Mit dem Ewigen Landfrieden von 1495 wurde unter Kaiser Maximilian I. im Heiligen Römischen Reich das definitive und unbefristete Verbot des mittelalterlichen Fehderechts verkündet. Tatsächlich wurden im Reichsgebiet noch bis weit ins 16. Jahrhundert hinein ungeachtet des formalen Verbotes weiterhin Fehden geführt.
Ansprüche sollten fortan nicht mehr im Kampf, sondern auf dem Rechtsweg geltend gemacht werden. Beschlossen wurde das Reichsgesetz am 7. August 1495 auf dem Reichstag zu Worms. Damit war theoretisch an die Stelle der Gewalt der Rechtsweg vor den Instanzen des Reiches und der Territorien getreten, auch wenn die Durchsetzung dieses Prinzip noch mehrere Generationen brauchte. Im modernen Sinne formulierte der Ewige Landfrieden das Gewaltmonopol des Staates bzw. der öffentlichen Hand.
Die Formulierung des Ewigen Landfriedens passte sich in die Entwicklungen zu dieser Zeit in anderen europäischen Ländern ein, in denen ebenfalls das Gewaltmonopol der öffentlichen Hand durchgesetzt wurde, denn Konflikte sollten verrechtlicht werden. In diesen Ländern war der Prozess der Staatsbildung insoweit abgeschlossen, dass man diesen Ländern eindeutige äußere Grenzen bescheinigen kann.
Die privatrechtliche Fehde wurde im Inneren verboten und kriminalisiert, nach außen hin führten die werdenden Nationalstaaten Krieg.
Neben der Monopolisierung der Gewalt durch die öffentliche Hand ist der Ewige Landfrieden noch in anderer Hinsicht bedeutsam. Er war allgemein und überall gültig und Verstöße sollten unbedingt und überall geahndet werden. Punktuelle oder zeitliche begrenzte Beschränkungen des Fehderechtes gab es auch bereits im Mittelalter, so wurden beispielsweise während einiger Kreuzzüge Auseinandersetzungen für die Zeit der Abwesenheit des Kaisers aus dem Reich ausgesetzt oder verboten. Nun aber trat an die Stelle der fürstlichen Konfliktschlichtung und -entscheidung im Einzelfall die für jedermann verbindliche Rechtsnorm, das Gesetz für alle.
Zur Durchsetzung des Landfriedens bedurfte es einer funktionierenden Justiz im Reich. Zur Wahrung des Ewigen Landfriedens wurde deshalb als oberste Rechtsinstanz das Reichskammergericht in Frankfurt am Main geschaffen, das später nach Speyer und nach Wetzlar verlegt wurde. Mit der Durchsetzung des ewigen Landfriedens in den einzelnen Regionen waren die neu geschaffenen Reichskreise betraut. Der Schutz des Friedens im Reich war, da das Kammergericht und die Reichskreise ständisch besetzt bzw. von den Reichsständen gebildet wurden, nun nicht mehr ein Monopol des Königs.
Rechtsgeschichte | Heiliges Römisches Reich | Historische Rechtsquelle
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