Die Lutheraner sind eine evangelische christliche Konfession, die auf das Wirken Martin Luthers im Zuge der Reformation zurück geht.
Die Evangelisch-Lutherische Kirche ist im Rahmen der reformatorischen Konfessionsfamilie theologisch von den evangelisch-reformierten Kirchen und den evangelisch-unierten Kirchen zu trennen. Diese drei Konfessionstypen in landeskirchlicher Organisation sind konstituierende Mitglieder der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), zu denen die überwiegende Anzahl aller deutschen Lutheraner zählen. Die mitgliederschwachen lutherischen Freikirchen, unter ihnen die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK), gehören auf Grund ihrer starken lutherischen Bekenntnisbindung nicht zur Evangelischen Kirche in Deutschland.
Die Bezeichnung Lutheraner ist ursprünglich eine polemische Bezeichnung von katholischer Seite (adversus Lutheranos, et alios hostes Ecclesiae Johann Eck, 1520) zur Identifizierung der Protestanten als Ketzer.
Erst später wurde der Begriff zur Selbstbezeichnung um eine Abgrenzung sowohl zu den Katholiken als auch zu den evangelisch-reformierten zu demonstrieren.
Kirchen bzw. Gemeinden werden oft "Lutherische" Kirchen bzw. Gemeinden oder "Evangelisch-Lutherische" Kirchen bzw. Gemeinden genannt. In vielen sogenannten "unierten" Kirchen haben vor allem die lutherischen Gemeinden meist ihre traditionelle Gottesdienstform bewahren können. Im Zuge der Vertreibungen von deutschen Lutheranern aus den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reichs entwickelten sich viele ursprünglich reformiert geprägte Gemeinden zu unierten Gemeinden lutherischer Prägung. Diese Konstellation ist beispielsweise häufig im Rheinland anzutreffen.
Die Bibel nimmt in der lutherischen Theologie den Rang norma normans (normierende Norm) ein, während die Lutherischen Bekenntnisschriften norma normata (genormte Norm = von der Bibel genormte Norm) sind. Die Heilige Schrift, Alten- und Neuen Testaments, als das unfehlbare Wort Gottes hat in der lutherischen Kirche die Autorität. Nach der Konkordien Formel (FC Vom summarischen Begriff) ist "Gottes Wort die einzige Richtschnur und Regel aller Lehre ... , welchem keins Menschen Schriften gleich geachtet, sondern demselbigen alles unterworfen werden soll." Die Bekenntnisschriften haben dennoch eine sehr hohe Dignität, "weil (!) sie aus Gottes Wort genommen und darinnen fest und wohl gegründet" (FC Vom summarischen Begriff) sind.
Die Bekenntnisschriften (BSLK) sind:
Nicht alle lutherischen Kirchen haben die Konkordienformel in ihrem Bekenntnisstand. Daher wird zwischen konkordienlutherischen und nicht konkordienlutherischen Kirchen unterschieden.
In vier lateinischen Formeln lassen sich die Grundgedanken des Luthertums ein wenig zusammenfassen:
Lutheraner lehnen die Marienverehrung der römisch-katholischen Kirche, das Papsttum und die hierarchische Verfassung jure divino (nach göttlichem Recht) innerhalb der Kirche ab. In einigen lutherischen Kirchen gibt es ein Bischofsamt in apostolischer Sukzession.
Im evangelisch-lutherischen Gottesdienst sind Predigt und Abendmahlsfeier von zentraler Bedeutung. Neben der Predigt und der Feier des Heiligen Abendmahls, gehören die Heilige Taufe und die Heilige Beichte zu den vier Gnadenmitteln dieser Konfession.
