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Karte
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Ekd-hannover.png
Basisdaten
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Fläche: ? km²
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Leitende Geistliche: Landesbischöfin
Dr. Margot Käßmann

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Mitgliedschaft: EKD, VELKD,
Konf.ev.Ki.Nds,
LWB, ÖRK

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Sprengel: 8
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Kirchenkreise: 57
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Kirchengemeinden: 1.371
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Gemeindeglieder: 3.072.000 (1. Januar 2006)
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Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
ca. 50 %
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Anschrift: Rote Reihe 6
30169 Hannover

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Offizielle Website: www.evlka.de
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E-Mail-Adresse: BSZ@evlka.de
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Hannover. Die Kirche hat ca. 3,07 Millionen Gemeindeglieder (Stand: Jan. 2006) in 1.371 Kirchengemeinden und ist damit aufgrund ihrer Gemeindegliederzahl die größte Landeskirche Deutschlands. Sie ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD, Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD), des Ökumenischen Rates der Kirchen und des Lutherischen Weltbundes. Ferner gehört sie zur Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.
Hauptkirche der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers ist die Marktkirche in Hannover.
Die Landeskirche unterhält ein Kloster und eine Evangelische Akademie in Loccum.

Gebiet der Landeskirche


Das Gebiet der "Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers" umfasst das ehemalige Land Hannover bzw. die preußische Provinz Hannover, die bis 1945 bestand und dann Bestandteil des Bundeslandes Niedersachsen wurde. Durch das Groß-Hamburg-Gesetz 1937 und durch Bildung der Stadt Salzgitter 1942 (Gebietsaustausch zwischen den Ländern Hannover und Braunschweig) waren die Gebiete des Landes Hannover geringfügig verändert worden. Die Kirchengrenzen wurden seinerzeit jedoch meist nicht verändert. Daher umfasst die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers auf die heutige Verwaltungsgliederung der Bundesländer bezogen folgende Gebiete:

Geschichte


Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Hannover verbunden, das sich im 16. Jahrhundert aus folgenden Staaten und Gebieten zusammensetzte:

In nahezu allen Teilen wurde ab Mitte des 16. Jahrhunderts die Reformation meist nach lutherischem Vorbild eingeführt; besondere Bedeutung kommt dabei dem Wittenberger Reformator Johannes Bugenhagen zu, von dem die erste Kirchenordnung in den welfischen Landen stammte. Lediglich die geistlichen Territorien Hildesheim, Münster, Osnabrück-Land und das Eichsfeld blieben katholisch. Weiterhin existierten einige reformierte Gemeinden.

1692 entstand das Kurfürstentum Hannover, das erhebliche Gebiete hinzugewinnen konnte. Erneute Gebietserweiterungen erfolgten 1815 als Hannover zum Königreich erhoben wurde, u.a. Ostfriesland, Grafschaften Lingen und Bentheim, Herrschaft Plesse und Stifter Osnabrück und Hildesheim. Mit den erheblichen Gebietszuwächsen gab es innerhalb des Königreichs Hannover nunmehr eine Landeskirche, die sowohl lutherische als auch reformierte Gemeinden hatte, deren Oberhaupt der König von Hannover als "summus episcopus" war. Die Kirche gliederte sich in 5 relativ selbständige Konsistorialbezirke: Hannover, Stade, Aurich, Osnabrück und Otterndorf.

1866 wurde in Hannover ein "Landeskonsistorium" errichtet, doch blieben die 5 Provinzialkonsistorien zunächst noch bestehen. Einen Tag nach der Errichtung des Landeskonsistoriums in Hannover wurde das Königreich Hannover von Preußen annektiert und in eine Provinz umgewandelt. Die Kirche blieb jedoch selbständig, d.h. sie wurde nicht in die 1817 gegründete unierte "Evangelische Landeskirche von Preußen" eingegliedert. 1885 bzw. 1903 wurden 4 der 5 Landeskonsistorien aufgelöst. Lediglich Aurich blieb als paritätisch (lutherisch und reformiert) besetztes Provinzkonsistorium bestehen. Es war nämlich ab 1882 oberste Kirchenbehörde aller reformierten Gemeinden der Provinz Hannover geworden, aus dem die heutige Evangelisch-reformierte Kirche - Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland hervorging. Das Konsistorium Aurich war darüber hinaus jedoch weiterhin auch für die lutherischen Gemeinden im Nordwesten der Provinz Hannover zuständig. Dies wurde so fortgeführt bis nach dem Ersten Weltkrieg (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Erst 1922 wurde das paritätisch besetzte Konsistorium Aurich in ein reformiertes Konsistorium umgewandelt.

