Exterritorialität bezeichnet den rechtlichen Status eines Rechtssubjektes oder Gebietes. Gekennzeichnet ist dieser Status dadurch, dass das Rechtssubjekt/Gebiet nicht der lokalen Rechtsprechung unterliegt. Beispielsweise könnte ein Bürger des Landes A während eines Besuchs im Land B das Privileg der Exterritorialität genießen. In diesem Fall darf diese Person im Land B wegen keines Verbrechens vor Gericht gestellt werden.
Analog dazu ist ein exterritoriales Gebiet, ein Gebiet, in dem lokales Recht nicht angewendet wird. Als Beispiele können ausländische Botschaften und Konsulate genannt werden, deren Gebiet zwar Teil des Territoriums des Gastlandes bleibt, jedoch nicht dem Recht des Gastlandes unterworfen ist. Nach neuerer Völkerrechtslehre werden diplomatische Missionen nicht mehr als exterritorial bezeichnet, lokales Recht wird nur noch in dem Ausmaß nicht angewendet, wie es zur Ausübung der diplomatischen Tätigkeiten notwendig ist.
Manchmal wird der Begriff "exterritoriales Gebiet" auch fälschlich als Synonym für Enklave gebraucht.
Exteritorialita | Extraterritoriality | 治外法権 | Ekstraterritoriell status | Экстерриториальность | Foû-teritoriålisté | 治外法权
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"Exterritorialität".
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