Lutherische Kirchen spenden in der Regel die Kindertaufe , lehnen aber auch Taufen kurz vor der Konfirmation oder später ausdrücklich nicht ab. Abendmahlsgottesdienste werden regelmäßig in der Form der Deutschen Messe gefeiert, die auf die Liturgiereform durch Martin Luther aus dem Jahr 1526 zurückgeht. Die Gegenwart Christi im Heiligen Abendmahl wird als Realpräsenz verstanden: Christi Leib und Blut werden unter Brot und Wein ausgeteilt und empfangen. Auch Kinder dürfen – zumindest innerhalb der VELKD – am Abendmahl teilnehmen. In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) dürfen Kinder bzw. Jungendliche dann am Heiligen Abendmahl teilnehmen, wenn sie vorher im lutherischen Abendmahlsverständnis unterwiesen wurden. Hier spricht die SELK dann von Frühkommunion. Konfirmation und Teilnahme am Heiligen Abendmahl (Frühkommunion) werden getrennt.
Zahlreiche lutherische Kirchen haben sich im Lutherischen Weltbund zusammengeschlossen. Lutherische Kirchen gibt es insbesondere in Mittel- und Norddeutschland, Skandinavien und den USA.
In Deutschland und in einigen skandinavischen Ländern haben lutherische Kirchen, in landeskirchlicher oder freikirchlicher Organisationsform, öffentlich-rechtlichen Status. Das Besondere der lutherischen Landeskirchen in Deutschland ist die Bindung zum Staat. Diese wird u.a. deutlich im Kirchensteuersystem (Einzug der Kirchensteuer durch das Finanzamt) und beispielsweise beim Austritt aus der Landeskirche. Der Austritt erfolgt beim Amtsgericht bzw. beim Standesamt. Die enge Bindung von Kirche und Staat, ergibt sich aus der historischen Verbindung von „Thron und Altar“. Der lutherische Monarch war gleichzeitig Bischof (summus episcopus). Er bestimmte auch lange Zeit die Konfession seiner Untertanen (cuius regio, eius religio). Daher ist für Deutschland nur eine sehr eingeschränkte Trennung zwischen Landeskirche und Staat zu konstatieren. Vielmehr bestehen auf Grund der historischen Gegebenheiten enge, vertraglich geregelte, Beziehungen zwischen Landeskirche und Staat.
Die Lutherischen Freikirchen haben öffentlich-rechtlichen Status, verzichten aber auf den Einzug von Kirchensteuern. Sie verstehen sich als Freiwilligkeitskirchen, d.h. ihre Kirchenmitglieder zahlen freiwillig ein Kirchgeld direkt an die Gemeinde. Diese leitet einen bestimmten Betrag an die Allgemeine Kirchenkasse weiter. Ebenso erfolgt ein Kirchenaustritt nicht beim Amtsgericht, sondern direkt beim Pfarramt in schriftlicher Form. Die Organisationsform als Freiwilligkeitskirche hat keine theologische Qualität und erfährt auch keine Begründung aus derselben. Sie ist historisch gewachsen und wird heute als Existenzform bejaht.
In anderen Ländern, zum Beispiel in den USA, ist sie auf Grund der strikteren Trennung von Kirche und Staat eine von diversen Kirchen.
Die lutherischen Freikirchen werden vielfach als konservativer angesehen. „Konservativ“ meint hier jedoch vor allem, dass sie sich insbesondere an die lutherischen Bekenntnisse gebunden fühlen, die im Konkordienbuch von 1580 zusammengefasst sind. Außerdem lehnen sie die Leuenberger Konkordie als Unionismus ab.
Einige lutherische Bekenntniskirchen haben sich im Internationalen Lutherischen Rat zusammengeschlossen. Manche unter ihnen gehören sowohl dem Lutherischen Weltbund als auch dem Internationalen Lutherischen Rat an. Die Evangelisch-Lutherische Kirche Australiens ist in beiden Bünden assoziiertes Mitglied.
Aufgrund der Leuenberger Konkordie haben die Lutherischen Landeskirchen Kirchengemeinschaft mit anderen evangelischen Kirchen in Europa.
Zahlreiche Mitglieder Lutherischer Kirchen und Freikirchen arbeiten in der Evangelischen Allianz mit.
Bekenntnisse
Lutherische Messe (lutherischer Gottesdienst)
Überregionale lutherische Zusammenschlüsse
Lutherische Kirchen in Deutschland
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