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Freie_Universität_Berlin_-_Matrikelbuch_-_erste_Seite.jpg der Freien Universität Berlin von 1948]] Die Exmatrikulation ist die Streichung aus der Liste der Studenten beim Verlassen der Hochschule.
Gegensatz: Immatrikulation oder Einschreibung.

An vielen Hochschulen erfolgt die Exmatrikulation automatisch zum Ende des Semesters, in welchem die letzte Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde und das Studium als beendet gilt. Studenten, die ihre Hochschule vorzeitig verlassen wollen, beantragen im Studentensekretariat die Exmatrikulation während der Rückmeldefristen der Hochschule.

Sie kann auch – in Form einer Zwangsexmatrikulation – ohne Antrag des Studenten stattfinden, wenn

  • die Studenten sich nicht ordnungsgemäß rückgemeldet haben
  • erforderliche Beiträge nicht gezahlt sind, z. B. (Studiengebühren oder der Semesterbeitrag = Sozialbeitrag)
  • die Studienordnung einen Fortschritt des Studiums verlangt, der nicht erreicht wurde.
  • ein Student Gewalt gegen andere Hochschulmitglieder oder Organe anwendet oder androht oder Veranstaltungen der Hochschule wiederholt behindert.

Teilweise geschieht dies gegen den Willen des Studenten. Das Nicht-Zahlen des Beitrags ist für Studenten allerdings auch die bequemste Art der Exmatrikulation, weil sie in diesem Fall keine Anträge stellen und Nachweise erbringen müssen (z.B. Rückgabenachweise der Bücherei)

Siehe auch: Bildung, Universität, Studienordnung, Studium, Studienberatung, Matrikel

Studium

 

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