat der Reform mit 62 von 69 Stimmen zu. Mecklenburg-Vorpommern lehnte das Gesetzespaket ab und Schleswig-Holstein enthielt sich seiner Stimmen. Die Föderalismusreform wird nun durch den Bundespräsidenten ausgefertigt und kann dann einen "Tag nach der Verkündung" im Bundesgesetzblatt somit voraussichtlich Anfang 2007 in Kraft treten.
Die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern soll erst in einem zweiten Schritt den veränderten Rahmenbedingungen inner- und außerhalb Deutschlands angepasst werden.
Im Gegenzug für diesen Verzicht der Länder auf Mitwirkung im nationalen Gesetzgebungsverfahren sollen sie künftig die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht der Landes- und Kommunalbeamten, den Strafvollzug, das Heimrecht, das Ladenschluss- und Gaststättenrecht, das Versammlungsrecht und das Presserecht erhalten. Zusätzlich bekommen die Länder im Bereich des Umwelt- und Bildungsrechts ein so genanntes „Abweichungsrecht“, durch das sie von Bundesregelungen abweichende, eigene Gesetze beschließen können.
Der Bund soll künftig alleine für das Melde- und Ausweiswesen, die Kernenergie, das Waffen- und Sprengstoffrecht, das Kriegsfolgenrecht, das Notariatsrecht sowie den „Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland“ zuständig sein.
Die Länder treten in Fällen, in denen eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, Zuständigkeiten an das Bundeskriminalamt ab. Die Abwehr von terroristischen Gefahren fällt damit ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Bundes. Die Länder erhalten dafür mehr Kompetenzen im Katastrophenschutz.
Weiterhin werden die Haushalte der Kommunen geschützt. Künftig dürfen per Bundesgesetz Gemeinden und Gemeindeverbände keine Aufgaben übertragen bekommen.
Eine Reform der Finanzverfassung, insbesondere der diversen Mischfinanzierungstatbestände und des Länderfinanzausgleichs, wurde im vorliegenden Gesetzesentwurf weitgehend ausgeklammert und soll erst in einem zweiten Schritt noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden. Vorgesehen ist allerdings die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgaben Hochschulbau und Bildungsplanung.
Kritiker befürchten einerseits das Ende des Solidarprinzips in der föderalen Ordnung der Bundesrepublik. Durch die Abgabe von Bundeskompetenzen in Länderhand werde es zu Konkurrenzen kommen, die die finanziell starken Länder einseitig bevorzuge.
Durch den weitgehenden Rückzug des Bundes aus der Bildungspolitik (70 % der Kosten für den Hochschulbau sollen in Zukunft die Bundesländer tragen) und der Einheitlichkeit der Beamtenbesoldung oder dem Ladenschlussrecht würde sich der Bund seiner sozialen Verpflichtungen und Hoheitsbefugnissen zugunsten einer Kleinstaaterei entledigen und so die Länder in einen Wettbewerb um die niedrigsten Kosten zwingen, zu Lasten der Studenten, Forschungseinrichtungen, Spitzenbeamten, usw.
Auch im Hinblick auf die Regelungen zum Haftvollzug und Umweltschutz befürchten Umweltschützer und Bürgerrechtler einen Wettlauf um die jeweils niedrigsten Standards.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die nur sehr schwache parlamentarische Legitimation der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung bzw. die nur sehr zaghafte parlamentarische und öffentliche Diskussion über die Ergebnisse der Verhandlungen in der Kommission.
Bei seinem Besuch hatte bereits Vernor Munoz die Bildungspolitik in Deutschland, insbesondere den Föderalismus, kritisiert, und auf erfolgreiche gegensätzliche Modelle verwiesen: es sei nicht hilfreich, in einem Land mehrere verschiedene Bildungspolitiken zu haben.
Da die wichtigsten Gesetzesvorhaben auch weiterhin der Zustimmung des Bundesrats bedürfen, ist zudem umstritten, ob der Ertrag für den Bund, nämlich die Verhinderung von Blockaden von Regierungsvorlagen durch die Opposition im Bundesrat, tatsächlich so gross ist wie behauptet.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Ausklammerung der Reform der Finanzverfassung, die für eine echte Neugestaltung des deutschen Föderalismus grundlegend wäre.
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