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Karte
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Ekd-thueringen.png
Basisdaten
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Fläche: 12.000 km²
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Leitender Geistlicher: Landesbischof
Prof. Dr. Christoph Kaehler

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Mitgliedschaften: VELKD, LWB, EKD
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Aufsichtsbezirke: 3
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Superintendenturen: 18
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Kirchengemeinden: 1.369
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Gemeindeglieder: 485.462 (31. Dezember 2002)
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Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
ca. 26 %
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Anschrift: Dr.-Moritz-Mitzenheim-Str. 2a.
99817 Eisenach

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Offizielle Website: www.ekmd-online.de
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E-Mail-Adresse: info@elkth.de
Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Eisenach. Die Kirche hat ca. 485.000 Gemeindeglieder (Stand: Dez. 2002) in 1.369 Kirchengemeinden. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche ist auch Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD).
Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Neudietendorf (Landkreis Gotha).

Gebiet der Landeskirche


Das Gebiet der "Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen" umfasst große Teile des heutigen Bundeslandes Thüringen und entspricht in seinen Grenzen dem 1920 gegründeten Land Thüringen, bis auf die Superintendentur Ostheim vor der Rhön, die 1972 der Landeskirche Bayern eingegliedert wurde. Die übrigen ehemals preußischen Teile Thüringens gehören zum Gebiet der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen bzw. zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck.

Geschichte


Die "Thüringer Evangelische Kirche" (so der ursprüngliche Name der Kirche) ist noch eine relativ junge Landeskirche. Sie wurde wie folgt gegründet:
Am 15. November 1918 beschlossen führende Kirchenmänner in den thüringischen Kleinstaaten, die damals noch bestanden, eine einheitliche Organisation des thüringischen Kirchenwesens. Am 5. Dezember 1919 tagte eine erste Synode und beschloss den Zusammenschluss von 7 eigenständigen Landeskirchen zu einer einheitlichen Landeskirche. Dies geschah noch vor der Gründung des Landes Thüringen (1920). Die 7 Landeskirchen waren:

  • "Evangelisch-Lutherische Kirche des Großherzogtums Sachsen" (von 1815 bis 1877 hieß das Land "Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach")
  • "Evangelisch-Lutherische Kirche des Herzogtums Sachsen-Gotha" (das mit Sachsen-Gotha vereinigte Herzogtum Sachsen-Coburg schloss sich nicht der neuen Landeskirche an sondern trat 1921 der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Bayern bei)
  • "Evangelisch-Lutherische Kirche des Herzogtums Sachsen-Altenburg"
  • "Evangelisch-Lutherische Kirche des Herzogtums Sachsen-Meiningen"
  • "Evangelisch-Lutherische Kirche des Fürstentums Reuß jüngere Linie"
  • "Evangelisch-Lutherische Kirche des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt"
  • "Evangelisch-Lutherische Kirche des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen".

Am 13. Februar 1920 wurde die "Thüringer Evangelische Kirche" dann formell errichtet. Das Land Thüringen wurde erst 3 Monate später am 1. Mai 1920 formell gegründet. Für die neue Landeskirche wurde in Eisenach ein "Landeskirchenamt" eingerichtet und 1924 erhielt die neue Kirche eine Verfassung.
1934 schloss sich die "Evangelisch-Lutherische Kirche des ehemaligen Fürstentums Reuß ältere Linie" als 8. Landeskirche der "Thüringer Evangelischen Kirche" an, die damit ihren heutigen Umfang erreichte.

Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt die Landeskirche 1948 eine neue Verfassung. Danach nannte sie sich "Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen". Die Kirche trat der EKD bei und war Gründungsmitglied der VELKD.

Bischöfe der einzelnen Kirchen waren bis 1918 die jeweiligen Fürsten bzw. Herzöge als "summus episcopus". Nach Bildung der einheitlichen Landeskirche 1920 übernahm ein "Landesoberpfarrer" die Leitung der Kirche. Dieser führt seit 1933 den Titel "Landesbischof" (1943-1945 Kirchenpräsident). Er ist u.a. Vorsitzender des Landeskirchenrates.

Seit dem 1. Juli 2004 bilden die Evangelische Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen die Föderation Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland (EKM).

Leitung der Landeskirche


An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen steht der Landesbischof (bis 1933 "Landesoberpfarrer"), der geistliche Leiter der Kirche. Er wird von der Landessynode auf Lebenszeit gewählt und ist Vorsitzender des Landeskirchenrates (Kirchenleitung), der Landessynode und des Superintendentenkonvents.