In preußischer Zeit war der König von Preußen Oberhaupt der Landeskirche Hannovers. Geistlicher Leiter waren in jener Zeit acht (ab 1902 vier) Generalsuperintendenten. Mitte des 19. Jahrhunderts amtierte unter den zahlreichen Namen über viele Jahre Gerhard Uhlhorn. Die Namen der letzten Generalsuperintendenten der Provinz Hannover sind:

  • in Aurich: Hans Süßmann (1902 bis 1925),
  • in Hannover: Carl Schuster (1884 bis 1905), Friedrich Ludwig Möller (1905 bis 1925),
  • in Hildesheim: Theodor Hoppe (1903 bis 1925)
  • in Stade: Johannes Remmers (1904 bis 1913), Johannes Schwerdtmann (1913 bis 1992) und August Marahrens (1924 bis 1925, seit 1922 vertretungsweise))

Nach Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments wurde das Land Hannover Freistaat. Die Provinzialkirche Hannovers wurde selbständige Landeskirche und erhielt 1922 eine Verfassung. Danach stand an der Spitze der Landeskirche nunmehr der Landesbischof. Ferner wurde ein Landeskirchentag (ab 1946 Landessynode) eingeführt. Aus dem Landeskonsistorium in Hannover wurde das Landeskirchenamt. Bis zur Einsetzung des 1. Landesbischofs 1925 fungierten zunächst "die mit der vorläufigen Wahrnehmung des landesherrlichen Kirchenregiments beauftragten Staatsminister", ab 1921 dann die Präsidenten des Landeskonsistoriums in Hannover als Oberhaupt der Kirche.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers Gründungsmitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). 1971 bildete sie mit den anderen evangelischen Kirchen Niedersachsens die Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen.

Im Jahr 1977 wurde die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche aus vier bestehenden Landeskirchen neu gegründet. Im Rahmen dieser Fusion schloß sich der Kirchenkreis Harburg, der auf Hamburger Stadtgebiet liegt, der neugegründeten Kirche an. Zugleich trennten sich die Gemeinden von Cuxhaven, die bisher zur in der Fusion aufgehenden Evangelisch-Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate gehörte, von ihrer Landeskirche und gliederte sich der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers an.

Präsidenten des Landeskonsistoriums in Hannover

Die geistliche Leitung der Kirche


An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers steht der Landesbischof, der von der Synode gewählt wird. Nach Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel in den Ruhestand.

Landesbischöfe und Landesbischöfinnen

Landessynode


Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden überwiegend von den Kirchenkreistagen gewählt. Ihr Vorsitzender ist der "Präsident der Synode", derzeit Jürgen Schneider aus Hermannsburg. Die Synode tagt etwa 2 mal im Jahr. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten. In der übrigen Zeit übernimmt der "Landessynodalausschuss" die ständige Vertretung der Synode wahr.

Verwaltung der Landeskirche


Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie

Der Landesbischof bzw. die Landesbischöfin hat seinen bzw. ihren Amtssitz in Hannover im Landeskirchenamt, dem ein Präsident, derzeit Dr. Eckhart von Vietinghoff, vorsteht. Der Landesbischof ist Vorsitzender des Kollegiums im Landeskirchenamt (quasi die "Regierung" der Landeskirche), dem neben dem Landesbischof, dessen geistlicher Vizepräsident, der Präsident des Landeskirchenamts, dessen juristischer Vizepräsident sowie die theologischen und juristischen Oberkirchenräte angehören. Neben dem Kollegium gibt es einen Kirchensenat, dem der Landesbischof, der Vorsitzende des Landessynodalausschusses, drei weiteren Landessynodalen, ein Landessuperintendent, der Präsident des Landeskirchenamtes mit einem weiteren Vertreter des Landeskirchenamtes und fünf weiteren Gliedern der Landeskirche angehören. Ferner gibt es den Bischofsrat, dem der Landesbischof und die Landessuperintendenten ("Regionalbischöfe") angehören.

