| Karte | bgcolor="#FFFFFF" | Ekd-pfalz.png | |||||||||||||||||||||||||||||
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| Basisdaten | bgcolor="#FFFFFF" | Fläche: | ? km² | bgcolor="#FFFFFF" | Leitender Geistlicher: | Kirchenpräsident Eberhard Cherdron | bgcolor="#FFFFFF" | Mitgliedschaft: | UEK | bgcolor="#FFFFFF" | Kirchenkreise: | 20 | bgcolor="#FFFFFF" | Kirchengemeinden: | 430 | bgcolor="#FFFFFF" | Gemeindeglieder: | 627.390 (31. Dezember 2002) | bgcolor="#FFFFFF" | Anteil an der Gesamtbevölkerung: | ca. 40 % | bgcolor="#FFFFFF" | Anschrift: | Domplatz 5 67346 Speyer | bgcolor="#FFFFFF" | Offizielle Website: | www.evpfalz.de | bgcolor="#FFFFFF" | E-Mail-Adresse: | oeffentlichkeitsreferat@evkirchepfalz.de | |
Hauptkirche der Evangelischen Kirche der Pfalz ist die Gedächtniskirche in Speyer.
Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Speyer.
Oberhaupt der pfälzischen Kirche war der jeweilige König von Bayern als "summus episcopus". Die Verwaltungsbehörde, das Oberkonsistorium in München, später das Konsistorium in Speyer, wurde von einem "Präsidenten" bzw. "Direktor" geleitet. Nach dem 1. Weltkrieg musste der König in Bayern abdanken (Ende des landesherrlichen Kirchenregiments). Als Oberhaupt fungierte daher zunächst der Konsistorialdirektor. Dann erhielt die pfälzische Landeskirche 1920 eine neue Verfassung und 1976 nach einer neuerlichen Überarbeitung der Verfassung ihren heutigen Namen Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche). Mit der Verfassungsänderung von 1920 war das Oberhaupt forthin der Kirchenpräsident. Die Verwaltungsbehörde wurde in "Landeskirchenamt" umbenannt.
An der Spitze der Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) steht der Kirchenpräsident, der von der Landessynode auf sieben Jahre gewählt wird. Seine Amtszeit endet in der Regel mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres. In der pfälzischen Kirche ist - als einziger evangelischer Kirche in Deutschland - die Wahl des leitenden Geistlichen nicht auf den Kreis der Pfarrer und Pfarrerinnen (d.h. der Ordinierten) beschränkt.
Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden von den Kirchenbezirken auf sechs Jahre gewählt. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Die Landessynode stellt die eigentliche Leitung der Kirche dar. Außerhalb ihrer Tagungen liegt die Leitung beim Kirchenpräsidenten.
Vorsitzender der Landessynode ist der Präsident der Synode bzw. die Präsidentin der Synode.
Der Kirchenpräsident hat seinen Amtssitz in Speyer. Er ist Vorsitzender des Landeskirchenrats, dem höchsten Gremium der Landeskirche. Ihm gehören neben dem Kirchenpräsidenten noch sein Stellvertreter sowie weitere geistliche und weltliche Oberkirchenräte an. Daneben gibt es noch die Kirchenregierung, dem der Kirchenpräsident als Vorsitzender, dessen Stellvertreter, das dienstälteste geistliche und weltliche Mitglied des Landeskirchenrats sowie 9 Mitglieder der Landessynode angehören. Die Kirchenregierung verwaltet die Landeskirche im Auftrag der Landessynode im Landeskirchenamt.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, dem "Presbyterium". Die Mitglieder des Presbyteriums heißen "Presbyter". Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenbezirk (auch "Dekanat" genannt) (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Dekan steht. Die Kirchenbezirke sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Bezirkssynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt bzw. berufen werden, sowie einen Bezirkskirchenrat.
Die Kirchenbezirke bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), gibt es bei der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) nicht.
Die 20 Kirchenbezirke sind in 430 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden.
Die Gemeinden der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Körperschaft des öffentlichen Rechts (kirchenrechtlich) | EKD | Unierte Kirche
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"Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche)".
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