Landesoberpfarrer, Landesbischöfe und Kirchenpräsidenten seit 1920

Landessynode


Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode. Deren Mitglieder, die Synodale, werden auf 6 Jahre gewählt bzw. berufen, dabei wird fast die Hälfte der Mitglieder von den Kreissynoden gewählt. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Sie tagt in der Regel zweimal jährlich. Vorsitzender der Landessynode ist der Landesbischof. Aus der Mitte der Synode wird der "Präsident der Landessynode" als Stellvertreter des Landesbischofs gewählt. Er darf kein Theologe sein. Ebenso aus der Mitte der Landessynode werden die Stellvertreter des Präsidenten gewählt. Sie alle zusammen bilden das "Präsidium der Landessynode", das die Geschäfte der Landessynode führt.

Verwaltung der Landeskirche


Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie

Als oberste Verwaltungsbehörde der Landeskirche besteht in Eisenach ein Landeskirchenamt. Hier hat der Landeskirchenrat (LKR; die "Regierung der Kirche"), das Leitungsgremium der Landeskirche seinen Sitz. Dieses vertritt die Landeskirche nach außen und führt die Beschlüsse der Landessynode aus. Zu LKR gehören der Landesbischof als Vorsitzender sowie weitere theologische und zwei juristische Mitglieder. Sie alle werden von der Landessynode gewählt, deren Mitglieder sie auch sind. Drei der Mitglieder des LKR sind darüber hinaus Visitator in einem "Aufsichtsbezirk" der Landeskirche (etwa vergleichbar mit einem "Regionalbischof").

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten "Gemeindekirchenräten". Die Mitglieder dieser Gremien heißen "Kirchenälteste".
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen eine Superintendentur (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Superintendenturen haben als Gremium die Kreissynode mit einem Präsidium der Kreissynode. Die Mitglieder der Kreissynode werden von den jeweiligen Gemeindekirchenräten gewählt.
Mehrere Superintendenturen bilden zusammen einen Aufsichtsbezirk (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar), der von einem Oberkirchenrat als Visitator geleitet wird. In jedem Aufsichtsbezirk besteht ein Kreiskirchenamt.
Die 3 Aufsichtsbezirke bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar).

Aufsichtsbezirke und Superintendenturen

Früher gliederte sich die Evangelisch-Lutherische Kirche in Thüringen in 40 Superintendenturen:
Altenburg, Apolda, Arnstadt, Bad Frankenhausen, Bad Salzungen, Buttstädt, Camburg, Dermstadt, Ebeleben, Eisenach, Eisenberg, Eisfeld, Friedrichroda, Gera, Gerstungen, Gotha, Greiz (seit 1934, zuvor eigenständige Landeskirche), Hildburghausen, Ilmenau, Jena, Kahla, Königsee, Lobenstein, Meiningen, Meuselwitz, Neustadt/Orla, Ohrdruf, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schleiz, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Sonneborn, Stadtroda, Vacha, Vieselbach, Weida und Weimar.
Durch die innerdeutsche Grenzziehung gehörte bis 1991 auch Schmalkalden als 41. Superintendentur zur thüringischen Landeskirche. Dieses Gebiet gehörte jedoch früher als Exklave zur Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (Sitz in Kassel), der es nach der Wende wieder angeschlossen wurde.
Im Rahmen einer Strukturreform wurde die Zahl der Superintendenturen auf 18 reduziert.

Kirchengemeinden

Die 18 Superintendenturen sind in 1.369 Kirchengemeinden unterteilt.

Gesangbücher


Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen sangen vor 1918 aus einer Vielzahl von Gesangbüchern. Jede Landeskirche hatte eigene, manche sogar mehrere Gesangbücher im Gebrauch
Nach Gründung der einheitlichen Landeskirche wurde 1929 auch ein gemeinsames Gesangbuch eingeführt. Die Gemeindeglieder in Thüringen sangen daher seit 1930 aus folgenden Gesangbüchern:

  • Thüringer evangelisches Gesangbuch, hrsg. und verlegt von der Thüringer evangelischen Kirche; eingeführt 1929
  • Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evang.-Lutherische Kirche in Thüringen; eingeführt aufgrund des Beschlusses der Synode der Evang.-Luth. Kirche in Thüringen vom 5. Mai 1950
  • Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die Evang.-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs, Evang.-Luth.Landeskirche Sachsens, Evang.-lutherische Kirche in Thüringen; eingeführt in allen lutherischen Kirchen der DDR 1975
  • Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Bayern und Thüringen; eingeführt am 1. Advent 1994

Weblinks


EKD | Körperschaft des öffentlichen Rechts (kirchenrechtlich) | Luthertum

 

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