| Karte | bgcolor="#FFFFFF" | Ekd-rheinland.png | |||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Basisdaten | bgcolor="#FFFFFF" | Fläche: | 12.704 km² | bgcolor="#FFFFFF" | Leitender Geistlicher: | Präses Nikolaus Schneider | bgcolor="#FFFFFF" | Mitgliedschaft: | UEK | bgcolor="#FFFFFF" | Kirchenkreise: | 44 | bgcolor="#FFFFFF" | Kirchengemeinden: | 809 | bgcolor="#FFFFFF" | Gemeindeglieder: | 2.955.000 (1. Januar 2005) | bgcolor="#FFFFFF" | Anteil an der Gesamtbevölkerung: | ca. 24 % | bgcolor="#FFFFFF" | Anschrift: | Hans-Böckler-Str. 7 40476 Düsseldorf | bgcolor="#FFFFFF" | Offizielle Website: | www.ekir.de/ | bgcolor="#FFFFFF" | E-Mail-Adresse: | pressestelle@ekir.de | |
Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Bonn-Bad Godesberg (früher in Mülheim an der Ruhr).
In jenen Jahren entstanden auch die kirchlichen Verwaltungsstrukturen der Rheinprovinz bzw. dessen beiden Vorgängerprovinzen. In Düsseldorf wurde bereits 1814 provisorisch ein Konsistorium gebildet, das 1815 Oberkonsistorium für die Provinz Jülich-Kleve-Berg wurde. Am 23. April 1816 wurde es nach Köln verlegt. Für die Provinz Großherzogtum Niederrhein wurde 1815 in Koblenz ein Oberkonsistorium eingerichtet. „Oberhaupt der Kirche“ bzw. beider Kirchenprovinzen war wie in allen anderen preußischen Provinzen der jeweilige König von Preußen als „summus episcopus“. 1817 verfügte dieser eine Union des lutherischen und des reformierten Bekenntnisses. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die „Evangelische Kirche in Preußen“, die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende acht preußischen Provinzialkirchen: Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Sachsen, Schlesien, Rheinprovinz und Westfalen. In jeder bestand ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch zwei), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war. Im Rheinland gab es anfangs zunächst zwei Provinzialkirchenbehörden (in Köln und Koblenz). Als 1822 die beiden Provinzen zur Rheinprovinz vereinigt wurden, errichtete man vier Jahre später, am 16. Februar 1826 auch eine einheitliche kirchliche Verwaltungsbehörde, das Konsistorium der Rheinprovinz in Koblenz. 1835 wurde der Kreis St. Wendel von Sachsen-Coburg-Gotha an Preußen übergeben und auch kirchlich eingegliedert.
1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein „Oberkonsistorium“ errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte sich die Kirche „Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens“.
Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die „Evangelische Kirche der Altpreußischen Union“. Sie wurde von Generalsuperintendenten und einem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.
Am 1. Oktober 1934 übersiedelte das Konsistorium der Rheinprovinz von Koblenz nach Düsseldorf.
1937 wurde durch das Groß-Hamburg-Gesetz der Landkreis Birkenfeld, der bisher zum Land Oldenburg gehörte, der Rheinprovinz angegliedert. Die Evangelische Kirche dieses Gebietes war nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 von Oldenburg selbständig geworden. Sie schloss sich mit ihren 14 Pfarrstellen 1937 der Preußischen Provinzialkirche der Rheinprovinz an.
Nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach Auflösung des Staates Preußen 1947 wurden die noch verbliebenen sechs alten Preußischen Provinzialkirchen selbständige Landeskirchen, die 1954 als Nachfolgeeinrichtung der „Evangelischen Kirche der altpreußischen Union“ von 1922 die „Evangelische Kirche der Union“ als eigenständige Kirche gründeten. Die rheinische Provinzialkirche erhielt am 12. November 1948 eine neue Verfassung und bezeichnet sich seither als „Evangelische Kirche im Rheinland“. Sie ist Mitglied der Union Evangelischer Kirchen (UEK), in der die Evangelische Kirche der Union aufgegangen ist, und der Evangelischen Kirche in Deutschland. Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt.
Vor 1948 gab es drei Ämter in der Kirchenleitung, einen Generalsuperintendenten als geistlichen Leiter, einen Präsidenten des Konsistoriums als juristischen Leiter und den Präses als Vorsitzenden der Synode.
Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt zwölf gab. Das Amt des Generalsuperintendenten wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1828 erneut eingeführt. Die Dienstanweisung wurde jedoch erst 1836 erlassen. Bis 1877 waren die Generalsuperintendenten in der Rheinprovinz gleichzeitig auch Leiter des Konsistoriums. Danach wurde das Amt des Konsistorialpräsidenten eingeführt. Den Präses als Vorsitzenden der Synode gab es in der Rheinprovinz ab 1835.
Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 bildeten Generalsuperintendent, Präsident des Konsistoriums und Präses die Kirchenleitung der rheinischen Provinzialkirche. Nach Auflösung des Staates Preußen im Jahre 1947 wurde die rheinische Provinzialkirche formell selbständig und das neue Amt des Präses eingeführt, der nunmehr alle drei bisherigen Ämter in einer Person vereinigt. Seit 1997 ist der juristische Vizepräsident Leiter des Landeskirchenamtes.
Nach 1933 versuchte der nationalsozialistische Staat eine streng hierarchische Ordnung durchzusetzen. So wurde 1934 Hermann Joseph Oberheid als Bischof des evangelischen Bistums Köln-Aachen installiert. Faktisch war er Ende des Jahres bereits wieder entmachtet und wirkte fortan für die Kirchenbewegung Deutsche Christen (Thüringer Richtung).
Nach 1948 wurde der Präses gleichzeitig leitender Geistlicher sowie Leiter des Landeskirchenamts (ehemals Konsistorium).
Sie alle arbeiten im Landeskirchenamt (früher Konsistorium), der Verwaltungsbehörde der Landeskirche.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
Die Basis bilden die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einem gewählten Leitungsgremium, dem Presbyterium. Deren ehrenamtliche Mitglieder heißen „Presbyter“ bzw. „Presbyterinnen“. Dem Presbyterium gehören außerdem die jeweiligen Pfarrer der Gemeinde an.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Kreis vergleichbar), der ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Er wird von der Kreissynode geleitet, die in der Regel einmal jährlich tagt, deren Mitglieder von den Presbyterien der Kirchengemeinden entsandt werden. In der Zwischenzeit wird der Kirchenkreis vom Kreissynodalvorstand, außerhalb derer Zusammenkünfte vom Superintendenten geleitet.
Die Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung einem Bundesland vergleichbar). Eine Mittelinstanz (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Evangelischen Kirche im Rheinland nicht.
Unierte Kirche | Körperschaft des öffentlichen Rechts (kirchenrechtlich) | EKD | Rheinland | Düsseldorf
This article is licensed under the GNU Free Documentation License.
It uses material from the
"Evangelische Kirche im Rheinland".
Home Page • arts • business • computers • games • health • hospitals • home • kids & teens • news • physicians • recreation• reference • regional • science • shopping • society • sports • world