Exkommunikation ist der permanente oder zeitlich begrenzte Ausschluss aus einer religiösen Gemeinschaft oder von bestimmten Aktivitäten in einer religiösen Gemeinschaft.
Sie wurde bereits in neutestamentlicher Zeit praktiziert 1 Kor 5,1ff.
Im Mittelalter hatte die Exkommunikation (der Kirchenbann) die weltliche Reichsacht zur Folge und damit oft den wirtschaftlichen oder politischen Ruin (jemanden in Acht und Bann tun - aus der Gemeinschaft ausschließen).
Nach römisch-katholischem Kirchenrecht wird unterschieden zwischen der
Die Exkommunikation bleibt solange bestehen, bis die Ursache beseitigt ist oder der Betroffene sein Vergehen wieder gut gemacht hat. Danach ist der lokale Ordinarius (z.B. Bischof) verpflichtet die Exkommunikation wieder aufzuheben. Der Bischof kann diese Berechtigung aber auch an einzelne Priester delegieren. In bestimmten Fällen kann die Exkommunikation nur vom Heiligen Stuhl aufgehoben werden (die ersten sechs unter den excommunicatio latae sententiae). Im Falle der Todesgefahr ist jedoch jeder Priester berechtigt, die Exkommunikation aufzuheben.
In Deutschland wird insbesondere die Erklärung des Kirchenaustritts vor einer staatlichen Stelle als Grund für die Exkommunikation gewertet. Diese Praxis wurde durch eine Stellungnahme des päpstlichen "Rat für die Gesetzestexte" in Frage gestellt, die eine Erklärung alleine gegenüber staatlichen Behörden nicht als ausreichend ansah. Wegen der Zuleitung der Erklärung an die Gemeinden und weil der Austritt durch den Wegfall der Kirchensteuerpflicht eine "Verweigerung der solidarischen Beitragspflicht" darstelle, wollen die deutschen Bischöfe aber an der bisherigen Praxis festhalten.
Die realen Konsequenzen sind für Laien vor allem der Ausschluss von den Sakramenten der Versöhnung, der Eucharistie und der Krankensalbung.
Neben der Exkommunikation gibt es auch den Ausschluss, indem jemand Anathema erklärt wird, aber das geschieht nur in Fällen von schwerwiegender und nicht bereuter Häresie. Auch in diesem Fall wird die Person nicht durch die Kirche verdammt, sondern außerhalb der Kirche sich selbst überlassen.
Siehe auch: Anathema.
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