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Als evangelische Räte bezeichnet man in der katholischen Kirche jene Weisungen ("Räte"), die Jesus nicht allen Jüngern gab, sondern nur denen, die er für berufen hielt. Sie werden als wichtige Marksteine für die Christus-Nachfolge angesehen. Der Begriff "evangelisch" bedeutet in diesem Zusammenhang nicht "der Evangelischen Kirche angehörig oder zuzuordnen" sondern "aus dem Evangelium" bzw. "dem Evangelium gemäß". Insbesondere verpflichten sich die Mitglieder von Orden in ihren Gelübden auf diese Werte:

Armut


Matth. 19,21
Gemeint ist keine Überbewertung und zu starke Bindung an irdische Güter. In den Bettelorden wird die Armut besonders wichtig genommen, z.B. Franziskaner.

Keuschheit / Ehelosigkeit


Matth. 19,12
Bei den zölibatär lebenden Orden ein Verzicht auf sexuelle Beziehungen gemeint. Es gibt auch Gemeinschaften (z.B. Säkularinstitute) für verheiratete Ehepaare und Familien, bei denen unter diesem Wert eheliche Treue gesehen wird, sowie das Verständnis der Sexualität als besondere Art der Begegnung des anderen Menschen und damit als Gottesbegegnung.

Gehorsam


Matth. 20, 26f
Gehorsam ist die Bereitschaft der Unterordnung in eine Gemeinschaft. In den Orden gibt es einen Oberen, z.B. einen Abt oder einen Prior, dem gegenüber der Gehorsam versprochen wird.

Kloster und Orden (römisch-katholisch)

 

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