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:

An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den "Kirchenvorstehern" und den Pfarrern. Die Kirchenvorsteher werden von den Gemeindegliedern gewählt.

Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent (in zwei Kirchenkreisen mit dem Titel Propst) steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium den Kirchenkreistag mit einem Kirchenkreisvorstand. Die Mitglieder des Kirchenkreistags werden von den jeweiligen Kirchenvorstehern der Kirchengemeinden gewählt.

Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen einen Sprengel (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) mit einem "Landessuperintendenten" (gelegentlich auch als "Regionalbischof" bezeichnet) an der Spitze. Besondere Gremien hat diese Ebene der Verwaltungshierarchie nicht.

Die 8 Sprengel bilden die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).

Sprengel mit ihren Kirchenkreisen

  • Calenberg-Hoya (Sitz Nienburg)
    • Syke-Hoya
    • Nienburg
    • Stolzenau-Loccum
    • Grafschaft Schaumburg
    • Hameln-Pyrmont
  • Göttingen
    • Göttingen
    • Herzberg
    • Holzminden-Bodenwerder
    • Leine-Solling
    • Münden
    • Osterode
  • Hannover
  • Hildesheim
    • Alfeld
    • Clausthal-Zellerfeld
    • Gifhorn
    • Hildesheimer Land
    • Hildesheim-Sarstedt
    • Peine
    • Wolfsburg
  • Lüneburg
    • Bleckede
    • Celle
    • Hittfeld
    • Lüchow-Dannenberg
    • Lüneburg
    • Soltau
    • Uelzen
    • Walsrode
    • Winsen (Luhe)
    • Wittingen
  • Osnabrück
    • Bramsche
    • Emsland-Bentheim
    • Georgsmarienhütte
    • Grafschaft Diepholz
    • Melle
    • Osnabrück
  • Ostfriesland (Sitz Aurich)
    • Aurich
    • Emden
    • Harlingerland
    • Leer
    • Norden
    • Rhauderfehn
  • Stade
    • Cuxhaven
    • Bremerhaven
    • Bremervörde
    • Buxtehude
    • Land Hadeln
    • Osterholz-Scharmbeck
    • Rotenburg (Wümme)
    • Stade
    • Verden (Aller)
    • Wesermünde-Nord
    • Wesermünde-Süd

Kirchengemeinden

Die 57 Kirchenkreise sind in 1.371 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden.

Gesangbücher


Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

  • Christliches Gesangbuch für die evangelisch-lutherischen Gemeinden im Fürstenthum Osnabrück, 1780, damals noch unter dem Titel "Christliches Gesangbuch für die Evangelisch-lutherischen Gemeinden im Hochstift Osnabrück"
  • Gesangbuch für die evangelisch-lutherischen Gemeinden der Stadt Osnabrück, Osnabrück, Anfang des 19. Jahrhunderts
  • Gesang-Buch für die evangelischen Gemeinden im Fürstenthume Hildesheim nebst einem Gebet-Buche zur Kirchen- und Haus-Andacht; Mit Königlich Großbritannisch-Hannoverschem allergnädigsten Privilegio, 1792, erweiterte Auflage 1816
  • Ostfriesisches Kirchen-Gesangbuch in einer Auswahl der besten älteren geistlichen Lieder, Aurich, eingeführt im September 1825
  • Gesangbuch für die Herzogthümer Bremen und Verden zum Gebrauch bei dem öffentlichen Gottesdienste und bei der Privatandacht, Stade, um 1800
  • Hannoversches Kirchen-Gesangbuch nebst einem Anhange, Gebetbuche und den Episteln. Auf Seiner Königlichen Majestät Allergnädigsten Befehl herausgegeben. Mit Königlichem Allergnädigsten Privilegio, Hannover, um 1800
  • Lüneburgisches Kirchen-Gesang-Buch nebst einem Gebetbuche mit Königlich allergnädigstem Privilegio, Lüneburg, vor 1850
  • Hannoversches evangelisch-lutherisches Gesangbuch, Hermannsburg, 1883
  • Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die evangelisch-lutherischen Kirchen Niedersachsens, Hannover, Hannover, 1952
  • Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Niedersachsen und für die Bremische Evangelische Kirche, Hannover/Göttingen, eingeführt im Advent 1994

Weblinks


Körperschaft des öffentlichen Rechts (kirchenrechtlich) | EKD | Luthertum | Hannover

 

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