Als Existenzgründung wird die Realisierung einer beruflichen Selbständigkeit bezeichnet. Die Existenzgründung erfolgt formaljuristisch durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Damit ist der erste Teil der Gründung abgeschlossen. Im Nachgang können weitere Formalitäten auf die Gründer zukommen, wie etwa die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Eintragung in die Handwerksrolle. Hierbei ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in der IHK eine Zwangsmitgliedschaft ist. Ähnliches gilt für die Eintragung in die Handwerksrolle. Hier ist zwischen Tätigkeiten, die einen Meistertitel erforderlich machen und Tätigkeiten die diesen nicht mehr erfordern zu unterscheiden. Zusätzlich gibt es die handwerksähnlichen Tätigkeiten. Hier sind keine beruflichen Qualifikationen vonnöten. Eine Aufnahme in die Handwerksrolle (kostenpflichtig) lässt sich in den meisten Fällen nicht umgehen. Für bestimmte Tätigkeiten sind weitere Genehmigungen erforderlich, wie z.B. die Gaststättenkonzession zum Eröffnen eines Cafés, die wiederum von den Kontrollen des Veterinär- und Gesundheitsamtes abhängt. In anderen Fällen sind Sachkundenachweise erforderlich (z. B. beim Handel mit Milch, Waffen oder Arzneimitteln). Eine Beratung ist in jedem Fall sinnvoll.
Eine Übersicht über die veröffentlichten Förderprogramme der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland sowie der Bundesländer bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit *.
Gründungsforschung basiert auf der Analyse des Unternehmertums (engl.: Entrepreneurship) und der Unternehmerrollen im gesamtwirtschaftlichen Prozess. Entscheidende Vorarbeiten leisteten insbesondere Joseph A. Schumpeter und Friedrich A. Hayek. Mit der Gründungsforschung ist die Gründungsberatung (Start-up Counselling) eng verbunden. Zentrale Fragestellungen:
Die Gründungsforschung ist eine interdisziplinäre Wissenschaft; tätig sind insbesondere die Wirtschaftswissenschaft, Wirtschaftsgeographie, Soziologie, Psychologie sowie Rechts- und Planungswissenschaften.
Gründungsforschung ist eine inderdisziplinäre Forschungsrichtung, die zum einen versucht das Auftreten, das Umfeld und die Voraussetzungen für Gründungsprozesse zu beschreiben und zu erklären. Dabei ist die Betrachtung der Erfolgsfaktoren, der Hindernisse und der Motive ebenso relevant, wie der Einfluss des Standortes und des Umfeldes zu erfassen. Zum anderen dient Gründungsforschung der Wissensvermittlung und somit der Gründerausbildung.
Gründungsforschung als interdisziplinäre Wissenschaft beschreibt, erklärt und beeinflusst den Vorgang von Gründungen und Gründungsprozessen. Neben der Erfassung und Analyse von Erfolgsfaktoren und Hindernissen wird das Wer?, Wo?, Wie?, Warum? Womit? einer Gründung empirisch untersucht. Ihr Ziel ist zudem, Faktoren für eine erfolgreiche Gründung zu ermitteln und ihre Erkenntnisse an die Gründer der Zukunft weiterzugeben.
Gründungsforschung befasst sich interdisziplinär mit den Motiven, den Voraussetzungen, dem Auftreten von Gründungen und dem Gründungsumfeld. Es wird ein Standortbezug hergestellt und versucht, Erfolgsfaktoren und Hindernisse von Gründungen zu erfassen. Des weiteren beschäftigt sich die Gründungsforschung mit der Gründerausbildung und beschreibt den Gründungsprozess.
Ein Existenzgründer in diesem Sinne kann die Ansparabschreibung nach § 7g EStG unter erleichterten Bedingungen in Anspruch nehmen.
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