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Als Exhumierung (auch Exhumation) wird das Ausgraben eines bereits bestatteten Leichnams aus seinem Grab bezeichnet. Sie wird von vielen Menschen als unethisch beziehungsweise aus religiöser Sicht als Freveltat betrachtet, daher darf ohne besonderen Anlass und ohne Genehmigung keine Exhumierung vorgenommen werden. Exhumierungen werden unter anderem dann vorgenommen, wenn eine erneute Untersuchung des Leichnams zur Aufklärung eines Verbrechens erforderlich ist.

Siehe auch


Ordnungsrecht | Strafverfahrensrecht

Ekshumacija | Exhumation

 

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