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| Basisdaten | bgcolor="#FFFFFF" | Fläche: | ? km² | bgcolor="#FFFFFF" | Leitender Geistlicher: | Bischof Prof. Dr. Wolfgang Huber | bgcolor="#FFFFFF" | Mitgliedschaft: | UEK | bgcolor="#FFFFFF" | Sprengel: | 4 | bgcolor="#FFFFFF" | Kirchenkreise: | 43 | bgcolor="#FFFFFF" | Kirchengemeinden: | ca. 1.770 | bgcolor="#FFFFFF" | Gemeindeglieder: | 1.310.065 (31. Dezember 2002) | bgcolor="#FFFFFF" | Anteil an der Gesamtbevölkerung: | ca. 20 % | bgcolor="#FFFFFF" | Anschrift: | Georgenkirchstr. 69 10249 Berlin | bgcolor="#FFFFFF" | Offizielle Website: | www.ekbo.de | bgcolor="#FFFFFF" | E-Mail-Adresse: | info@bb-evangelisch.de | |
Das Gebiet der "Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz" umfasst im Wesentlichen die Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie den östlichen Teil des Bundeslandes Sachsen. Einige Gemeindeglieder der Landeskirche wohnen auch in den Bundesländern Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Im Gegensatz dazu gehören auch einige Einwohner in den Grenzgebieten des Landes Brandenburg zu den Landeskirchen Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen, Pommersche Evangelische Kirche, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs und Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens.
Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte der Länder Brandenburg und Schlesien bzw. mit dem späteren Königreich Preußen verbunden.
Im Kurfürstentum Brandenburg wurde ab 1538 die Reformation eingeführt. 1572 erhielten die lutherischen Gemeinden eine erste "Kirchenordnung". Parallel hierzu gab es auch reformierte Gemeinden. Über viele Jahrhunderte existierten die Gemeinden beider Bekenntnisse nebeneinander.
In Schlesien wurde bereits ab 1531 - lange bevor das Land an Preußen kam - die Reformation eingeführt. Doch erhielten die Gemeinden erst 1742 eine Kirchenordnung (Evangelisch-lutherische Inspektions- und Presbytherialordnung) und 1748 eine Visitationsordnung.
Nach dem Wiener Kongress 1815 bildete der Staat Preußen seine Provinzen und so entstanden auch die beiden Provinzen Brandenburg und Schlesien und mit ihr eigene Kirchenverwaltungsbehörden, die Konsistorien in Berlin und Breslau.
Oberhaupt der beiden protestantischen Provinzial-Kirchen (lutherische und reformierte Kirche) war der jeweilige König von Preußen als "summus episcopus". 1817 verfügte dieser eine Union beider Bekenntnisse. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die "Evangelische Kirche in Preußen", die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende 8 Provinzen: Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Sachsen, Schlesien, Rheinprovinz und Westfalen. In jeder Provinz bestand ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch 2), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war. Als Reaktion auf die von König Friedrich Wilhelm III. von Preußen eingeführte Union wandten sich die lutherische Pfarrer und Gemeinden, aus der sich nach langer Verfolgungszeit seitens des Staates die Evangelisch-Lutherische Kirche in Preußen (Altlutheraner) bildete. 1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein "Oberkonsistorium" errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte sich die Kirche "Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens".
Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die "Evangelische Kirche der Altpreußischen Union", welche durch Abtrennung der Provinz Posen entsprechend verkleinert worden war. Die Kirche wurde von mehreren Generalsuperintendenten und dem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Oder-Neiße-Linie die Ostgrenze Deutschlands. Dies bedeutete die Abtrennung der Provinzen Ost- und Westpreußen (künftig von Polen verwaltet) sowie die Verkleinerung der Provinzen Brandenburg und Schlesien, deren östliche Teile ebenso unter polnische Verwaltung kamen. Die Kirchen der verbleibenden 6 alten Provinzen Preußens wurden spätestens 1947 nach formeller Auflösung des Staates Preußen zu selbständigen Landeskirchen.
Die brandenburgische Provinzialkirche, nunmehr von einem Bischof geleitet, erhielt 1948 eine neue Verfassung und wurde danach als "Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg" bezeichnet. Sie trat der "Evangelischen Kirche in Deutschland" EKD bei.
