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Die Exekutive (von lat. 'exsequi' = ausführen, auch: ausführende Gewalt oder vollziehende Gewalt) ist in der Staatstheorie eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung) neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung).

Sie umfasst die Regierung (Gubernative) und die öffentliche Verwaltung (Administrative), der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Dabei haben Verordnungen nicht den Status von Gesetzen, sondern werden vielmehr von bestehenden Gesetzen abgeleitet.

Deutschland


Zur Exekutive gehören in Deutschland, alle verwaltungstätigen Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Zum Beispiel Landesverwaltungen und alle nachgeordneten Vollzugsorgane, wie zum Beispiel Polizei und Finanzamt. Aber auch die hauptamtlichen Kreisverwaltungen (Landratsamt), Stadtverwaltungen und Gemeindeverwaltungen sowie die ehrenamtlichen Kreistage und Gemeindevertretungen gehören zu der vollziehenden Gewalt.

Beispielhaft für eine exekutives Handeln durch Verwaltungsbehören ist u.a.

1. die Einberufung zur Musterung bei Männern

2. der Versand eines Bußgeldbescheids wegen Falschparken oder sonstiger Ordnungswiedrigkeiten

Hierbei werden also Gesetze durch den Staat ausgeführt. Generell, wenn es das Verhältnis Bürger zu Staat betrifft.

Gegen jeden Verwaltungsakt kann man Beschwerde einlegen. Man klagt vor einem Verwaltungsgericht, welches im Folgenden den Beschluss gegen den Bürger im Einzelnen auf Rechmäßigkeit prüft.

Ein exekutives Handeln (Verwaltungsakt) liegt also immer dann vor, wenn eine öffentliche Verwaltungsbehörde, einen Beschluss fast und diesen dem Bürger, zum Beispeil durch einen Brief, mitteilt.

Die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden (vgl. auch Art. 20 Abs. 3 GG).

Schweiz


In der Schweiz ist die Exekutive auf Bundesebene der Bundesrat, bestehend aus 7 Mitgliedern. Auf kantonaler Ebene bildet der Regierungsrat (in gewissen Kantonen auch Staatsrat genannt) die ausführende Gewalt. Dieser Rat besteht aus 5 bis 7 Mitgliedern. Auf Gemeindeebene ist der Gemeinderat (oder auch Kleiner Stadtrat) die Exekutive.

Österreich


In Österreich ist die Exekutive auf Bundesebene die Bundesregierung und der Bundeskanzler. Auf Landesebene die Landesregierung (mit den Landesräten) und der Landeshauptmann.

USA


In den USA beschreibt das Amt des Präsidenten die Exekutive. Festgelegt ist dies durch den Artikel 2 der amerikanischen Verfassung. Darin wird die Macht des Amtes, die Qualifikationen für das passive Wahlrecht und die Art und Weise der Präsidentenwahl beschrieben. Außerdem wird auch die Aufgabe des Vizepräsident festgelegt, die hauptsächlich darin besteht, das Amt des Präsidenten zu übernehmen, wenn dieser unfähig wird, es selbst auszuüben oder er zurücktritt. Der Vizepräsident hat eine Doppelrolle als Präsident des Senats, kann aber nur im Falle eines Patts seine Stimme abgeben. Der 2. Artikel enthält auch die Bestimmungen zum Amtsenthebungsverfahren des Präsidenten und Vizepräsidenten.

Exekutive | Politischer Begriff | Staats- und Verfassungsrecht

Poder executiu | Udøvende magt | Executive (government) | Poder ejecutivo | Pouvoir exécutif | Eksekutif | Potere esecutivo | 行政 | Vykdomoji valdžia | Извршна власт | Eksekutif | Uitvoerende macht | Utøvende makt | Władza wykonawcza | Poder executivo | Izvršilna oblast | Извршна власт | Verkställande makt | Kagawaran ng Tagapagpaganap | Yürütme | 行政部门

 

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