In Schlesien wurde noch 1945 unter Präses bzw. Bischof Ernst Hornig die kirchliche Tradition der Schlesischen Provinzialkirche weitergeführt. 1946 tagte im seit 1945 polnischen Schweidnitz die Synode der Evangelischen Kirche von Schlesien. Doch schon am 4. Dezember 1946 musste Ernst Hornig Breslau verlassen und zog - ebenso wie 1947 das zunächst in Breslau verbliebene Konsistorium - nach Görlitz. Im Zuge der kriegsbedingten Bevölkerungsverschiebung wurden die meisten evangelischen Kirchengemeinden in Schlesien östlich der Neiße aufgelöst. Die Mehrzahl der evangelischen Kirchen wurde von katholischen Gemeinden übernommen. Soweit in Einzelfällen evangelische Gemeinden fortbestanden, wurden sie in die Evangelische Kirche Augsburger Konfession in Polen eingegliedert. Das westlich der Neiße gelegene bei Deutschland verbliebene Gebiet der schlesischen Provinzialkirche wurden zunächst von der Berlin-Brandenburgischen Kirche treuhänderisch verwaltet, zum 1. Mai 1947 aber unter dem Namen "Evangelische Kirche von Schlesien" eine selbständige Landeskirche, die später ebenfalls der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD) beitrat. Die geistliche Leitung der schlesischen Kirche oblag bereits seit 1918 den Generalsuperintendenten und später den Bischöfen. Am 14. November 1951 wurde eine Verfassung verabschiedet.
1954 gründeten die beiden Landeskirchen Berlin-Brandenburg und Schlesien zusammen mit den 3 anderen ehemaligen Provinzialkirchen Altpreußens (Pommern, Rheinland und Westfalen) als Nachfolgeeinrichtung der "Evangelischen Kirche der altpreußischen Union" von 1922 die "Evangelische Kirche der Union" als eigenständige Kirche, die ebenfalls der EKD beitrat.
Nach dem Bau der Berliner Mauer wurde eine gemeinsame Arbeit innerhalb der Kirche in Berlin-Brandenburg immer schwerer. Die Kirche wurde daher 1972 in die Bereiche West (= West-Berlin) und Ost (= Ost-Berlin und Brandenburg) geteilt. Jeder Bereich erhielt eine eigene Kirchenverwaltung mit Sitz in Berlin (West-Konsistorium, Bachstr. 1-2 und Ost-Konsistorium, Neue Grünstr.) und einem Bischof an der Spitze. Mit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten wurde auch die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg wieder vereinigt. Seit 1991 leitet wieder ein gemeinsamer Bischof die Kirche.
Auch bei der schlesischen Kirche brachten die damaligen politischen Verhältnisse Veränderungen mit sich. So musste sie 1968 ihren Namen in "Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebiets" ändern, weil die damalige Regierung der DDR mit dem Namen "Schlesien" zu sehr an die Hitler-Vergangenheit erinnert wurde. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten konnte die Landeskirche 1992 jedoch wieder umbenannt werden. Dabei erhielt sie die Bezeichnung "Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz".
Zum 1. Januar 2004 vereinigten sich beide Landeskirchen zur Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Im Anschluss an die Zusammenführung wurde ein neues Signet und ein neues Corporate Design für die nun fusionierte Landeskirche erstellt. Entwickelt worden ist das neue Erscheinungsbild der EKBO von der Identity-Agentur NORDSONNE, Berlin.
An der Spitze der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz steht der Bischof, der geistliche Leiter der Kirche. In beiden ehemaligen Landeskirchen gab es bereits seit den 1930er Jahren einen Bischof. Er wird von der Landessynode auf 10 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel in den Ruhestand. Der Bischof ist Vorsitzender der Kirchenleitung. Sein Stellvertreter ist der Propst, der theologische Leiter im Konsistorium (Verwaltungsbehörde der Kirche).
Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt 12 gab. Das Amt wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1830 erneut eingeführt. Für Brandenburg waren zwei, für Schlesien ein Generalsuperintendent tätig, die nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 zusammen mit dem Präsidenten des Konsistoriums die Kirchenleitung der Provinzialkirche bildeten und später bereits den Titel Bischof erhielten. Nach Auflösung des Staates Preußen im Jahre 1947 wurden die Provinzialkirchen formell selbständig. Sie wurden weiterhin von einem Bischof als Oberhaupt der Kirche geleitet.
Heute gibt es vier Sprengel, die von einem Generalsuperintendenten geleitet werden: Berlin, Neuruppin, Cottbus und Görlitz. Zu seiner Wahl tritt ein Wahlkonvent zusammen, der aus dem Mitgliedern der Kreis- sowie der Landessynode und den Superintendenten des jeweiligen Sprengels besteht. Die Generalsuperintendenten werden auf zehn Jahre gewählt. Auf Antrag des Wahlkonvents des jeweiligen Sprengels kann die Kirchenleitung beschließen, dass der entsprechende Generalsuperintendent den Titel Regionalbischof führt. Dies geschah erstmals bei der Wahl von Pfarrer Hans-Wilhelm Pietz zum Generalsuperintendent von Görlitz im April 2004.
Theologischer Stellvertreter des Bischofs ist der Propst. Dies ist eine alte Berlin-Brandenburgische Tradition, die in die vereinte Landeskirche übernommen wurde. Der Propst ist geborenes Mitglied der Kirchenleitung, der Landessynode und leitender Geistlicher des Konsistoriums.
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode (bis 1948 "Altpreußische Generalsynode"). Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf 6 Jahre von den Kirchenkreisen sowie von den kirchlichen Arbeitszweigen und Werken gewählt, einige werden auch berufen.
Der neuen Landessynode gehören vorläufig die bereits gewählten Synodale der beiden bisherigen Landeskirchen an, im Einzelnen:
Zu den Aufgaben der Synode zählen die Wahl des Bischofs, des Propstes und des Konsistorialpräsidenten, das Beraten und Beschließen von Kirchengesetzen, den Haushalt und den Kollektenplan der Landeskirche zu verabschieden, sowie Beschlüsse über die strukturelle Organisation der Landeskirche. Außerdem entsendet die Synode Mitglieder in verschiedene überkirchliche Gremien, etwa in die Vollversammlung der Union Evangelischer Kirchen und die Synode der EKD. Die Landessynode tagt mindestens einmal pro Jahr. Vorsitzender der Synode ist der Präses.
Der Bischof hat seinen Amtssitz in Berlin. Er ist Vorsitzender der auf 6 Jahre gewählten Kirchenleitung ("Regierung" der Kirche). Zu ihr gehören der Bischof selbst, der Präses der Landessynode, die Generalsuperintendenten, der Konsistorialpräsident und der Propst des Konsistoriums als geborene Mitglieder. Weitere Mitglieder der Kirchenleitung werden von der Synode aus dem Kreis der Landessynodalen gewählt. Der Reformierte Moderator darf mit beratender Stimme an den Sitzungen des Gremiums teilnehmen, das regelmäßig im Kirchlichen Zentrum Berlin zusammenkommt.
Daneben gibt es das Konsistorium, das aus fest angestellten Kirchenbeamten besteht. Es ist eine Art "Exekutivbehörde" der Kirchenleitung. Seine Mitglieder bereiten Beschlüsse der Kirchenleitung vor, führen die laufenden Geschäfte der Landeskirche, sind für die Rechtsaufsicht über Gemeinden und Kirchenkreise zuständig und unterstützen alle kirchlichen Bereiche bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Leiter des Konsistoriums ist der Konsistorialpräsident, meist ein Jurist. Die theologische Leitung obliegt dem Propst.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den "Gemeindekirchenräten", deren Mitglieder gelegentlich "Älteste" genannt werden. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis, an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden entsandt werden. Gelegentlich gibt es einen Kreiskirchenrat als kollegiales Gremium an der Stelle des Superintendenten.
Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen einen Sprengel, an dessen Spitze ein Generalsuperintendent steht. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die 4 Sprengel bilden zusammen die Landeskirche mit den oben geschilderten Institutionen.
Die Gemeinden der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Görlitz | Körperschaft des öffentlichen Rechts (kirchenrechtlich) | EKD
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"Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz".
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